Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2018: Urteil zu Kippa-Angriff / Lebens­lang für Tier­garten-Mord / Zeit­ge­mäße Mit­schriften?

26.06.2018

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten urteilt zum Angriff auf einen Kippa-Träger. Außerdem in der Presseschau: Lebenslange Haft für Tiergarten-Mord und Alternativen zu handschriftlichen Mitschriften von Richtern in Strafprozessen.

Thema des Tages

AG Berlin-Tiergarten zu Angriff auf Kippa-Träger: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat einen 19-jährigen Syrer wegen Beleidigung und Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest, der wegen der zwischenzeitlichen Untersuchungshaft als bereits verbüßt gilt, verurteilt. Der Verurteilte hatte im vergangenen April einen Kippa-Träger angegriffen und mit einem Gürtel geschlagen. Zudem verhängte das Gericht die auf ein Jahr bemessene Unterstellung unter Erziehungsaufsicht sowie die Auflage, an einer Führung im Haus der Wannsee-Konferenz teilzunehmen, berichtet spiegel.de (Uta Eisenhardt).

Nach Thorsten Schmitz (sueddeutsche.de) irritiert "das Urteil auch, weil es milde klingt". Dabei habe das Gericht die im Jugendstrafrecht gegenüber einem bislang Unbescholtenen mögliche "volle Wucht" ausgeschöpft. Das außergewöhnlich schnell ergangene Urteil spreche zudem eine klare Sprache: "In Deutschland regiert Recht, nicht Willkür".

Rechtspolitik

Asylrecht: In einem Gastbeitrag für die Welt legt Rechtsprofessor Kay Hailbronner dar, dass die diskutierte Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze rechtmäßig sei. Aktuell sei ein "Systemversagen" der Dubliner Zuständigkeitskriterien zu verzeichnen. Es sprächen "gute Gründe dafür, dass weder die Dublin-Verordnung noch das Schengenrecht den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Einreiseverweigerung von irregulär weiterwandernden Asylsuchenden verbieten". Eine Zurückweisung könne zudem auch "den vielleicht wichtigsten pull factor illegaler Migration", die Aussicht auf die Weiterreise in das "Wunschland", minimieren. Derweil zeichnet sich nach Einschätzung der SZ (Thomas Kirchner/Alexander Mühlauer) nach dem europäischen Sondergipfel vom Wochenende eine "Koalition der Willigen" bestehend aus den teilnehmenden 16 Staaten ab, die bereit seien, gemeinsam die Regeln zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen zu reformieren. Hierzu gehöre auch der Plan, sogenannte Anlandestellen in Europa zu schaffen. Derartige Lager außerhalb der EU seien rechtlich wohl nicht zulässig. Die taz (Eric Bonse) schätzt ein, dass vorrangiges Ziel der bisherigen Beratungen "die Abschottung mit allen Mitteln" sei.

DSGVO: Macht die Datenschutzgrundverordnung die Fotografie im öffentlichen Raum unmöglich? Gegen derartige Ängste wendet sich Rechtsanwalt Niklas Haberkamm auf lto.de. Aufnahmen zu rein privaten Zwecken würden bereits nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO unterfallen. Bei Aufnahmen zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken sei aber auch keine "große Umwälzung" einschlägig. Wie bereits im bisherigen Recht müsste unter Berücksichtigung der Wertungen der §§ 22f. Kunsturhebergesetz zwischen berechtigten Interessen der Fotografen und jenen der Abgebildeten abgewogen werden.

EU-Urheberrechtsreform: Rechtsassessorin Amelie Heldt (verfassungsblog.de) unterzieht die in der vergangenen Woche vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments beschlossene Reform des Urheberrechts im Hinblick auf den verpflichtenden Einsatz sogenannter Upload-Filter einer verfassungsrechtlichen Kritik.

Mindestlohn: Die Mindestlohnkommission wird am heutigen Dienstag ihren Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr bekannt geben. Dem Bundesarbeitsministerium steht es dann frei, den Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Das Verfahren und diskutierte Ideen zur Angemessenheit der Untergrenze stellen Hbl (Frank Specht) und SZ (Cerstin Gammelin/Henrike Roßbach) vor.

Steuerhaftung für Online-Händler: Ein der FAZ (Manfred Schäfers) vorliegender Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht die Einführung einer sogenannten Gefährdungshaftung für Online-Händler vor. Durch die Androhung, für etwaige Steuerausfälle zu haften, sollten Anbieter wie Amazon dazu gebracht werden, nur noch mit Firmen zusammen zu arbeiten, die nachweisen können, in Deutschland steuerlich registriert zu sein.

Justiz

BVerfG zu transsexueller Elternschaft: Bereits im Mai hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer transsexuellen Person, die erreichen wollte, nach der selbst vollbrachten Geburt ihres Kindes als dessen Vater anerkannt zu werden, begründungslos nicht zur Entscheidung angenommen. Nach der Meldung von lto.de will ein Interessenverband Transsexueller den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

BSG – Mischpreise: Anfang Juli verhandelt das Bundessozialgericht zur Rechtmäßigkeit sogenannter Mischpreise bei neu eingeführten Medikamenten. Die Vorinstanz hatte die vor einigen Jahren eingeführte Praxis, bei bestimmten Medikamenten die zulässigen Preise durch Verhandlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Medikamenten-Hersteller bestimmen zu lassen, als rechtswidrig erklärt. Das Hbl (Peter Thelen) berichtet.

OLG München zu Hypo Alpe Adria: Das Oberlandesgericht München hat nach Bericht der FAZ (Marcus Jung) eine erstinstanzliche Entscheidung, nach der die Abwicklungsbank der früheren Hypo Alpe Adria der Bayerischen Landesbank jeweils mehr als eine Milliarde Euro und Schweizer Franken an ausstehenden Krediten hätte zurückzahlen müssen, aufgehoben. Nach Auffassung des OLG sei der Rechtsstreit zwei Monate vor dem damaligen Urteil durch einen Bescheid der österreichischen Finanzaufsicht tatsächlich unterbrochen worden. Eine Fortsetzung sei erst nach vollständiger Abwicklung der Hypo Alpe Adria geboten.

LG Berlin zu Tiergarten-Mord: Das Landgericht Berlin hat einen 18-Jährigen wegen des Mordes an einer Kunsthistorikerin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die im Berliner Tiergarten verübte Tat hatte bundesweites Aufsehen erregt. Die Urteilsberichte von SZ (Verena Mayer) und FAZ (Markus Wehner) gehen auch auf die Vorgeschichte des aus Tschetschenien stammenden Verurteilten ein.

LG Nürnberg-Fürth zu Prostituierten-Morden: Ein arbeitsloser 22-Jähriger ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen zweifachen Mordes an Prostituierten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nach Einschätzung des Gerichts habe der Verurteilte aus Mordlust gehandelt, schreibt die SZ (Claudia Henzler).

LG Freiburg – Staufener Missbrauchsfall: In einer ausführlichen Reportage beleuchtet die taz (Benno Stieber) "Innenansichten aus einem unfassbaren Verfahren", dem gegenwärtig am Landgericht Freiburg verhandelten Missbrauchsfall von Staufen.

Strafprozess: Auf der Jahrestagung der Neuen Zeitschrift für Strafrecht wurde am vergangenen Freitag in Frankfurt/M. unter der Leitung von Bundesrichter Andreas Mosbacher darüber diskutiert, ob die bisherige Praxis, erstinstanzliche Strafverfahren bei Land- und Oberlandesgerichten allein durch handschriftliche Mitschriften der Richter zu dokumentieren, noch zeitgemäß ist. So habe Bertram Schmitt, deutscher Richter am Internationalen Strafgerichtshof, berichtet, mit welchem Unverständnis seine Kollegen in Den Haag auf die Vorstellung reagiert hätten, sich Stichpunkte über die Verhandlung machen zu müssen. Dies berichtet lto.de (Pia Lorenz) in einer ausführlichen Darstellung der auf der Tagung diskutierten Reformvorschläge und der für die Beibehaltung des status quo vorgebrachten Argumente.

Sonstiges

Legal Tech: Eine Fachtagung des Kanzleisoftware-Unternehmens STP befasste sich mit der aktuell wohl etwas ermüdeten Begeisterung für Legal Tech-Tools. Nach dem Bericht von lto.de (Anja Hall) wurde dabei klar, dass der Einsatz neuer Technologien für Mandanten selbst nachrangig sei. Dennoch kämen Kanzleien in absehbarer Zeit nicht um eine weitere Digitalisierung herum.

IFG-Anfragen/Kosten: Die Bundesregierung hat zwischen 2009 und 2017 insgesamt 688 Verfahren zu Anfragen nach Auskunftsgesetzen wie dem Informationsfreiheitsgesetz geführt. Die anwaltliche Vertretung in 130 dieser Verfahren hat 1,88 Millionen Euro gekostet. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die netzpolitik.org (Arne Semsrott) berichtet. Die Rechtsanwaltskosten in Verfahren zu Gebührenbescheiden für Auskünfte erreichten fast die Höhe der eingenommenen Bescheide. Dies lege nahe, dass die geforderten Gebühren vor allem der Abschreckung dienten.

Das Letzte zum Schluss

Geschenkt: Aufatmen – zumindest bis zur Aufhebung durch den Bundesfinanzhof – können Steuerpflichtige nach diesem, unter anderem von justillon.de gemeldeten Urteil des Finanzgerichts Hamburg: Die Einladung zu einer fünfmonatigen Luxuskreuzfahrt im Wert von rund 500.000 Euro, unterliegt nicht der Schenkungssteuer. 


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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juni 2018: Urteil zu Kippa-Angriff / Lebenslang für Tiergarten-Mord / Zeitgemäße Mitschriften? . In: Legal Tribune Online, 26.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29081/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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