Die juristische Presseschau vom 23. bis 26. Mai 2015: Homo-Ehe light – BVerfG bleibt männerdominiert – Zumutung für Rechtsstaat

26.05.2015

Justiz

BVerfG bleibt männlich: Die Bundestags-Grünen sind vergangene Woche mit einem kurzfristig eingebrachten Antrag gescheitert, der vorsah, dass in beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts unter den je acht Richtern mindestens drei Frauen seien müssen. Laut Dienstags-taz (Christian Rath) sind derzeit fünf Frauen beim BVerfG; Anlass für den Antrag seien Änderungen im Wahlverfahren der BVerfG-Richter gewesen.

BVerfG zur Prozesskostenhilfe: Die Anforderungen an die Gewährleistung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren dürfen nicht überspannt werden. Ein Gericht verhält sich widersprüchlich, wenn es einerseits einem Fall grundsätzliche Bedeutung zumisst und eine Revision zulässt, andererseits aber die Prozesskostenhilfe versagt. Dies verletzt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts das Recht auf Rechtsschutzgleichheit* (Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG). Die Samstags-FAZ und lto.de informieren.

LG Frankfurt (Oder) – "Maskenmann"-Prozess: Ein Mann soll maskiert mit einem Schleier für Imker drei Überfälle begangen haben und steht deshalb vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Der Indizienprozess steht kurz vor seinem Ende; zuletzt lehnte es das Gericht ab, die abgeschlossene Beweisaufnahme zu ergänzen. Es berichten spiegel.de (Benjamin Schulz) und die FAS (Julia Schaaf).

LG Köln zu Bundesdruckerei vs. Spiegel: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Jörg Schmitt) erläutert vor dem Hintergrund eines jetzt rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Köln eine hauseigene Auseinandersetzung mit der Bundesdruckerei. Diese hatte gegen den Spiegel geklagt, nachdem dort u.a. berichtet wurde, dass seitens der Druckerei "Provisionen an ominöse Briefkastenfirmen in Panama flossen". Das LG habe nun festgestellt, die Vorwürfe gegen die Bundesdruckerei seien "so handfest, dass Journalisten über den Verdacht auf krumme Geschäfte berichten dürfen" und auch die erstrebte Untersagung zahlreicher weiterer Aussagen sei nicht haltbar.

* geändert um 8.43. Hier stand zuvor "Rechtsschutzfreiheit".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 26. Mai 2015: Homo-Ehe light – BVerfG bleibt männerdominiert – Zumutung für Rechtsstaat . In: Legal Tribune Online, 26.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15641/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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