Die juristische Presseschau vom 26. April 2016: Frei­spruch für Bank­ma­nager / Garan­ten­haf­tung für Anwälte / Pro­zess für Whist­le­b­lower

26.04.2016

Justiz

BGH zu Garantenstellung von Anwälten: Der Rechtsanwalt Alexander Weinbeer bespricht auf lto.de ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus Dezember 2015. Danach haftet ein Anwalt, der im Auftrag seines Mandanten einen Dritten abmahnt, für dessen Schäden, die der Anwalt durch fahrlässig falsche Rechtsberatung verursachte. Der Anwalt habe insoweit eine Garantenstellung für den Abgemahnten, was Weinbeer jedoch ablehnt. Die Rücksichtnahme auf eigene Haftungsrisiken behindere eine pflichtgemäße Mandantenbetreuung. Außerdem könne sich ein Anwalt gegen Klagen von vermeintlich Geschädigten wegen seiner Verschwiegenheitspflicht nur schwer verteidigen.

LG Lüneburg zu Vorteilsannahme durch Staatsanwalt: Das Landgericht Lüneburg verurteilte einen Staatsanwalt wegen Vorteilsannahme, weil er von einem Dolmetscher ein zinsloses Darlehen angenommen hatte. Das berichten ndr.de und lto.de. Anfang April war der parallel erhobene Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen eingestellt worden.

StA Dessau-Rosslau - toter 13-Jähriger: Die Staatsanwaltschaft Dessau-Rosslau hat das Ermittlungsverfahren wegen des gewaltsamen Todes eines 13-Jährigen eingestellt, da der Täter ebenfalls erst 13 Jahre alt und damit nicht strafmündig ist. Für die Beteiligung anderer Personen gebe es keine Anhaltspunkte, so mdr.de.

LG Detmold - KZ-Wachmann: Im Prozess gegen einen Wachmann des KZ Auschwitz vor dem Landgericht Detmold wurde nun die Anklage ausgeweitet, meldet wdr.de. Bisher war der Mann wegen Beihilfe zum Mord an 170.000 Juden von April bis Juni 1944 angeklagt. Nun soll der mögliche Tatzeitraum schon im Januar 1943 beginnen.

AfD-Mitglied als Staatsanwalt: In Berlin wird darüber gestritten, ob ein Staatsanwalt, der dem Brandenburger AfD-Landesvorstand angehört, zum Leitenden Oberstaatsanwalt und zum Leiter der Abteilung für Auslieferungen befördert werden durfte. Christian Bommarius (BerlZ) sieht darin kein Problem: "Dieser Beamte darf alles, was in Deutschland jeder Beamte darf." Anders wäre es nur, wenn der Verfassungsschutz die AfD beobachten oder der Staatsanwalt öffentlich gegen das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot verstoßen würde oder wenn er im Dienst parteilich handelte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. April 2016: Freispruch für Bankmanager / Garantenhaftung für Anwälte / Prozess für Whistleblower . In: Legal Tribune Online, 26.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19202/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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