Die juristische Presseschau vom 26. März 2014: Weniger Staat beim ZDF – Grüne für null Promille – Wer kontrolliert Facebook-Verbot?

26.03.2014

Justiz

BayVerfGH - Rundfunkbeitrag: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelte am gestrigen Dienstag über die Verfassungskonformität des neu eingeführten Rundfunkbeitrags. Über die nur 1,5 Stunden lange Verhandlung, die nichts Neues ergeben habe, berichtet die SZ (Karoline Meta Beisel). Die Argumente der Kläger Ermano Geuer und der Drogeriefirma Rossmann stellt focus.de (Clemens Schömann-Finck) zusammen. Das Urteil soll am 15. Mai verkündet werden.

StA München - Deutsche Bank: Zum dritten Mal schon ließ die Münchener Staatsanwaltschaft Räume der Deutschen Bank durchsuchen. Immer noch geht es um den mutmaßlichen Prozessbetrug der Deutsche Bank-Führung im Fall Kirch. Nach einem Bericht der FAZ (Joachim Jahn) wurde der Kreis der Verdächtigen erneut erweitert. Bankchef Jürgen Fitschen wollte ein Bußgeld wegen "fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht" nicht akzeptieren und muss jetzt mit einer Anklage wegen "Betrug durch Unterlassen" rechnen.

Klaus Ott (SZ) kommentiert: "Es ist Fitschens gutes Recht, darauf zu beharren, dass er im Fall Kirch keine gravierenden Fehler gemacht habe. Und sich nicht auf einen, wie er es offenbar empfindet, Ablasshandel einzulassen." Holger Steltzner (FAZ) meint: "Klar ist heute nur, dass sich der sehr teure Vergleich der Deutschen Bank mit Kirchs Erben nicht gelohnt hat. Einen Friedensschluss mit den Münchner Staatsanwälten hat sie sich damit jedenfalls nicht erkauft."

LG Wiesbaden zu Ehrenmord: Die FAZ (Uta Rasche) berichtet über ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden, das einen Afghanen zu lebenslanger Haft verurteilt, weil dieser seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen hatte. Das Gericht habe keine besondere Schwere der Schuld festgestellt, weil der Mann sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" habe. Die FAZ wertet das als "kulturellen Rabatt" und stellt im weiteren eine Rechtsanwältin vor, die im Auftrag eines Vereins regelmäßig Ehrenmord-Prozesse beobachtet.

LG Frankfurt zu Gerichtskosten bei Insolvenz: Die allgemeine Obergrenze für den Streitwert von Gerichtsverfahren von 30 Millionen Euro gilt auch für Insolvenzverfahren. Das entschied jetzt das Landgericht Frankfurt laut FAZ.

AG München zu Facebook-Verbot: Die SZ (Johannes Boie) diskutiert die Vorbewährungsauflage des Amtsgerichts München, das einem 21-Jährigen zur Vermeidung einer Jugendstrafe aufgegeben hatte, ein halbes Jahr auf Accounts bei Facebook, Whatsapp und Instagramm zu verzichten. Die Richterin wolle nun persönlich prüfen, ob sich der Verurteilte an die Auflagen hält. Die SZ bezweifelt, ob dies möglich ist: "Ein Täter mit entsprechender Sachkenntnis kann seine Profile in den Sozialen Netzwerken mit ein paar Mausklicks verschleiern." Allerdings seien solche Kontrollprobleme nicht neu. Es gebe sie auch bei Alkoholverboten oder der Auflage, bestimmte Freunde nicht mehr zu treffen.

LG München zu Uli Hoeneß: Anwalt Jürgen Wessing interpretiert in einem Beitrag für die FAZ-Seite "Steuer und Recht" den Hoeneß-Prozess am Landgericht München als einen vom Vorsitzenden Richter Rupert Heindl geschickt eingefädelten Deal jenseits der Prozessordnung. "Eine Terminierung auf vier Tage in einem derartigen Verfahren ist ein deutlicher Hinweis: Es soll kurzer Prozess gemacht werden. Vor dem Hintergrund schwierigster Steuerfragen eine klare Ansage in Richtung eines für den Angeklagten akzeptablen Urteils."

Auf der gleichen FAZ-Seite beschreibt der Anwalt Michael Weber-Blank, dass die Steuerbehörden nun im Fall Hoeneß dessen genaue Steuerschuld berechnen werden. Diese könnte durchaus höher als die im Strafprozess veranschlagten 28,5 Millionen Euro liegen. Auf eine exakte Bezifferung könne aber im Fall einer steuerrechtlichen "tatsächlichen Verständigung" verzichtet werden. Diese sei nach Vorgaben des Bundesfinanzhofs jedoch nur möglich, "wenn der Aufwand, den Sachverhalt aufzuklären, unverhältnismäßig hoch wäre und damit langjährige Streitigkeiten verhindert würden."

BGH zu wirtschaftlicher Neugründung: Die Anwältin Anja von Alemann nimmt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2013 zum Anlass, die Karlsruher Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Neugründung übersichtlich darzustellen. Bei der Wiederbelebung von Gesellschaften, die nur noch eine leere Hülle sind, müsste dem Registergericht eine wirtschaftliche Neugründung angezeigt und die für eine Gründung erforderliche Kapitaldeckung nachgewiesen werden.

OLG München - NSU-Prozess: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe wurden frühere Aussagen des inzwischen nicht mehr aussagebereiten Ex-Kumpanen Max Florian B. verlesen. Dieser habe Zschäpe belastet, weil er ihre gleichberechtigte Rolle in der Gruppe betonte, berichtet spiegel.de.

AG München - Neue Assekuranz-Gewerkschaft: Das Amtsgericht München muss entscheiden, ob die 2010 gegründete Neue Assekuranz-Gewerkschaft (NAG) tatsächlich eine Gewerkschaft mit Streikmacht ist. Geklagt hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aufsichtsratswahl beim Versicherungsunternehmen Munich Re angreift, bei der die NAG einen Sitz erringen konnte. Über den Konflikt berichtet die SZ (Herbert Fromme).

LVerfG Münster - Inklusion: Der Städte- und Gemeindebund hat laut FAZ angekündigt, die nordrhein-westfälische Landesregierung vor dem Landesverfassungsgericht zu verklagen. Dabei soll geklärt werdne, wer die Zusatzkosten bezahlen muss, die durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern (Inklusion) entstehen.

Udo di Fabio: Die FAZ (Reinhard Müller) gratuliert Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio zum 60. Geburtstag.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. März 2014: Weniger Staat beim ZDF – Grüne für null Promille – Wer kontrolliert Facebook-Verbot? . In: Legal Tribune Online, 26.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11447/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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