Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2015: Kein Insolvenzrecht des Staates - Kein Schadensersatz für Mappus - Keine Begeisterung für Frauenquote-Entwurf

25.02.2015

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es eine Staateninsolvenz mit Gläubigerquoten nicht gibt. Außerdem in der Presseschau u.a.: Kritik am Entwurf zur Verbandsklage wegen Datenschutzverstößen, Klage wegen des Welfenschatzes ,Handyrechnungen auf Papier sind regelmäßig kostenlos, auch fleißige Rentner können ihr Arbeitszimmer absetzen, und Thomas Fischer will die lebenslange Haftstrafe abschaffen.

Thema des Tages

BGH zu privaten Staatsgläubigern: Nach der argentinischen Staatspleite 2002 und ausgerufenem Notstand haben inzwischen 93 Prozent der Gläubiger von argentinischen D-Mark-Anleihen auf den Großteil der ihnen geschuldeten Summe verzichtet. Den übrigen – jedenfalls denen von ihnen, die nun klagten – hat Argentinien die volle Summe zu zahlen, entschied der Bundesgerichtshof, wie SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und FAZ (Joachim Jahn) berichten. Dass Argentinien sich gegenüber privaten Gläubigern nicht auf Notstand berufen kann, hatte bereits 2007 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der BGH wies nun auch das Argument zurück, alle Gläubiger müssten gleich behandelt werden, auch wer nicht verzichtet habe, müsse sich also mit einer Quote zufrieden geben. Das liefe auf ein Insolvenzrecht des Staates hinaus, das es jedoch "unzweifelhaft" nicht gebe. Die heute üblichen Klauseln bei Staatsanleihen, die eine solche Regelung ermöglichen, gab es seinerzeit nicht.

EuGH – private Staatsgläubiger: Die SZ (Wolfgang Janisch) weist im gleichen Artikel auf die Klage italienischer Gläubiger griechischer Staatsanleihen hin, die am heutigen Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird. Aufgrund der besagten Klauseln versuchen dort die Kläger Schadensersatz von der Europäischen Zentralbank wegen deren Rolle bei der Umwandlung griechischer Staatsschulden zu erhalten.

Rechtspolitik

Entwurf zu Datenschutz-Verbandsklagen: Rechtsanwalt Torsten Gerhard setzt sich in der FAZ mit dem Kabinettsentwurf zum Klagerecht von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen auseinander. Neben dem Klagerecht der Bürger und dem Kollektivschutz über Datenschutzbeauftragte seien Verbandsklagen nicht erforderlich. Sie würden nur Kosten bei deutschen Unternehmen verursachen, Unternehmen mit Sitz im Ausland sei damit mangels Anwendbarkeit deutschen Rechts nicht beizukommen.

Freihandelsabkommen: Die FAZ (Helene Bubrowski/Klaus-Dieter Frankenberger) schreibt zu Kritikpunkten an TTIP und Ceta, die in Deutschland zu einer überwiegenden Ablehnung der Abkommen führen. Das Vorsorgeprinzip – dessen befürchteter Verlust hinter dem symbolischen Chlorhühnchen stehe – sei schon jetzt bei internationalen Produkten nicht ohne weiteres anwendbar. Subventionen an Kulturschaffende – deren Zahlung an ausländische Einrichtungen befürchtet werde – seien von den Abkommen gar nicht erfasst. Schiedsgerichte seien in vielen Punkten – etwa der Veröffentlichung der Entscheidungen sowie der Kürze der Prozesse – staatlichen wie auch internationalen Gerichten vorzuziehen.

Fluggastdatenspeicherung: netzpolitik.org veröffentlicht den EU-Parlamentsentwurf zur Fluggastdatenspeicherung, der am Donnerstag vorgestellt werden soll.

Entwurf zur Frauenquote/Männerförderung: lto.de stellt die Meinungen der am Montag im Frauen- und Rechtsausschuss gehörten Experten zum Regierungsentwurf zur Frauenquote dar. Die gleich mitgeregelte Förderung von Männern bei Unterrepräsentanz in Bereichen des öffentlichen Dienstes halten Verfassungsrechtler für verfassungswidrig, da dadurch allein noch keine Benachteiligung bestehe, berichtet auch die taz (Heide Oestreich).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2015: Kein Insolvenzrecht des Staates - Kein Schadensersatz für Mappus - Keine Begeisterung für Frauenquote-Entwurf . In: Legal Tribune Online, 25.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14783/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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