Die juristische Presseschau vom 25. November 2020: Weih­nachten und Corona / Ras­sismus im Betrieb / US-Drohnen in Leipzig

25.11.2020

An diesem Mittwoch findet die nächste Corona-Schaltkonferenz der Ministerpräsidenten statt. Bei rassistischen Äußerungen auf der Arbeit hilft laut BVerfG auch die Meinungsfreiheit nicht. Das BVerwG verhandelt jetzt zu US-Kampfdrohnen.

Thema des Tages

Corona-Maßnahmen: Vor der für den heutigen Mittwoch geplanten Konferenz mit der Bundeskanzlerin haben die Ministerpräsidenten der Länder einen 18 Punkte umfassenden Beschlussentwurf zu weiteren Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus erarbeitet. Zentral sei hierbei die Erlaubnis für Treffen in der Weihnachtszeit mit bis zu zehn "haushaltsfremden" Personen, schreiben u.a. Hbl (Dietmar Neuerer/Frank Specht) und FAZ (Eckart Lohse/Swaantje Marten). Einen Überblick zu den Positionen der Länder gibt die SZ (Henrike Roßbach). zeit.de schreibt über darüber hinaus gehende Plänen des Kanzleramtes, nach denen etwa der Start der Weihnachtsferien bundesweit auf den 16. Dezember vorgezogen werden solle.

In einem Interview mit der Welt (Hannelore Crolly) legt der frühere Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof dar, dass die im November beschlossene Novellierung des Infektionsschutzgesetzes Formulierungen "in epischer Breite" enthalte und notwendige Klärungen wohl erst durch Gerichte erfolgen würden, wobei verfassungsgemäße Auslegungen zu erwarten seien. Soweit nun grundrechtsrelevante Einschränkungen mit dem Schutz des Weihnachtsfest begründet würden, sei dies allerdings nicht haltbar.

Andreas Ross (FAZ) zeigt sich im Leitartikel irritiert von gleichzeitigen Empfehlungen zu "allerlei Vorsichtsmaßnahmen". Eine politische Lehre des Corona-Jahres laute, "dass viel Kleingedrucktes auch viel Verwirrung stiftet". Wenn der Eindruck entstehe, dass Ausnahmen statthaft seien, wachse die Gefahr, "dass viele Bürger selbst entscheiden, wann für sie Weihnachten ist". Jan Heidtmann (SZ) versteht den Vorschlag der Ministerpräsidenten dagegen "als Denkanstoß". Jeder Einzelne habe es nun in der Hand, "nicht nur Weihnachten, sondern auch die Wochen danach" zu retten.

Rechtspolitik

Partnerschaftsgewalt: In den vergangenen Jahren starben jeweils über 100 Frauen von der Hand aktueller oder ehemaliger Partner. SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe) erörtert mit Staatsanwältinnen, Rechtsanwältinnen und anderen Juristinnen, was getan werden muss, um die Anzahl derartiger Fälle von Partnerschaftsgewalt zu senken. Dem Thema widmet die SZ (Boris Herrmann) eine Seite-Drei-Reportage. Berichtet wird der Fall einer Frau, die ihren Ex-Partner nach Schlägen gegen den Kopf anzeigte und ein knappes Jahr später einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft erhielt. In diesem sei erläutert worden, dass es sich um eine "typische Beziehungstat" handele und "Spannungen und Streitigkeiten" bei einer sich lösenden Beziehung "Bestandteil des Auflösungsprozesses" seien.

Frauenquote in Vorständen: Die nun von der Regierungskoalition geplante gesetzliche Durchsetzung einer Frauenquote in Vorständen von Großunternehmen kommentiert Rechtsprofessor Gregor Thüsing für die Welt. Zwar sei das Ziel des Vorhabens das eigentlich "Gute an diesem Gesetzesentwurf", es bleibe aber zu prüfen, ob dieses nicht mit "besseren Wegen" erreicht werden kann. Wer vorrangig ein Zeichen mit "Signalwirkung" setzen wolle, könne über bundeseigene Unternehmen "mit gutem Beispiel vorangehen", sollte aber "keine Gesetze machen".

Verbraucher-Bewertungen: Ein zu Beginn des Monats vorgelegter Referentenentwurf des Justizministeriums soll Teile einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung gefälschter oder manipulierter Verbraucherbewertungen im Online-Handel umsetzen. Rechtsanwalt Martin Gerecke und Nils Graber, Rechtsreferendar, sehen auf LTO dieses Ziel nur zum Teil erreicht: Zwar müssten Plattformen mitteilen, wenn sie keine Maßnahmen zur Echtheitsprüfung unterhielten. Inwiefern solche Maßnahmen aber angemessen und verhältnismäßig seien, müsse letztendlich die Rechtsprechung klären.

EU-Verbandsklagen: Das EU-Parlament hat der Richtlinie für eine europäische Verbandsklage zugestimmt, im FAZ-Einspruch zeigen sich die Anwälte Christoph A. Baus, Stefan Patzer und Christian Steger wenig angetan von der Revolutionierung des Systems des kollektiven Rechtsschutzes. So enthalte die Richtlinie keine eigenständige Regelung etwa für die gerichtliche Zuständigkeit. Auch sei zu besorgen, dass der den Mitgliedstaaten eingeräumte erhebliche Ermessensspielraum bei der Umsetzung zu einer gegenseitigen Unterbietung relevanter Mindeststandards führe.

EU-Rechtsstaatlichkeit: Im Verfassungsblog sprechen sich Matthias Ruffert und Malte Syman, Rechtsprofessor und Rechtsanwalt, dafür aus, einen Finanz-Sanktionsmechanismus für Rechtsstaatsverstöße von EU-Mitgliedstaaten "notfalls auch gegen den Widerstand" der mutmaßlich betroffenen Länder Polen und Ungarn zu verabschieden. Die gelegentlich geäußerte Befürchtung, auch Deutschland müsse wegen des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai mit Sanktionen rechnen, entbehrten jeder Grundlage, weil von einer systematischen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien hierzulande nicht die Rede sein könne.

Justiz

EuGH zu Wikingerhof vs. booking.com: In der Auseinandersetzung eines Kieler Hotels mit einer niederländischen Online-Buchungsplattform hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Klage wegen des Vorwurfs einer marktbeherrschenden Stellung der Buchungplattform am Sitz des Hotels erhoben werden kann. Zur Entscheidung berichten tagesschau.de (Klaus Hempel) und LTO.

BVerfG zu Rassismus: Eine rassistische Äußerung kann als Kundgabe einer fundamentalen Herabwürdigung des so Adressierten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss vom Beginn des Monats klar. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen hätten die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, der in einer Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit Affenlauten verhöhnt hatte, nicht verletzt. SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath) beschreiben in ihren Berichten die von den Vorinstanzen unternommenen Deutungen von Beleidigungen.

BVerwG – US-Drohnen: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Mittwoch zu möglichen Pflichten der Bundesregierung, die vom Luftwaffenstützpunkt Ramstein aus gesteuerten Einsätze von US-Kampfdrohnen mit völkerrechtlichen Prinzipien in Einklang zu bringen. In einem ausführlichen Vorbericht legt die SZ (Wolfgang Janisch) die im März 2019 verkündete Entscheidung der Vorinstanz dar. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte entschieden, dass die Regierung gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken müsse. Es sei zweifelhaft, ob sich auch eine neue Regierung in den USA durch hiesige Gerichte von Einsätzen abhalten ließe, immerhin könne aber auch die Klärung von Detailfragen des Einsatzes von Drohnen durch die Bundeswehr erwartet werden.

StGH Nds zu Stephan Weil: NPD-kritische Tweets des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) sind als Bestandteil seiner Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nach Einschätzung des Staatsgerichtshofs des Bundeslandes nicht zu beanstanden. Weil hatte im November 2019 im Zusammenhang mit einer NPD-Veranstaltung getweetet, dass es wichtig sei, wenn sich viele Bürger "rechter Hetze" entgegenstellten, so zeit.de.

KG Berlin – Tiergarten-Mord: Im Strafverfahren zur Tötung des georgischen Staatsbürgers Selimchan Changoschwili hörte das Berliner Kammergericht die Aussagen zweier Zeugen, die die Festnahme des Angeklagten veranlassten. Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen beschrieben die Männer, wie sie einen Mann beobachteten, der ein Fahrrad in der Spree versenkte. SZ (Ronen Steinke) und Welt (Alexej Hock) berichten.

OLG Schleswig zu Fußball-Foul: Noch anders als die Vorinstanz entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, dass ein besonders brutales Foul eines Amateurfußballers einen Schadensersatzanspruch begründen kann. LTO berichtet.

LG München II – Doping-Arzt: Im Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Doping-Arzt Mark S. schilderte eine österreichische Radfahrerin dem Landgericht München II unangenehme Nebenwirkungen eines vom Angeklagten verabreichten Präparats. spiegel.de (Matthias Fiedler) schreibt, dass sich der Angeklagte am nächsten Freitag erneut äußern wolle.

LG Erfurt – Rechtsrockkonzert: Vor dem Landgericht Erfurt hat sich eine Kommune im Vergleichsweg mit dem Veranstalter eines Rechtsrockkonzerts verglichen. spiegel.de schreibt, dass der Veranstalter nach einer zivilgerichtlich als rechtswidrig eingestuften Geländesperrung einen Schadensersatz von 50.000 Euro gefordert habe. Der nun vom Innenminister des Freistaats kritisierte, rechtskräftige Vergleich verpflichte die Kommune zur Zahlung der Hälfte dieser Summe.

VG Berlin zu Hintergrundgesprächen: Die FAZ (Reinhard Müller) stellt den Nutzen der jüngst vom Tagesspiegel-Journalisten Jost Müller-Neuhof beim Verwaltungsgericht Berlin erstrittenen Entscheidung zur Auskunftspflicht des Kanzleramtes zu Hintergrundgesprächen im Jahr 2016 in Frage. Tatsächlich umfasse die Pressefreiheit auch den "Schutz von Quellen und Informanten" und damit die Vertraulichkeit. Um diese von der Seite der Politik aus zu schützen, dürfte ein "Herunterfahren traditioneller Hintergrundrunden" unumgänglich sein. Im Ergebnis würden damit Journalisten mit "ausreichend persönlichen Kontakten" privilegiert und damit "eine Klassengesellschaft in den Medien" gefördert.

Recht in der Welt

USA – Donald Trump: Der noch amtierende Präsident der USA hat sich während seiner Amtszeit immer wieder erfolgreich auf Immunität vor Strafverfolgung berufen können, mit dem absehbaren Ende seiner Amtszeit erscheinen Anklagen etwa wegen der im sogenannten Mueller-Report dargelegten möglichen Justizbehinderung denkbar. In einer Reportage nennt die FAZ (Roland Lindner) weitere Beispiele und schreibt über die Befürchtung des designierten Präsidenten Joe Biden, die allzu aggressive juristische Abrechnung mit seinem Amtsvorgänger könne das Land weiter spalten. Demgegenüber sei nicht ausgeschlossen, dass sich Trump vor Ablauf seiner Amtszeit selbst begnadige.

USA – Kunstmuseen Krefeld: Vor einem US-amerikanischen Bezirksgericht hat eine Erbenstiftung die Kunstmuseen Krefeld auf Herausgabe von vier Gemälden von Piet Mondrian verklagt. Die Bilder seien dem Museum vom Künstler 1929 überlassen, aber erst nach dem Krieg inventarisiert worden, schreibt die SZ (Alexander Menden). Die Kläger beriefen sich nun auf ein Gesetz, das die Verjährungsfristen für Kunstwerke, die während der NS-Zeit verloren gegangen sind, aufhebt.

China – Imperialismus: Die Welt (Maximilian Kalkhof) berichtet zu einer jüngst veröffentlichten Studie zu Versuchen der Volksrepublik China, "ihre sozialistisch-leninistischen Rechtsvorstellungen" weltweit durchzusetzen. Das sogenannte Sicherheitsgesetz in Hongkong bilde hierfür nur den "Testballon". Mit seinen Bestimmungen zur Exterritorialität sei es denkbar, dass auch Nicht-Chinesen bei Aufenthalten in einem mit Hongkong durch ein Auslieferungsabkommen verbundenes Land festgesetzt werden könnten.

DR Kongo – Milizenchef: Nach zweijähriger Verhandlungsdauer hat ein Militärgericht im ostkongolesischen Goma einen Milizenführer wegen Mordes, Vergewaltigung und Versklavung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Der bisher größte Prozess der Demokratischen Republik Kongo gilt als Meilenstein in der Aufarbeitung von Massakern im Jahr 2010, schreibt die taz (Dominic Johnson).

Sonstiges

75 Jahre Nürnberger Prozesse/Völkerstrafrecht: Aus Anlass des 75-jährigen Jubiläums der Eröffnung der Nürnberger Prozesse diskutierten Fachleute auf Einladung des Bundesjustizministeriums über Gegenwart und Zukunft des Völkerstrafrechts. Während hierbei die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs nach dem Eindruck von LTO (Christian Rath) "bemerkenswert wenig" behandelt wurde, standen im Mittelpunkt der Diskussion das Verfahren am Oberlandesgericht Koblenz zu Folter in Syrien sowie die Verfolgung von sexualisierter Gewalt im Krieg 

Verständigung im Strafprozess: Einige Jahre nach der Einführung des § 257c Strafprozessordnung, der sogenannte Deals in Strafverfahren ermöglichte, monierte das Bundesverfassungsgericht ein "erhebliches Vollzugsdefizit" bei dessen Anwendung. Um die weitere Entwicklung nachvollziehen zu können, hat das Bundesjustizministerium eine Untersuchung vorgelegt, über die nun auch deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) in einer Reportage berichtet. Während 20 Prozent der Umfrageteilnehmer angegeben hätten, von Absprachen jenseits der gesetzlichen gezogenen Grenzen erfahren zu haben, hätten 15 Prozent mitgeteilt, an solchen sogar beteiligt gewesen zu sein. Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zur Einschätzung von im Beitrag erwähnten Richtern, Staatsanwälten und Anwälten, bestätigt aber Kritiker wie Ex-Bundesrichter Thomas Fischer.

Das Letzte zum Schluss

Trautes Heim: Der Bundesgesundheitsminister und sein Ehemann sind nach Auskunft des Berliner Amtsgerichts Schöneberg mutmaßlich stolze Erwerber eines Grundstücks im gediegenen Villenviertel Dahlem. Die vom zuständigen Amtsgericht mitgeteilte Höhe des Kaufpreises will der Minister aber eher für sich behalten, schreibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof), dem das Landgericht Hamburg auf Antrag des CDU-Politikers untersagt hat, den Preis und Einzelheiten zur Finanzierung zu nennen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2020: Weihnachten und Corona / Rassismus im Betrieb / US-Drohnen in Leipzig . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43529/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen