Die juristische Presseschau vom 25. November 2014: Einigung über Gurlitt-Erbe – Oktoberfest-Alleintäter? – Zeh zu Datensammlung

25.11.2014

Justiz

EuGH – Leiharbeit: In einem finnischen Vorlageverfahren hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie aus dem Jahr 2008 zu beschäftigen. Andre Zimmermann (Handelsblatt-Rechtsboard) fasst den Schlussantrag des Generalanwalts dahingehend zusammen, dass nach der Richtlinie Einschränkungen der Leiharbeit nur insoweit gerechtfertigt seinen, als Gründe des Allgemeinwohls dies verlangten. Gleichzeitig seien derartige Arbeitsverhältnisse "vorübergehender Art" und dürften sich nicht zum Nachteil der Stammbelegschaften auswirken. Weil die Richtlinie aber keine Aussagen zur Dauer einer höchstens zulässigen Überlassung treffe, seien nach dem Autor die im deutschen Koalitionsvertrag diesbezüglich vereinbarten 18 Monate mit Unionsrecht vereinbar.

BGH zu Mieterrechten: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schadensbeseitigungen in Mietwohnungen und einer Kostenübernahme durch Vermieter bei Regulierung des Schadens durch eine Wohngebäudeversicherung stellt nun auch der Tagesspiegel (Ursula Knapp) vor.

BAW – Oktoberfest-Anschlag: In einem weiteren Beitrag zur möglichen Neuaufnahme der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zum Anschlag auf das Münchner Oktoberfest 1980 beschreibt die SZ (Annette Ramelsberger/Katja Riedel) zahlreiche Anhaltspunkte, die gegen die Einschätzung des mutmaßlichen Allein-Täters Gundolf Köhler als "verschrobener Eigenbrötler" sprächen. Zu einer derartigen Einschätzung sei der Generalbundesanwalt anlässlich der ursprünglichen Einstellungsverfügung im Jahr 1982 gelangt.

StA Karlsruhe – JVA Bruchsal: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt wegen eines verhungerten Häftlings der JVA Bruchsal gegen den mittlerweile suspendierten Anstaltsleiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Wegen der Angelegenheit musste nun der Justizminister Baden-Württembergs, Rainer Stickelberger (SPD), im Ständigen Ausschuss des Landtags Rede und Antwort stehen. Die SZ (Josef Kelnberger) berichtet.

Sebastian Edathy: Das der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy im kommenden Monat nicht nur als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Parlaments zu möglichen Verwicklungen des Bundeskriminalamts in die nach ihm benannte Affäre, sondern darüber hinaus auch auf der Bundespressekonferenz auftreten soll, kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) kritisch. Edathy habe wie jeder Angeklagter das Recht, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu bestreiten. Gleichwohl sei zweifelhaft, ob "die Bühne der Bundespressekonferenz der richtige Ort" hierfür sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2014: Einigung über Gurlitt-Erbe – Oktoberfest-Alleintäter? – Zeh zu Datensammlung . In: Legal Tribune Online, 25.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13905/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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