Die juristische Presseschau vom 23. - 25. August 2014: Keine Anklagen wegen Auschwitz – Bewegung bei Leihmüttern – Auskunft über Sexualpartner

25.08.2014

Justiz

Mollath in Revision: Gustl Mollath geht gegen den vor einer Woche ausgesprochenen Freispruch des Landgerichts Regensburg in Revision. Ihm passt nicht, dass dort eine Körperverletzung gegenüber seiner Frau festgestellt worden war und der Freispruch nur wegen einer möglichen wahnhaften Störung erfolgte. Bisher waren Revisionen gegen Freisprüche allerdings aussichtslos. Mollath wird jetzt von dem Münchener Verteidiger Adam Ahmed vertreten, meldet br.de

LG Köln verurteilt Ehemann wegen Beziehungstat: Das Landgericht Köln hat Gürkan S. wegen Totschlags an seiner Frau Hümeyra S. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann fand, dass sie die Kinder vernachlässige und wollte die Familie eigentlich mit den Kindern verlassen. Bei einem letzten Streit erschoss er seine Frau. Das Gericht folgte nicht der Mordanklage, berichtet spiegel.de (Claudia Hauser). Es habe keine niedrigen Beweggründe feststellen können, die Tat sei eine Kurzschlusshandlung gewesen.

OLG Stuttgart zu Auskunft über Sexualpartner: Eine 72-jährige Frau soll Auskunft darüber geben, mit wem sie vor rund fünfzig Jahren Sex hatte. Dazu hatte sie das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt und Zwangsgeld angedroht, wie der Spiegel (Jan Friedmann/Dietmar Hipp) berichtet. Geklagt hatte ein Ex-Liebhaber, der einst die Vaterschaft der heute 50-jährigen Tochter der Frau anerkannt und jahrelang Unterhalt gezahlt hatte. Nachdem die Tochter einen negativen Gentest machte, focht der Mann erfolgreich die Vaterschaft an und möchte jetzt vom biologischen Vater den gezahlten Unterhalt einklagen. Die Frau sagte jedoch, sie könne sich an keinen anderen Sexualpartner erinnern.

VG Hannover zu Asyl für Jeziden: Die Samstags-taz (Christian Jakob) nimmt ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover zum Anlass, die Situation von asylsuchenden Jeziden in Deutschland darzustellen. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag ablehne, muss der Flüchtling trotz der kriegerischen Eskalation im Irak die Anerkennung gerichtlich einklagen - in der Regel erfolgreich wie am VG Hannover.

StA München - Hoeneß-Geheimnisse: Die Staatsanwaltschaft München hat das durch eine Strafanzeige von Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ausgelöste Ermittlungsverfahren wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen eingestellt. Zwar seien Hoeneß' Steuerdaten wohl rechtswidrig bei der Illustrierten Stern gelandet. Allerdings hätten 2.949 Finanzbeamte Zugriff auf Hoeneß Steuerakte gehabt, so dass weitere Ermittlungen aussichtslos erschienen, meldet die Montags-SZ (Klaus Ott).

LG Dresden - Schlachtfest: Am Landgericht Dresden hat der Prozess gegen den LKA-Beamten Detlev S. begonnen. Er soll einen Geschäftsmann im gegenseitigen Einvernehmen getötet und zerstückelt haben. Zuvor hatte er in einer Videoaufnahme ein "Schlachtfest" angekündigt. Die Anklage lautet auf Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Der Angeklagte behauptet, der Tote habe sich selbst stranguliert. Es berichten die Samstags-FAZ (Stefan Locke) und spiegel.de (Vanessa Steinmetz).

LG München - BayernLB: Nun prognostiziert auch die Samstags-SZ (Klaus Ott), dass das Landgericht München das Untreue-Verfahren gegen vier der sechs angeklagten Ex-Manager der BayernLB an diesem Montag einstellen werde. Die SZ nennt Summen zwischen 5.000 und 20.000 Euro als Geldauflagen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, beim Kauf der österreichischen Bank Hypa Alpe Adria durch die BayernLB auf Prüfungen verzichtet zu haben. Gegen zwei andere Manager soll weiterverhandelt werden, weil sie auch den damaligen Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider, bestochen haben sollen.

In einem separaten Beitrag kommentiert Klaus Ott (Samstags-SZ), dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren schon längst hätte einstellen können, weil es eindeutige Signale des Gerichts gab. Wegen der unternehmerischen Freiheit sei die Finanzkrise strafrechtlich nur schwer aufzuarbeiten. Immerhin hätten die deutschen Ermittlungen in Österreich bei Verurteilungen geholfen.

LG Stuttgart - ADAC-Werbung: Das Landgericht Stuttgart verhandelt am 11. September über eine wettbewerbsrechtliche Klage des Auto Club Europa (ACE) gegen den ADAC. Letzterer hatte in einer Annonce seine gute Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr herausgestellt. Damit habe der ADAC versucht, den "guten, untadeligen Ruf der Polizei werbewirksam" auf sich zu übertragen. Ein Vorbericht findet sich in der Montags-FAZ (ols).

LG Frankfurt - Cum-Ex-Vergleich: Die Montags-Welt (Anne Kunz) berichtet nun über Details des Vergleichs zwischen HypoVereinsbank und den Erben des Investors Rafael Roth. Danach muss überwiegend die Bank für die Steuernachzahlungen Roths wegen nicht anerkannter Cum-Ex-Dividenden-Tricks aufkommen. Die Bank sei zu dem Vorgehen nicht gedrängt worden, sondern habe es von sich aus angeboten.

BAG zu Zahngold im Krematorium: Inzwischen berichtete auch lto.de (Anne-Christine Herr) ausführlich über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von vorigem Donnerstag. Danach müssen Krematoriumsmitarbeiter Zahngold aus der Asche von verbrannten Leichen dem Krematorium abliefern, auch wenn dieses kein Eigentum daran erworben hatte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. - 25. August 2014: Keine Anklagen wegen Auschwitz – Bewegung bei Leihmüttern – Auskunft über Sexualpartner . In: Legal Tribune Online, 25.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12981/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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