Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2014: EGMR gegen Folter – BVerfG für Wissenschaftsfreiheit – BGH zweifelt an Suhrkamp-Insolvenz

25.07.2014

In Europa wird Folter nicht geduldet: Der EGMR hat Polen verurteilt, weil die CIA dort ein Geheimgefängnis betrieb. Außerdem in der Presseschau: die Bundesregierung wimmelt Anfrage ab, das BVerfG stärkt Hochschullehrer, der BGH hat die Suhrkamp-Insolvenz kritisiert, Wirtschaftskriminalität richtet hohe Schäden an - und Rauchern bleibt bald nur noch eine Eisscholle.

Thema des Tages

EGMR zu Folterverbot: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen verurteilt, weil die CIA dort in einem Geheimgefängnis Terrorverdächtige gefoltert hat. Geklagt hatten ein Saudi-Araber und ein Palästinenser, die in den Jahren 2002 und 2003 dort festgehalten, verhört und gefoltert wurden. Sie sind inzwischen in Guantanamo inhaftiert. Polen soll ihnen nun ein Schmerzensgeld in Höhe von je 100.000 Euro zahlen. Die polnische Regierung habe von der Folter gewusst und die CIA-Einrichtung dennoch unterstützt, so der EGMR. Polen erwägt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es berichten die taz (Christian Rath), die SZ (Frederik Obermaier) und internet-law.de (Thomas Stadler).

Klaus Brill (SZ) hofft, US-Präsident Obama werde sich das Urteil "zu Herzen nehmen". Der Westen müsse nun zeigen, dass rechtsstaatliche Grundsätze tatsächlich gelten. Christian Rath (taz) kommentiert, das Urteil könne über den konkreten Fall hinaus wirken. So müsse auch Deutschland damit rechnen, sich in Straßburg auf der Anklagebank wiederzufinden, wenn es Daten für völkerrechtswidrige Morde mit US-Drohnen liefere.

Rechtspolitik

Kastration von Sexualstraftätern: Bisher konnten sich Sexualstraftäter in Deutschland auf eigenen Antrag kastrieren lassen. Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat Bund und Länder nun aufgefordert, diese Praxis zu beenden. Das meldet spiegel.de.

Informationspflicht der Regierung: Die Fraktion der Linken hat im Bundestag eine kleine Anfrage zu den rechtlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestellt, ist aber von der Bundesregierung mit einer nur elf Zeilen knappen Antwort "abgewimmelt" worden, kritisiert die SZ (Heribert Prantl) in einem Bericht. Im Mai hatten Experten – darunter der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier – im NSA-Untersuchungsausschuss geäußert, der BND handele im Ausland möglicherweise ebenso ohne Rechtsgrundlage wie der US-Geheimdienst NSA in Deutschland. Papier mahnte nun laut SZ, die Bundesregierung müsse ihre Informationspflichten gegnüber dem Parlament beachten.

In einem gesonderten Kommentar schreibt Prantl (SZ), der Umgang der Bundesregierung mit Anfragen sei "skandalös" und wünscht sich einen Straftatbestand der "Missachtung des Parlaments".

Andrea Voßhoff: Die FAZ (Joachim Jahn) stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) und ihre Behörde vor. Als Amtschefin sei sie "eine mächtige Frau", die nicht nur die Bundesministerien, sondern auch Jobcenter, Sozialversicherungsträger und Telkommunikationsdienstleister beim Umgang mit sensiblen Daten kontrolliert – auch wenn sie keine Sanktionen verhängen kann. Voßhoffs wichtigstes Projekt sei es, die EU-Datenschutz-Grundverordnung voran zu treiben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2014: EGMR gegen Folter – BVerfG für Wissenschaftsfreiheit – BGH zweifelt an Suhrkamp-Insolvenz . In: Legal Tribune Online, 25.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12676/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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