Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2014: BVerwG und Fahr­un­tüch­tig­keit bei Canna­bis­konsum – Kos­ten­über­tra­gung bei "Risi­ko­fuß­ball­s

23.10.2014

Justiz

BVerwG zu Trunkenheit bei der Jagd: Die Polizei entzog einem Jäger seine waffenrechtliche Erlaubnis, nachdem dieser betrunken zur Jagd gegangen war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung am gestrigen Mittwoch. Ein Waffenbesitzer, welcher im alkoholisierten Zustand seine Waffe benutzt, sei im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob der Betroffene Ausfallerscheinungen zeige. Dies melden die SZ und tagesschau.de.

BVerwG zu Kennzeichenüberprüfung: Das Bundesverwaltungsgericht entschied am gestrigen Mittwoch, dass die automatische Erfassung und die Überprüfung einer Vielzahl von Autokennzeichen durch die bayrische Polizei rechtmäßig sei. Der Betroffene sah sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Kennzeichenüberwachung verletzt. Ein Eingriff liege laut Gericht aber nicht vor, da die Daten anonym blieben und sofort gelöscht würden. Dies melden spiegel.de und die SZ.

OVG Gera zu Beamteneignung eines NPD-Kandidaten: Der Wahlausschuss zur Oberbürgermeisterwahl in Gera hat einen NPD-Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen. Als Argument wurde angeführt, dass das NPD-Mitglied nicht die nötige Eignung für ein Beamtenverhältnis mitbringe. Der Betroffene hatte daraufhin die Wahl angefochten. Er brachte vor, dass die Partei nicht verboten und eine Benachteiligung dementsprechend rechtswidrig sei. In seiner Entscheidung vom gestrigen Mittwoch bestätigte das Oberverwaltungsgericht Gera die Rechtmäßigkeit der Wahl. Die NPD sei zwar nicht verboten, jedoch verfolge sie auch verfassungsfeindliche Ziele. Diese wiederum müsse sich der Betroffene aufgrund seiner herausgehobenen Funktion in der NPD zurechnen lassen. Dazu die FAZ (Alexander Haneke).

BGH zu Haftung von Futtermittellieferanten: Der Bundesgerichtshof hob am gestrigen Mittwoch ein Schadensersatzurteil auf, welches einen Futterlieferanten dazu verpflichtete Umsatzeinbußen durch dioxinverunreinigtes Futter zu erstatten. Das Oberlandesgericht Oldenburg wird sich nun erneut damit auseinandersetzen müssen, inwieweit der Futterlieferant für Futter mit überhöhten Dioxinwerten haftet. Dies meldet die taz.

VG Aachen zu Gorch Fock: Die Eltern einer ehemaligen Kadettin der Gorch Fock klagten vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bundesrepublik auf Entschädigung wegen des Todes ihrer Tochter. Sie war während einer Nachtwache ertrunken. Das Gericht wies die Klage am gestrigen Mittwoch zurück. Eine Entschädigung der Hinterbliebenen sei nur vorgesehen, wenn der Angehörige bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Eine solche Gefahr habe nicht vorgelegen. Den Eltern sei es bei der Klage wohl um die Aufklärung der bislang nicht geklärten Todesumstände ihrer Tochter gegangen, weniger um die Entschädigung. Es berichten zeit.de und spiegel.de.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München sagten am gestrigen Mittwoch zwei Polizisten aus Thüringen aus, die 1996 gegen Beate Zschäpe und deren Freunde ermittelt hatten. Die Polizistin beschreibt Zschäpe als ruhig und "aufgeräumt". Der zweite Beamte ist der Ansicht, die Beschuldigten hätten sich damals gegenseitig Alibis verschafft. Schwierigkeiten bereiteten Erinnerungslücken der Ermittler, daher wurden am gestrigen Verhandlungstag Passagen aus dem alten Protokoll verlesen. Demnach hatte Zschäpe Uwe Böhnhardt damals in Schutz genommen. Auch wurde so die Aussage Zschäpes in den Prozess eingeführt, wonach sie zwar rechtsgerichtet sei, aber deswegen keine Straftaten begehe. Dies teilen die FAZ (Karin Truscheit), die SZ (Tanjev Schultz) und spiegel.de (Jörg Diehl) mit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2014: BVerwG und Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum – Kostenübertragung bei "Risikofußballs . In: Legal Tribune Online, 23.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13563/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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