Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2013: EuGH billigt das VW-Gesetz – Durchbruch bei Suhrkamp – Bürgerrechte für Tiere

23.10.2013

Justiz

EuGH zu Energienetzen: Die EU-Staaten dürfen für ihre Strom- und Gasnetze ein Privatisierungsverbot vorsehen. Das entschied laut FAZ.net der Europäische Gerichtshof. Konkret ging es um ein Gesetz in den Niederlanden, das den Einstieg privater Anleger verbot. Dagegen hatte unter anderem eine Tochter des deutschen Energiekonzerns RWE geklagt.

LAG Stuttgart zu sexueller Belästigung: Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hält im Fall einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zwar eine Kündigung grundsätzlich für möglich, im Einzelfall könne jedoch eine Abmahnung oder Versetzung genügen. Erfolgreich geklagt hatte ein gekündigter Vertriebsingenieur, der bei einer abendlichen Besprechung einen Kollegen von hinten umklammert und sich kurz an diesen gepresst hatte, berichtet focus.de (Marcus Creutz).

SG Braunschweig zu Hartz IV und Nachhilfe: Das Sozialgericht Braunschweig hat einem 16-jährigen Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche einen Anspruch auf längerfristige Nachhilfe zugesprochen. Das Jobcenter wollte die Finanzierung nach einem Jahr auslaufen lassen. Annette Prosinger (Welt) sieht zwar die Gefahr, dass solche Urteile nur die Nachhilfe-Branche mästen. Dennoch sollten nicht nur versetzungsgefährdete Schüler gefördert werden. Lehrer sollten deshalb mitentscheiden, wer wirklich Nachhilfe braucht.

BVerwG – Gentechnik und Honig: Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag entscheiden, ob der Staat Maßnahmen ergreifen muss, um die gentechnische Verunreinigung von Honig zu verhindern. Die SZ (Stefan Mayr) portraitiert den Kläger und Hobby-Imker Karl-Heinz Bablok.

BGH – Günther Jauchs Tochter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die Frage behandelt, ob eine Zeitung den Namen einer Adoptivtochter von Günther Jauch erwähnen darf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte dies verboten, der BGH werde wohl aber anders entscheiden, prognostiziert die SZ (Wolfgang Janisch) auf ihrer Medienseite. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.

OLG München – Zschäpe:  Im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und andere wurde eine Zeugin vernommen, die Beate Zschäpe 2006 in Nürnberg in der Nähe eines Tatorts in einem Supermarkt gesehen haben will. Vor Gericht erwies sich die Aussage aber als wenig belastbar, berichtet u.a. die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen).

LG Osnabrück – Heidi K.: Vor einigen Wochen hatte das Landgericht Osnabrück die Lehrerin Heidi K. in einem Säumnisurteil zur Zahlung von 80.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie einen Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Gegen das Versäumnisurteil hat K. nun Einspruch eingelegt. Das Landgericht habe einen neuen Verhandlungstermin festgelegt, meldet spiegel.de.

AG Berlin-Charlottenburg - Suhrkamp: Eine Versammlung der Gläubiger und Gesellschafter des Suhrkamp-Verlags hat dem vom Verlag ausgearbeiteten umstrittenen Insolvenzplan zugestimmt. Dieser sieht eine Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft vor, was Rechte des Minderheitsgesellschafters Hans Barlach reduzieren würde. Es berichten die SZ (Andreas Zielcke), die FAZ (Sandra Kegel) und die taz (Dirk Knipphals). Die taz (Christian Rath) prognostiziert, dass Barlach gegen den Insolvenzplan klagen wird, weil er die Einleitung des Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Charlottenburg als rechtsmissbräuchlich einstuft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2013: EuGH billigt das VW-Gesetz – Durchbruch bei Suhrkamp – Bürgerrechte für Tiere . In: Legal Tribune Online, 23.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9863/ (abgerufen am: 25.05.2024 )

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