Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2015: Schmer­zens­geld für An­ge­hö­ri­ge – Diät­pil­len als Arznei – Strom­stö­ße in der Schule

23.07.2015

Justiz

BGH zum Begünstigten der Lebensversicherung: Wer nach einer Scheidung seinen neuen Ehegatten zum Begünstigten einer Lebensversicherung machen will, muss dies der Versicherung schriftlich mitteilen. Ein Telefonanruf genüge nicht, entschied nun der Bundesgerichtshof laut Welt (Karsten Seibel).

BFH zum Zeitreihenvergleich: Bei unvollständiger oder manipulierter Buchhaltung in der Gastronomie darf das Finanzamt die Erlöse nicht einfach mit dem so genannten Zeitreihenvergleich schätzen. Vielmehr könne diese Schätzmethode nur ein erster Anhaltspunkt sein, entschied der Bundesfinanzhof laut FAZ (Joachim Jahn) und lto.de.

BFH zu Diätpillen: Die Kosten für Diätverpflegung können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Mittel als Arznei und nicht nur als Nahrungsergänzungsmittel zu sehen sind. Das entschied laut lto.de der Bundesfinanzhof. Entscheidend sei, ob die Mittel aufgrund einer Krankheit und nach ärztlicher Verordnung einzunehmen sind.

VG München zum Spaghettimonster: Ein Büroraum, der der "Gottheit des Fliegenden Spaghettimonsters" geweiht ist, muss nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Das entschied laut Welt das Verwaltungsgericht München. Die taz (Martin Reichert) gibt einen Überblick über aktuelle Prozesse im Zusammenhang mit dieser Religionsparodie. Sie werde vor allem von Atheisten benutzt, um Privilegien von Kirchen anzuprangern.

VG Stade zu Landesbankkauf: Die Sparkasse Osterholz wehrte sich zu Recht gegen eine Umlage des Sparkassenverbands Niedersachsen, mit der dieser seinen Anteil am Kauf der Landesbank Berlin finanzieren wollte. Das entschied laut Handelsblatt (Elisabeth Atzler) das Verwaltungsgericht Stade. Der Kauf sei nicht von der Satzung des Verbands gedeckt gewesen, "denn er diente nicht der Förderung der Belange der Mitgliedsparkassen."

ArbG Mannheim zu rechtsextremistischem Erzieher: Nun berichtet auch blog.beck.de (Markus Stoffels) über ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim aus dem Mai. Danach konnte die Stadt Mannheim einem rechtsextremistischen Horterzieher fristlos kündigen, da er für die Tätigkeit ungeeignet sei. Ihm wurde sein Weltbild, seine Gewaltbereitschaft und eine extremistische Äußerung gegenüber einer Kollegin vorgeworfen. Stoffels hält das Urteil für richtig. Es sei auch auf nicht-staatliche Einrichtungen übertragbar.

AG Trier zu defekter Toilette: Das Amtsgericht hat einer Bahnkundin 200 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil sie zwei Stunden in einem Zug ohne nutzbare Toilette fahren musste, berichtet spiegel.de.

LG München I - Deutsche Bank-Manager: Die SZ (Klaus Ott) gibt eine Zwischenbilanz zum Prozess gegen mehrere aktive und ehemalige Deutsche Bank-Manager wegen versuchtem Prozessbetrug. Der Prozess am Landgericht München I ist derzeit bis 13. Oktober terminiert und die Angeklagten rechnen mit einem Freispruch, nachdem der Vorsitzende Richter Peter Noll Zweifel an der Anklage äußerte. Diskutiert wird auch über einen prozess-abkürzenden Deal.

LG Duisburg - Love Parade: Anlässlich des fünften Jahrestags des Unglücks bei der Love Parade in Duisburg gibt die FAZ (Reiner Burger) einen Überblick über den Stand des Verfahrens. Das Landgericht Duisburg hatte von der Staatsanwaltschaft schon mehrere Nachbesserungen der Anklage gefordert. Opferanwalt Julius Reiter kommt ausführlich mit Kritik an der Staatsanwaltschaft zu Wort.

StA München - Hebamme: Die Münchener Staatsanwaltschaft hat eine Hebamme wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie soll bei Kaiserschnittgeburten den Infusionen ein Medikament beigemischt haben, das die Blutgerinnung hemmte, berichtet spiegel.de. Mögliches Tatmotiv war Unzufriedenheit mit ihrer beruflichen Situation.

BVerfG - Homo-Ehe: Der emeritierte Rechtsprofessor Bernd Rüthers kritisiert in der FAZ Erwartungen, das Bundesverfassungsgerichts könne den Ehebegriff des Grundgesetzes einfach neu interpretieren. Das BVerfG sei Hüter der Verfassung, nicht ein Organ zur "Umcodierung" der vom Verfassungsgeber getroffenen Wertentscheidungen.

OLG München - NSU-Pflichtverteidiger: Der Anwalt Eren Basar schildert auf lto.de die Rechtslage zur Entpflichtung von Pflichtverteidigern. Dabei legt er Wert auf ein intaktes Vertrauensverhältnis, sieht aber auch die bisherige Zurückhaltung des OLG München gegenüber den Entpflichtungsanträgen im NSU-Prozess auf "rechtlich sicherem Boden".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2015: Schmerzensgeld für Angerige – Diätpillen als Arznei – Stromstöße in der Schule . In: Legal Tribune Online, 23.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16333/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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