Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2014: 65 Jahre Grundgesetz – Privilegien für Anwälte – Verfassungsrechtler vor NSA-Ausschuss

23.05.2014

Recht in der Welt

Investitionsschutz vor internationalen Schiedsgerichten: Das Handelsblatt (Norbert Häring) behandelt in der Rubrik "Stimmt es dass..." die Frage, ob "Finanzinvestoren Staaten vor Tribunale zerren dürfen". Hintergrund ist, dass im Freihandelsabkommen, das die EU mit den USA verhandelt, nicht nur Sachinvestitionen, sondern auch Finanzinvestitionen geschützt werden sollen – womit im Streitfall internationale Schiedsgerichten zuständig wären. In diesem Fall könnte man künftig jedoch "jeden Versuch vergessen, in Europa zu einem verlässlichen Verfahren für Staatsinsolvenzen zu kommen".

USA – NSA-Gesetz: Das US-Repräsentantenhaus hat für ein Gesetz gestimmt, das die massenhafte Sammlung von Telefondaten durch den Geheimdienst NSA einschränken soll. Nun muss noch der Senat entscheiden. Allerdings wird der Gesetzentwurf als "verwässert" kritisiert, meldet spiegel.de.

Frankreich – Kalinka-Fall: Im französischen Mulhouse hat der Prozess gegen den Vater des Mädchens Kalinka begonnen, die 1982 in Lindau am Bodensee unter unklaren Umständen starb. André Bamberski, Franzose, verdächtigte den Stiefvater Dieter K., einen deutschen Arzt, das Mädchen vergewaltigt und getötet zu haben. Die deutsche Justiz sah jedoch keinen ausreichenden Tatverdacht. Bamberski ließ K. im Oktober 2009 entführen und nach Frankreich bringen, wo K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Nun muss sich Bamberski wegen Entführung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Den Fall schildern die FAZ (Bärbel Nickels) und spiegel.de (Stefan Simons).

Sonstiges

Verfassungsrechtler beim NSA-Untersuchungsausschuss: Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte in seiner ersten öffentlichen Sitzung am Donnerstag die ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem, sowie den Mannheimer Juniorprofessor Matthias Bäcker als Sachverständige geladen. Alle drei betonten, deutsche Bürger müssten vor der massenhaften Spionage des US-Geheimdienstes NSA geschützt werden. Zugleich kritisierten sie die Auslandspionage des Bundesnachrichtendienstes (BND) – der dürfe sich in anderen Staaten nicht so verhalten, wie die NSA in Deutschland. Problematisch sei auch, dass der BND Daten der NSA nutze, die möglicherweise grundrechtswidrig erhoben wurden. Es berichten die SZ (Stefan Braun), die FAZ (Eckart Lohse), die Welt (Manuel Bewarder), die taz (Astrid Geisler) und lto.de (Claudia Kornmeier).

Die deutschen Staatsorgane hätten mit ihrem Nichtstun in der NSA-Affäre also eine "Grundrechtsverletzung durch Unterlassen" begangen, folgert Heribert Prantl (SZ). Sie müssten diplomatische Reaktionen, Gesetzesänderungen und faktische Schutzmaßnahmen ergreifen.

Das Letzte zum Schluss

Nazisticker im Streifenwagen: Wer hat die Nazi-Aufkleber in den Streifenwagen geklebt? Offenbar ein junger bayerischer Polizist, wie die Polizei nun mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Vorermittlungen aufgenommen, die Poliezi befürchtet einen Imageschaden, der Landesinnenminister Herrmann (CSU) geht jedoch von "Unsinn" eines Einzelnen aus, so zeit.de (Timo Müller).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: https://www.lto.de/recht/presseschau/zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2014: 65 Jahre Grundgesetz – Privilegien für Anwälte – Verfassungsrechtler vor NSA-Ausschuss . In: Legal Tribune Online, 23.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12071/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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