Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2014: 65 Jahre Grundgesetz – Privilegien für Anwälte – Verfassungsrechtler vor NSA-Ausschuss

23.05.2014

Justiz

EuGH zu Google – Kommentar: In einer Reihe von Gastbeiträgen kommentiert nun Jan Schallaböck auf netzpolitik.de das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum "Recht auf Vergessen" im Internet. Schallaböck forscht am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Er betont, es sei richtig zwischen einer rechtmäßigen Veröffentlichung etwa eines Zeitungsartikels und der Anzeige in der Suchmaschine zu unterscheiden – schließlich sei "eine Suchmaschinenanfrage nicht dasselbe wie eine Archivrecherche".

BVerfG zu Posing-Fall: In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht der Staatsanwaltschaft Gießen untersagt, etwaiges Beweismaterial in einem Fall um kinderpornografische Schriften zu sichten und auszuwerten. Das meldet lto.de. Die Staatsanwaltschaft hatte das Material im Sommer 2013 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss gründete jedoch darauf, dass der Verdächtige eine DVD mit sogenannten Posing-Darstellung Minderjähriger bestellt hatte – was zu dem Zeitpunkt nicht strafbar war. Der Fall erinnert damit an die Affäre um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

BayVerfGH zu Verwandtenaffäre: Der bayerische Verfasungsgerichtshof hat erneut die Landesregierung gerügt, weil sie unzureichend auf Anfragen der Opposition geantwortet hat. Das berichtet die SZ (Frank Müller). Dabei ging es um Anfragen im Zusammenhang mit der sogenannten Verwandtenaffäre – Abgeordnete und auch Kabinettsmitglieder hatten nahe Verwandte in ihren Büros beschäftigt. Nachdem die Affäre aufgeflogen war, hatte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die betreffenden Minister aufgefordert, die Gelder zurück zu zahlen – die Landtags-SPD fragte nach der genauen Summe. Die Regierung will die Informationen nun nachliefern.

VG Düsseldorf – Kosten für Inklusion: Wer bezahlt den Schulbegleiter für ein behindertes Kind, das auf eine Regelschule geht? Nicht das Jugendamt der Stadt, sondern die Schule und damit das Land – weil die Schulaufsicht den Schüler einer Schule zuwies, die keine entsprechenden Fachkräfte hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. spiegel.de schildert den Fall.

StA Halle – Ermittlungen gegen KZ-Wächter eingestellt: Die Staatsanwaltschaft Halle hält den früheren Auschwitz-Wachmann Johannes A. für verhandlungsunfähig und hat Ermittlungen wegen mehrfacher Beihilfe zum Mord deshalb eingestellt. Der 90-Jährige leide an Demenz. Das meldet spiegel.de.

Untersuchungsausschuss – Bayerische Labor-Affäre: Im bayerischen Landtag hat erstmals der Untersuchungsausschus zur sogenannten Labor-Affäre getagt. Er soll aufklären, ob die Justizbehörden Hinweise auf betrügerische Abrechnungsverfahren von Ärzten übersahen. Die SZ (Mike Szymanski) berichtet im München-Teil aus der Sitzung. Die Leiter der Staatsanwaltschaften Augsburg und München, sowie der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz wiesen die Vorwürfe zurück.

Anwaltliche Privilegien: Der Anwaltsberuf sei inzwischen so vielfältig, dass einheitliche Regeln oft nicht mehr angemessen erscheinen, meint Joachim Jahn (FAZ). Die Anwaltschaft berufe sich auf das Schlagwort von der "Einheit", nur um Privilegien durchzusetzen - so etwa nachdem das Bundessozialgericht Syndikusanwälte untersagt hat, sich aus den gesetzlichen Rentenkassen zu befreien. Der "Kampf für Vergünstigungen" sei aber ein "zweischneidiges Schwert". Dass niedergelassene Anwälte inzwischen besser vor Abhörmaßnahmen geschützt sind, könne auch dazu führen, dass die Strafverfolgungsbehörden schneller Anwälte als mutmaßliche Mittäter einstufen, um gegen sie vorgehen zu können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2014: 65 Jahre Grundgesetz – Privilegien für Anwälte – Verfassungsrechtler vor NSA-Ausschuss . In: Legal Tribune Online, 23.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12071/ (abgerufen am: 24.05.2024 )

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