Die juristische Presseschau vom 22. November 2016: Volks­be­fra­gungen sind unzu­lässig / Rich­ter­da­ten­bank hilft Anwälten / Scharia-Polizei bleibt straflos

22.11.2016

Justiz

Richterscore: Die FAZ (Marcus Jung) stellt das kommerzielle Projekt Richterscore vor – eine von Anwälten gespeiste Datenbank über die Eigenschaften von Richtern. Sie soll Anwälten eine optimale Vorbereitung auf Gerichtsprozesse erlauben. Der Deutsche Richterbund lehne das Projekt ab.

BGH zu Snowden: Die generelle Ablehnung des NSA-Untersuchungsausschusses, Edward Snowden als Zeugen nach Berlin zu laden, verletzte die Rechte der Ausschussminderheit von Grünen und Linken, entschied der Bundesgerichtshof. Es sei allerdings zu erwarten, dass die Bundesregierung wie bisher die Amtshilfe für die Vernehmung Snowdens in Deutschland wegen eines drohenden außenpolitischen Schadens verweigere, schreiben die SZ (Wolfgang Janisch) und deutschlandfunk.de (Gudula Geuther).

OLG Stuttgart zu Islamist: Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte einen 20-Jährigen aus Waldshut-Tiengen wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Der junge Mann sei aufgrund einer Persönlichkeitsstörung anfällig für eine Radikalisierung gewesen. Außerdem sei er vor seinem ersten Kampfeinsatz in Syrien dem IS entflohen. Es berichtet die StZ (George Stavrakis).

LG Wuppertal zu Scharia-"Polizei": Das Landgericht hat sieben Islamisten, die 2014 in orangen Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police" durch Wuppertal marschierten, vom Vorwurf freigesprochen, sie hätten gegen das Uniformverbot im Versammlungsgesetz verstoßen. Laut spiegel.de will die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, über die dann der BGH entscheiden müsste und nicht das OLG Düsseldorf, das den Prozess gegen den Willen der Wuppertaler Richter erzwungen hatte.

"Der Freispruch des Landgerichts ist ein angenehm unpolitisches Pendant zu den überzogenen Reaktionen auf den clownesken Streifzug", kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tsp). Dagegen warnt Reinhard Müller (FAZ): "ein harmloses Happening war der Aufzug der Salafisten nicht. Hier geht es um die öffentliche Wehrhaftigkeit des Gemeinwesens. Seine Gegner nutzen jede Schwäche gezielt und oft im rechtsstaatlichen Rahmen aus."

AG Verden zu Holocaust-Leugnerin: Das Amtsgericht Verden hat die 88-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverkamp zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Volksverhetzung verurteilt. Zur Begründung für die harte Strafe hieß es, die Frau sei "uneinsichtig", berichtet zeit.de.

LG Traunstein – Zugunglück: Im Verfahren um das Zugunglück von Bad Aibling hörte das Landgericht Traunstein einen sachverständigen Zeugen vom Eisenbahnbundesamt. Er schilderte, dass das Stellwerk im Bahnhof Bad Aibling einige Fehler aufweise und die Dienstanweisungen für Fahrdienstleiter teilweise unverständlich seien. Letztlich sei aber doch der durch ein Handyspiel abgelenkte Fahrdienstleiter für den Unfall verantwortlich gewesen, schreiben die SZ (Annette Ramelsberger) und die Welt (Gisela Friedrichsen).

BVerfG zur Selektorenliste: Die Juniorprofessorin Jelena von Achenbach und Ex-BGH-Richter/Ex-MdB Wolfgang Neskovic kritisieren auf verfassungsblog.de ausführlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche zur Verweigerung der NSA-Selektorenliste gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss. Hier werde die Gewaltenteilung zu einem teilweise anti-parlamentarischen, anti-demokratischen Prinzip ausgeformt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2016: Volksbefragungen sind unzulässig / Richterdatenbank hilft Anwälten / Scharia-Polizei bleibt straflos . In: Legal Tribune Online, 22.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21223/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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