Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2020: Halle-Atten­täter vor Gericht / EU-Geld und Rechts­staat­lich­keit / End­lich E-Examen?

22.07.2020

In Magdeburg begann der Prozess zum Anschlag von Halle. Die EU-Mitgliedstaaten einigen sich über Verteilung von Corona-Hilfsgeldern, aber nicht über Bedingungen für Rechtsstaatsstandards und Abschied von handschriftlichen Examensklausuren?

Thema des Tages

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: In Magdeburg ist der vom Oberlandesgericht Naumburg geführte Prozess gegen Stephan B. unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eröffnet worden. Die Anklage wirft B. wegen des Anschlags vom 9. Oktober des vergangenen Jahres Mord in zwei Fällen, versuchten Mord in neun Fällen sowie weitere Delikte vor. Ihre Verlesung nahm 45 Minuten in Anspruch, schreibt spiegel.de (Beate Lakotta)Im Anschluss habe sich der Angeklagte zwar zunächst geweigert, vertieft über seine persönliche Situation zu reden, dann jedoch relativ freimütig über die ihm vorgeworfenen Taten gesprochen. Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 hätte er sich entschlossen, "nichts mehr für diese Gesellschaft" tun zu wollen und sich stattdessen daran gemacht, Bomben und Waffen nach Anleitungen aus dem Internet selbst zu bauen. Die Tötung einer Passantin täte ihm leid, sie sei eine Kurzschlussreaktion gewesen. Im Ganzen müsse er sich als Versager bezeichnen, weil sein Plan zur Tötung einer großen Anzahl von Menschen vor einem Livepublikum im Netz gescheitert war. Große Berichte bringen auch LTO, SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Mona Jaeger), Welt (Per Hinrichs) und taz (Konrad Litschko). Vom Verfahren wird eine Tonaufnahme gefertigt, es ist das erste Mal, dass von der im April 2018 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Am heutigen Mittwoch wird es mit einer Inaugenscheinnahme des von B. gefilmten Geschehens fortgesetzt.

Rechtspolitik

EU-Budget/Rechtsstaatlichkeit: Im Rahmen des erzielten EU-Haushalts- und Corona-Kompromisses haben sich die Mitgliedstaaten auch auf eine "Konditionalitätsregelung" verständigt, nach der die EU-Kommission bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit Maßnahmen vorschlagen kann, die dann vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden müssen. Inwiefern hierdurch Polen und vor allem Ungarn stärker in die Pflicht genommen würden, sei fraglich, so die SZ (Thomas Kirchner). Nach Darstellung der Welt (Philipp Fritz/Boris Kalnoky) habe dabei sogar im Raum gestanden, im Gegenzug für die Zustimmung Ungarns das gegen das Land eingeleitete Verfahren nach Art. 7 des EU-Vertrages einzustellen.

Markus Becker (spiegel.de) bedauert in einem Kommentar, dass sich unter den anwesenden Regierungsschefs niemand gefunden habe, "der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ähnlich entschlossen verteidigt", wie der Niederländer Mark Rutte "seine Steuergelder". Die EU könne über die Geltung der im Lissabonner Vertrag definierten Grundwerte Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte "keine zwei Meinungen zulassen, wenn sie sich selbst ernst nimmt". Stefan Kornelius (SZ) begrüßt es, dass die EU einen "Krisenplan" geschaffen habe, "der sie heraushebt in der Welt und ihr die Chance zum Überleben bietet". Dies sei aber geschehen zum Preis der Verfestigung von Blöcken "der Rechtsstaatignoranten und der Gruppe der national-populistischen Erziehungsbeauftragten".

Mietrecht: Im Leitartikel schlägt Michael Fabricius (Welt) vor, das Mietrecht per Grundgesetzänderung den Ländern zu überantworten. Auf dieser Ebene ließen sich effektivere Lösungen zur gewünschten Steuerung regional unterschiedlicher Wohnungsmärkte erarbeiten.

Wirtschaftskammern: Baden-Württemberg wird ab November einen weiteren Gerichtsstandort für zivile Wirtschaftsverfahren anbieten, berichtet LTO. Die in der Landeshauptstadt beheimatete Kammer solle die Justiz attraktiver, sichtbarer und wettbewerbsfähiger machen, wird Justizminister Guido Wolf (CDU) zitiert.

Wirtschaftsskandale: In einem Gastessay für die Welt wendet sich Daniel Graewe, Rechtsprofessor, gegen die Vorstellung, gesetzestreue oder auch nur "gute" Unternehmensführung ließe sich durch immer neue Gesetze oder "freiwillige Kodices" sicherstellen. Kein Rechtssystem sei in der Lage, "einen absichtsvoll und planvoll vorgehenden Täter von seiner Tat abzuhalten," wenn der "Anreiz zur Tatbegehung groß genug ist".

Justiz

EuGH zu Privacy Shield: Für den Recht und Steuern-Teil der FAZ fasst Rechtsanwalt Philip Kempermann die Privacy Shield-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus der vergangenen Woche zusammen. Obgleich der EuGH die Vereinbarung für ungültig erklärt hatte, seien Datentransfers ins außereuropäische Ausland auf Grundlage sogenannter Standardvertragsklauseln weiterhin zulässig. Betroffene Unternehmen müssten diesbezüglich "die rechtliche Lage im Land des Vertragspartners weiterhin im Blick behalten".

BGH – Diesel-Skandal: Auch nach seiner Grundsatz-Entscheidung zum Diesel-Skandal verhandelt der Bundesgerichtshof zu Klagen von VW-Kunden. Nach den Berichten von FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) und LTO ist dabei klar geworden, dass der von den Klägern zu leistende Nutzungsersatz etwaige eigene Schadensersatzansprüche fast vollständig aufzehren könne. Auch würden klägerisch geforderte Deliktszinsen als "nicht gerechtfertigte Überkompensation" wohl nicht begründet sein.

OLG München zu Vzbv-MFK: Nach nur einem Verhandlungstag hat das Oberlandesgericht München einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengten Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers BEV stattgegeben. Die im Namen früherer Kunden erhobene Klage wollte festgestellt wissen, dass beteiligte frühere Kunden einen Anspruch auf Auszahlung eines Neukundenbonus haben, berichtet die FAZ (Marcus Jung).

VerfGH Thüringen zu Parität: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Laura Volk unternimmt im Verfassungsblog eine Analyse der letztwöchigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen, der die Paritätsregelung im Wahlgesetz des Freistaates für nichtig erklärt hatte. Auch angesichts der für den 20. August terminierten Verhandlung des Brandenburgischen Verfassungsgerichtshofs zur gleichen Thematik plädiert die Autorin dafür, den Frauenanteil in Parlamenten auf anderen Wegen zu verwirklichen "als durch die Beeinträchtigung individuumsbezogener Rechte zugunsten eines gruppenorientierten Rechtsverständnisses".

LG Berlin – Drohmails: Das Verfahren gegen Andre M., dem am Landgericht Berlin vorgeworfen wird, mit der Unterschrift "Nationalsozialistische Offensive" versehene Hassmails und Bombendrohungen versendet zu haben, wurde mit dem Abspielen von Sprachnachrichten des Angeklagten fortgesetzt. Nicht nur bei der anwesenden Psychiaterin hätte der körperliche Eindruck des Angeklagten Besorgnis erregt, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm).

VG Magdeburg zu Richterin auf Probe: Eine Richterin auf Probe, die ihre bisherige Tätigkeit nahezu ausschließlich in ein und derselben Gerichtsbarkeit verbracht hat, darf nicht mehr einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen werden. Dies entschied nach Bericht von LTO das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Eilverfahren. Die Eignung der Richterin für das von ihr ausgeübte Richteramt stehe nach einem derartigen Zeitraum bereits fest, eine anderweitige Verwendung könne nicht mehr ermessensfehlerfrei erfolgen.

Recht in der Welt

USA – Bayer: Über die Berufungsentscheidung eines US-amerikanischen Bundesgerichts in der Sache "Roundup", dem von Bayer vertriebenen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel, berichten nun auch LTO und Hbl (Siegfried Hofmann). Das Unternehmen verfolge weiterhin den vor einigen Wochen ausgehandelten Vergleich zur pauschalen Entschädigung von Betroffenen, sei aber Bedenken des zuständigen Richters begegnet. Im Bericht der FAZ (Roland Lindner/Jonas Jansen) kommt auch der Anwalt des Klägers Dewayne Johnson mit der Bemerkung zu Wort, die unternommene Reduzierung des seinem Mandanten zustehenden Schadensersatzes beruhe auf einem "irrationalen Gesetz" in Kalifornien.

Sudan – Omar al-Bashir: Im Sudan ist der zweite Strafprozess gegen den im April 2019 gestürzten früheren Diktator Omar al-Bashir eröffnet worden. Nachdem er vor einem guten Jahr bereits wegen Korruption zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, werde ihm nun der Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung durch seinen erfolgreichen Putsch im Jahr 1989 vorgeworfen, schreibt die FAZ (Thilo Thielke).

Juristische Ausbildung

Ausbildungsreform: Das Bundesministerium für Justiz bereitet offenbar weitreichende Änderungen der juristischen Ausbildung vor. Wie LTO (Markus Sehl) schreibt, sieht ein Unterpunkt eines Referentenentwurfs zu einem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts die verpflichtende Einführung eines auf zweieinhalb Jahre verlängerten Teilzeitreferendariats vor. Die Länder sollten zudem angehalten werden, auch die elektronische Klausurbearbeitung zu ermöglichen. Noch bis zum 21. August hätten Verbände die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf zu nehmen.

Sonstiges

Wirecard: Die Insolvenz des Finanzdienstleisters Wirecard könnte auch den Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Nach von LTO berichteten Einschätzungen von Steuerrechtsexperten könnten die vom Unternehmen abgeführten Ertragsteuern Rückforderungen nach sich ziehen, weil sie zu einem wohl nicht unbeträchtlichen Teil auf Scheingeschäften beruhen.

Home Office-Überwachung: Nicht erst seit Corona findet Arbeit zunehmend auch im Home Office statt. Dabei wollen Arbeitgeber häufig auch wissen, ob und wie intensiv gearbeitet wird. Die Rechtsanwälte Daniel Hund und Olga Morasch beschreiben auf LTO technische Möglichkeiten einer solchen Überwachung und deren rechtliche Zulässigkeit.

Corona-Kontaktlistendaten: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Judith Sikora (juwiss) prüft die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung personenbezogener Daten aus Corona-Kontaktlisten auch zu Strafverfolgungszwecken. Die Zulässigkeit könne nach den allgemeinen Regeln zur Zweckänderung vorliegen, wenn sie im Einzelfall erforderlich und verhältnismäßig ist.

Bernhard Schlink: In einem Interview mit dem Feuilleton der FAZ (Sandra Kegel) spricht der emeritierte Rechtsprofessor und frühere Landesverfassungsrichter Bernhard Schlink über seine Erfahrungen mit der deutschen Wiedervereinigung, die damaligen Chancen für eine deutsche Verfassung sowie seinen Eindruck von der Spaltung der US-amerikanischen Gesellschaft und Politik.

Das Letzte

Handy vergessen: Das früher als Telefon bezeichnete Smartphone irgendwo liegen zu lassen, ist ein ganz besonderes Ärgernis des modernen Lebens, passiert aber Vielen und, wie die taz meldet, auch Einbrechern. In Warendorf bei Münster kehrte deshalb der Besitzer eines solchen Gerätes an die Tatörtlichkeit zurück und wurde dabei, so die Welt in ihrer Meldung, erneut vom Wohnungsinhaber angetroffen. Er flüchtete wiederum, wohl ohne Handy.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2020: Halle-Attentäter vor Gericht / EU-Geld und Rechtsstaatlichkeit / Endlich E-Examen? . In: Legal Tribune Online, 22.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42270/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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