Die juristische Presseschau vom 20. bis 23. Februar 2015: Prozess gegen Edathy – Ermittlungen gegen Celler Generalstaatsanwalt – Verfassungsschutz und NSU

23.02.2015

Justiz

OLG München – NSU: Im vierseitigen Titelthema schildert die WAS (Stefan Aust u.a.) aktuelle Beweisanträge der Nebenklagevertreter, die den beim Mord an Halit Yozgat im Jahr 2006 in Kassel anwesenden Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme betreffen. Aus bisher unveröffentlichten Abhöraufnahmen der damals ermittelenden Mordkommission gehe hervor, dass der Verfassungsschützer konkrete Kenntnisse von der Tat gehabt haben könnte. Der Beitrag rekonstruiert den Tagesablauf Temmes und seine Telefonate mit Vorgesetzten und dem von ihm geführten V-Mann, der dem NSU-Umfeld zugerechnet wird. Auch die Montags-taz (Astrid Geisler) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichten.

StA Göttingen –Generalstaatsanwalt Celle: Bei den Ermittlungen gegen Christian Wulff (CDU) und Sebastian Edathy (SPD) gerieten jeweils brisante Ermittlungsdetails an die Öffentlichkeit. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Frank Lüttig, wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen in acht Fällen. Die Samstags-FAZ (Reinhard Bingener), die Montags-SZ (Hans Leyendecker) die Samstags-taz (Andreas Wyputta) und der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) berichten ausführlich über die am vergangenen Freitag bekannt gegebenen Vorwürfe. Die Ermittlungen gegen eine weitere Person könnten sich gegen den ehemaligen Landesjustizminister Bernd Busemann richten, der ein konfliktgeladenes Verhältnis zu Christian Wulff gehabt habe.

Reinhard Müller (Samstags-FAZ) begrüßt die Ermittlungen, die die Unabhängigkeit der Göttinger Staatsanwaltschaft beweise würden. Heribert Prantl (Montags-SZ) befürchtet, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft insgesamt schaden könnten, wenn sie sich bestätigten; doch gelte auch für den Generalstaatsanwalt die Unschuldsvermutung.

EGMR zur Unschuldsvermutung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen Verstoßes gegen den Grundsatz "in dubio pro reo" aus Art. 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Das Landgericht Münster hatte den Beschwerdeführer Ludger C. vom Vorwurf des Missbrauchs an seiner Tochter zwar freigesprochen, jedoch im Urteil festgehalten, dass die Aussagen der Tochter einen realen Hintergrund gehabt haben müssen. Der EGMR entschied, dass bestehende Zweifel zwar geäußert werden dürfen, im konkreten Fall habe das Gericht mit der Formulierung aber die Unschuldsvermutung verletzt. Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) schildert den Fall des ausführlich und stellt auch die Schadensersatzklage gegen die Gutachterin im Strafprozess dar.

BVerwG zu Raubkunst-Datenbank: Vergangenen Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zur Frage gefällt, unter welchen Voraussetzungen ein Kunstwerk aus der Datenbank Lost-Art gelöscht werden muss. Die Datenbank listet NS-Raubkunst und soll einen Ausgleich zwischen den Enteigneten und aktuellen Eigentümern fördern. lto.de (Anne Christine-Herr) stellt den konkreten Fall und das Urteil des BVerwG eingehend dar.

BAG zu Arbeitnehmer-Aufnahmen: Rechtsanwalt Christian Oberwetter bespricht auf lto.de ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Nutzung von Filmaufnahmen eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Werbevideo des Unternehmens. Der Arbeitnehmer habe ursprünglich die Einwilligung zur Nutzung erteilt, diese jedoch widerrufen, nachdem er aus dem Unternehmen ausgeschieden sei und habe die Entfernung des Videos von der Homepage verlangt. Das BAG habe nun entschieden, dass die Nutzungsbefugnis nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ende und der Widerruf der Einwilligung eines plausiblen Grundes bedarf.

LG Wiesbaden – Kunstfälscherring: Die Samstags-SZ (Catrin Lorch) bringt einen ausführlichen Prozessbericht zum Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden gegen die Betreiber der Wiesbadener SNZ-Galerie, denen banden- und gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Die Ermittler hätten mehr als 1.500 verdächtige Werke sichergestellt.

JVA Oldenburg: Der Journalist Toni Schmitt hat sich als Häftling in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg einschließen lassen und berichtet in der Montags-taz von seinen Erfahrungen im Alltag der JVA und den Schicksalen der Häftlinge, die er dort sprechen konnte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 23. Februar 2015: Prozess gegen Edathy – Ermittlungen gegen Celler Generalstaatsanwalt – Verfassungsschutz und NSU . In: Legal Tribune Online, 23.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14765/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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