Die juristische Presseschau vom 24. April 2024: BVerfG ver­han­delt über Wahl­recht / Höcke gab sich unwis­send / Großbri­tan­nien besch­loss Ruanda-Gesetz

24.04.2024

Am BVerfG begann die Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit der Bundestags-Wahlrechtsreform. Björn Höcke will den historischen Kontext der benutzten SA-Parole nicht gekannt haben. Das britische Parlament stimmte dem Ruanda-Gesetz zu.

Thema des Tages

BVerfG – Bundestags-Wahlrecht: Am Bundesverfassungsgericht begann die Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit der 2023 von der Ampelkoalition verabschiedeten Reform des Bundestags-Wahlrechts. Um eine dauerhafte Verkleinerung des Bundestags zu erreichen, soll es künftig weder Überhang- noch Ausgleichsmandate geben. Eine Partei soll nur noch so viele Sitze bekommen, wie ihr nach Zweitstimmenergebnis zustehen. Wer einen Wahlkreis gewinnt, zieht deshalb nur dann in den Bundestag ein, wenn der Sitz durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Nicht jeder Wahlkreis wird deshalb künftig im Bundestag vertreten sein, was von den CDU/CSU-Abgeordneten, Bayern und der CSU als verfassungswidrig kritisiert wurde. Zweiter Streitpunkt ist die Streichung der Grundmandatsklausel, nach der Parteien, die die Fünfprozenthürde verfehlten, trotzdem in den Bundestag einziehen konnten, wenn sie mindestens drei Direktmandate erzielten. Die Streichung halten Bayern, CSU, die Linke und der Verein "Mehr Demokratie" für verfassungswidrig. Falls das BVerfG dies beanstandet, könnte als Kompensation auch die 5-Prozent-Hürde abgesenkt werden. Die Verhandlung wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt. SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), Welt (Ricarda Breyton), LTO (Christian Rath), tagesschau.de (Gigi Deppe) und spiegel.de (Rasmus Buchsteiner) berichten. 

Rechtspolitik

Dokumentation der Hauptverhandlung: Wie beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet, möchte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, dem das Gesetz zur digitalen Aufzeichnung von Hauptverhandlungen in Strafprozessen derzeit vorliegt, zunächst einmal eine Simulation durchführen, um die Möglichkeiten der vorgesehenen Transkriptionssoftware zu prüfen. Diese soll Ende Mai in den Räumen des Bundesjustizministeriums durchgeführt werden. 

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Markus Sehl (LTO) begrüßt den Ansatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), das externe Weisungsrechts der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften aufrechtzuerhalten, das Missbrauchsrisiko jedoch durch Dokumentation und Transparenzregeln zu reduzieren. Dadurch würden in erster Linie die Staatsanwält:innen ermächtigt. Diese seien den Weisungen nämlich keinesfalls ausgeliefert, sondern könnten bei Bedenken ihre Vorgesetzten einschalten. Dies sei zu begrüßen, denn bei der aktuellen Diskussion um die Absicherung von Institutionen dürfe nicht vergessen werden, "dass es auf die Menschen in diesen Institutionen und auf ihre Resilienz ankommen" werde. 

KapMuG: Die Rechtsanwältin Elisabeth Weber befasst sich auf LTO mit den Plänen der Bundesregierung, das Kapitalanlegermusterverfahren zu beschleunigen und zu entschlacken. Mit der Reform soll unter anderem den Oberlandesgerichten Eigenständigkeit bei der Formulierung von Feststellungszielen zugesprochen und die Zahl der Verfahrensbeteiligten reduziert werden. Das neue Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz soll in Kraft treten, bevor das aktuelle Gesetz am 31. August 2024 ausläuft. 

Asyl/Drittstaatenlösung: Die SZ (Constanze von Bullion) geht der Frage nach, ob das britische Ruanda-Gesetz auch ein Modell für Deutschland sein könnte. Das Ruanda-Modell sieht vor, dass Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Großbritannien stets nach Ruanda ausgeflogen werden, wo sie nach einer Prüfung ggf. Asyl erhalten. So lässt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die vor allem von der CDU/CSU propagierte Idee derzeit prüfen, während Asyl-Expert:innen das Modell überwiegend ablehnen. 

Justiz

LG Halle – Björn Höcke: FAZ (Markus Wehner), taz (David Muschenich), Welt (Frederik Schindler), LTO (Linda Pfleger) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten über den zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen Björn Höcke (AfD) wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke gab an, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass es sich bei der von ihm verwendeten Parole "Alles für Deutschland!" um eine SA-Losung handele. Auch als Historiker und früherer Geschichtslehrer sei ihm der historische Kontext nicht bekannt gewesen. Um seine Aussage zu untermauern, stellte er drei Schulbücher für den Geschichtsunterricht vor, in denen keine Hinweise darauf zu finden waren. Im Geschichtsstudium habe er sich nicht mit dem Nationalsozialismus befasst. Das Landgericht Halle erklärte derweil, derzeit sei nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit nicht mit einer Aberkennung des passiven Wahlrechts Höckes zu rechnen. Ob die zweite Anklage, derzufolge Höcke die Parole später erneut verwendet haben soll, wieder verbunden wird, ist noch nicht entschieden.

BGH zu Amazon gegen BKartA: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Feststellung des Bundeskartellamts, wonach Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb habe. Damit darf das Bundeskartellamt dem Unternehmen gem. § 19a GWB nun bestimmte Verhaltensweisen untersagen und es stärker überwachen. Es berichten beck-aktuell und spiegel.de

LAG Berlin-BB zu anwaltlicher Sorgfaltspflicht bei gehacktem PC: Die Rechtsanwältin Tanja Geber stellt auf beck-aktuell eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom vergangenen Jahr vor, wonach es zur üblichen Sorgfalt eines Rechtsanwalts gehöre, für den Fall, dass der Versand eines Schriftsatzes an das Gericht mittels beA aufgrund eines gehackten PCs nichts möglich ist, die Möglichkeit der Ersatzeinreichung zu kennen. Hierzu gehöre es auch, einen etwaigen Fax-Sendebericht zu kontrollieren. Auch müsse stets in Erwägung gezogen werden, den Schriftsatz in den Briefkasten des Gerichts einzuwerfen.

OLG Düsseldorf – Nike vs. Adidas: Am gestrigen Dienstag begann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Berufungsverfahren in einem Streit zwischen den Sportartikelherstellern Adidas und Nike. Bei mehreren Nike-Sporthosen, die eine Zwei- oder Drei-Streifen-Kennzeichnung an der Außennaht aufwiesen, hatte Adidas eine zu große Ähnlichkeit mit dem eigenen Design beklagt. Auch erstinstanzlich wurde eine Rechtsverletzung angenommen. Nike jedoch legte Berufung ein und begründete diese damit, dass der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng bemessen sei. Es berichtet LTO

LG Berlin I zu Suizidhilfe für psychisch Kranke: Nach der Verurteilung des Arztes Christoph Turowski fordert die Rechtsprofessorin Annika Dießner auf dem Verfassungsblog transparente und verlässliche Leitplanken für die Suizidhilfe bei psychisch Kranken, da ansonsten im Zweifel – wie auch im Fall von Turowski – gegen die Freiverantwortlichkeit entschieden werde. Und dies sei "kein guter Rechtszustand". 

LG München II – Betrug durch Hellseher: Am gestrigen Dienstag hat vor dem Landgericht München II der Prozess gegen einen Mann begonnen, der sich als Hellseher ausgegeben und eine Frau auf diesem Wege in den vergangenen Jahren um mehr als eine Million Euro gebracht haben soll. Angeklagt ist der 47-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 62 Fällen. Seine Ehefrau ist wegen Beihilfe dazu in 18 Fällen angeklagt. spiegel.de berichtet. 

AG Montabaur – Kinderpornografie/Lehrerin: Im September beginnt vor dem Amtsgericht Montabaur laut spiegel.de der Prozess gegen eine Lehrerin wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Die Angeklagte wollte jedoch lediglich die Verbreitung intimer Aufnahmen einer 13-jährigen Schülerin verhindern. Das Bundeskabinett hat im Februar entschieden, die strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu ändern, um eine Strafbarkeit von Personen zu vermeiden, die nicht aus eigenem sexuellem Interesse an solchen Darstellungen handeln, sondern um die weitere Verbreitung oder Veröffentlichung zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. 

AG Berlin-Tiergarten zu Klimaprotest/Brandenburger Tor: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte drei Klimaaktivist:innen der "Letzten Generation" nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor im September 2023 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Bewährungsstrafen von je acht Monaten. Die 22, 28 und 64 Jahre alten Angeklagten hatten die Tat gestanden, jedoch angegeben, dass es sich bei der Aktion um einen "angemessenen und notwendigen Protest" angesichts der Klimakrise gehandelt habe. LTO berichtet,

BGH zu Wohnungseigentümergemeinschaften: Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) stellt aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs vor, die sich mit gleich mehreren Fragestellungen rund um Wohnungseigentümergemeinschaften befassen, etwa mit der Frage, welche baulichen Veränderungen am Haus die Gemeinschaft hinnehmen muss, wenn Teile des Gebäudes behindertengerecht umgebaut werden sollen. 

GBA – China-Spionage durch AfD-Mitarbeiter: Der Generalbundesanwalt hat einen langjährigen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, wegen des Verdachts auf Spionage für China festnehmen lassen. Ihm wird vorgeworden, die chinesische Oppositionsbewegung ausspioniert und Informationen aus dem Betrieb des Europäischen Parlaments an China weitergegeben zu haben. Die Festnahme ging auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz zurück. Es berichten SZ (Markus Balser u.a.), FAZ (Friederike Haupt/Thomas Gutschker), taz (Konrad Litscko/Gareth Joswig/Rainer Werner), LTO und spiegel.de (Roman Höfner u.a.).

StA Koblenz – Hochwasser: Nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen wegen der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt hat, haben nun bereits in zwei Fällen Hinterbliebene Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz teilte mit, in diesem speziellen Fall eine eigene Prüfung vornehmen zu wollen. Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, bliebe den Hinterbliebenen noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz. LTO berichtet. 

StA Mainz – Jan Böhmermann: Die Staatsanwaltschaft Mainz lehnte ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Volksverhetzung ab. Ihr lagen mehrere Strafanzeigen vor, die sich auf einen Beitrag über die rechtsextreme österreichische Partei FPÖ in Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" bezogen. Im Schlusswort der Sendung hatte Böhmermann gesagt "Nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen." Rechte Medien hatten dies als Mordaufruf gewertet. spiegel.de berichtet. 

OStAin Anne Brorhilker: Die Kölner Chefermittlerin im Cum-Ex-Skandal, Anne Brorhilker, hatte sich vor ihrem Wechsel zur Nichtregierungsorganisation "Bürgerbewegung Finanzwende" auf eine Stellenanzeige der NGO gemeldet. NGO-Gründer Gerhard Schick freut sich auf die Zusammenarbeit im Kampf gegen Finanzkriminalität und kritisiert – genau wie Brorhilker – die mangelhafte strafrechtliche Verfolgung von Finanzkriminalität. Es berichten SZ (Meike Schreiber/Markus Zydra), FAZ (Corinna Budras/Manfred Schäfers), taz (Hannes Koch), Welt (Cornelius Welp) und spiegel.de (Tim Bartz).  

Volker Votsmeier (Hbl) konstatiert, dass der Abschied Brorhilkers "erneut die Zweifel am politischen Willen zur Aufklärung dieses größten deutschen Steuerskandals" nähre. Seiner Ansicht nach sei auch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ein Problem, denn "besonders forsche Ermittler können jederzeit aus dem Justizministerium zurückgepfiffen werden". 

Recht in der Welt

Großbritannien – Asyl in Ruanda: Das britische House of Lords hat seinen Widerstand gegen das Ruanda-Gesetz aufgegeben, das nun in Kraft treten kann. Das Gesetz sieht vor, dass Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Großbritannien stets nach Ruanda ausgeflogen werden, wo sie nach einer Prüfung ggf. Asyl erhalten sollen. Im April 2022 hatten die Regierungen in London und Kigali eine erste Absichtserklärung unterzeichnet. Ein erster Flug nach Ruanda im Juni 2022 wurde jedoch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Eilverfahren gestoppt, im November 2023 kippte dann der Oberste Gerichtshof in London die Vereinbarung, da Ruanda wegen Mängeln in seinem Asylsystem nicht als sicheres Drittland einzustufen sei. Um diese Bedenken auszuräumen, entstand im Dezember 2023 das neue Asylpartnerschaftsabkommen. In der Ruanda Safety Bill wird Ruanda zudem per Gesetz zum sicheren Drittstaat erklärt. Das House of Lords hatte die endgültige Verabschiedung des Gesetzes über mehrere Monate blockiert. SZ (Michael Neudecker), FAZ (Johannes Leithäuser), taz (Dominic Johnson), Hbl (Torsten Riecke) und spiegel.de (Jörg Schindler) berichten. 

Michael Neudecker (SZ) meint, die britische Regierung investiere "absurd viel Zeit, Energie und Geld in ein Vorhaben, an dessen Erfolg man zu Recht zweifeln sollte". Für Dominic Johnson (taz) ist das britische Ansinnen, Asylsuchende nach Ruanda auszufliegen, "in jeder Hinsicht unsinnig". Schließlich tauge es weder als Modell für eine härtere noch für eine humanere Flüchtlingspolitik. 

IStGH – Krieg in Gaza: Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt laut SZ (Ronen Steinke) gegen Kommandeure der Hamas und Verantwortliche Israels wegen des Vorwurfs schwerer Kriegsverbrechen in Gaza. Die noch nicht öffentlich bestätigten Ermittlungen soll Andrew Cayley leiten, bis vor Kurzem ranghoher britischer Staatsanwalt und Mitglied der Tory-Partei. Ob bereits ein Haftbefehl gegen den israelischen Premier Netanjahu in Vorbereitung ist, sei bislang noch offen. Sollte ein solcher ergehen, würden vermutlich zeitgleich auch Haftbefehle gegen Kommandeure der Hamas verkündet werden.  

USA – Trump/Stormy Daniels: spiegel.de zitiert die wichtigsten Passagen aus den Eröffnungsplädoyers in dem Schweigegeldprozess gegen Ex-US-Präsident Donald Trump. So sagte etwa Staatsanwalt Colangelo: "Es war Wahlbetrug – schlicht und einfach." Die FAZ (Sofia Dreisbach) schildert Hintergründe und Ablauf der Vorgänge, die zu dem Strafverfahren gegen Trump geführt haben. 

USA – Obdachlosigkeit: Der Supreme Court befasst sich derzeit laut spiegel.de mit einer Regelung der Stadt Grants Pass im Bundesstaat Oregon, wonach das Schlafen im Freien mit 295 Dollar bestraft werden soll. Diese Regelung wurde von einem Berufungsgericht gekippt, woraufhin die Stadt Grants Pass Berufung vor dem Supreme Court einlegte. Dessen Entscheidung könnte Auswirkungen auf andere Kommunen in den USA haben, in denen teilweise ähnliche Regelungen existieren. 

Frankreich – Ex-Frontex-Chef Fabrice Leggeri: Zwei NGOs haben in Paris Strafanzeige gegen Fabrice Leggeri, den ehemaligen Chef der EU-Grenzschutzagentur Frontex, erstattet, so spiegel.de. Die Organisationen werfen ihm Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zur Folter vor. Leggeri habe in seiner Amtszeit die illegale Zurückweisung von Asylsuchenden unterstützt und sich so schuldig gemacht. 

Russland – Meta-Sprecher: Andy Stone, in den USA lebender Sprecher des Facebook-Mutterkonzerns Meta, ist von einem russischen Gericht zu sechs Jahren Straflager verurteilt worden, so spiegel.de. Grund für die Anklage war eine vorübergehende Änderung in den Hatespeech-Regeln auf Facebook im Anschluss an den russischen Angriff auf die Ukraine, wonach Aufrufe wie "Tod den Invasoren" von Facebook nicht gelöscht wurden, solange es sich nicht um ernsthafte Aufrufe zur Gewalt handelte. Stone hatte die Änderung öffentlich vorgestellt, was von russischer Seite als "Aufruf zur Gewalt und zur Tötung russischer Bürger" bewertet wurde. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. April 2024: BVerfG verhandelt über Wahlrecht / Höcke gab sich unwissend / Großbritannien beschloss Ruanda-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 24.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54404/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen