Die juristische Presseschau vom 8. März 2024: EuGH zu Online-Wer­bung / Hoeneß soll zu Steu­er­hin­ter­zie­hung aus­sagen / 3. Eil­an­trag Süd­a­frikas gegen Israel

08.03.2024

Auch aus Buchstaben und Zahlen bestehende TC-Strings fallen unter die DSGVO. Das LG Frankfurt/M. will Uli Hoeneß im "Sommermärchen"-Prozess hören. Südafrika hat beim IGH einen neuen Eilantrag zu humanitärer Hilfe in Gaza eingereicht. 

Thema des Tages

EuGH zu personalisierter Onlinewerbung: Auf Vorlage eines belgischen Gerichts entschied der Europäische Gerichtshof, dass  sogenannte "Transparency and Consent Strings" (TC-Strings), die der Organisation personalisierter Werbung dienen, unter den Begriff der "personenbezogenen Daten" fallen, sodass Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung finden. TC-Strings sind aus Buchstaben und Zahlen bestehende Kennungen, mithilfe derer die Datennutzungserlaubnisse einer Person, die gerade im Internet surft, gespeichert werden. Im sogenannten "Real-Time-Bidding-Verfahren" werden diese Daten von Werbeunternehmen verwendet, sodass den Internetnutzer:innen personalisierte Werbung angezeigt werden kann, die mit ihren Datenschutz-Einstellungen übereinstimmt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Verband IAB geklagt, der die TC-Strings entwickelt hat und herstellt. Gegen ihn hatte eine belgische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt, das nun wohl bestehen bleiben kann. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Online-Werbe-Branche hat, ist noch umstritten. Es berichten LTO, tagesschau.de (Gigi Deppe), spiegel.de (Torsten Kleinz), netzpolitik.org (Markus Reuter) und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Jost Müller-Neuhof (Tsp) findet am Weltfrauentag, dass eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf einen Schwangerschaftsabbruch – wie in Frankreich geschehen – in Deutschland rechtlich schwierig wäre, weil das Bundesverfassungsgericht den Frauen eine "‘Rechtspflicht‘ auferlegte, ein Kind auszutragen". Bei Debatten um eine mögliche Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs werde "der Erzeuger bisher oft vergessen". Das deutsche Beratungsmodell funktioniere, weil "es nicht allein individuelle Freiheit berücksichtigt".

Streik: Nach Informationen des Hbl (Julian Olk u.a.) wollen FDP-Politiker:innen prüfen lassen, inwieweit das Streikrecht kleiner Arbeitnehmerorganisationen gesetzlich eingeschränkt werden könnte. Bislang gibt es kein Gesetz, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung des verfassungsrechtlich garantierten Streikrechts regelt, sondern lediglich Rechtsprechung. Für ein Gesetz, das "klare Leitplanken zum Schutz aller" schaffe, spricht sich auch der Präsident des Groß- und Außenhandelsverbands, Dirk Jandura, aus. Da die SPD bislang kein Streikgesetz schaffen möchte, ist die Umsetzung des Vorhabens eher unrealistisch.

In einem separaten Beitrag stellt das Hbl (Sandra Louven u.a.) vor, welche Streikregelungen in Großbritannien, Spanien und Italien gelten.

Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) auf den Weg gebracht, mit der zum einen eine Synopsenpflicht eingeführt werden soll, damit Gesetzesänderungen leichter nachvollziehbar sind. Zum anderen soll ab Juni offengelegt werden müssen, wer inhaltlich im Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen hat, so beck-aktuell. netzpolitik.org (Lea Binsfeld) sieht in dem Vorhaben zwar einen "entscheidenden Schritt in Richtung mehr Transparenz", zitiert aber auch Kritik, dass die Bundesregierung es versäumt habe, eine unabhängige Kontrollinstanz und eine umfassende Meldepflicht zur Einflussnahme einzurichten.

Asyl/Bezahlkarte: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Julian Seidl warnt auf dem Verfassungsblog, dass einige der diskutierten Bezahlkartenmodelle den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht werden und eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums drohe. Er betont, dass der "anzuerkennende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum bei der Form der Leistungserbringung nicht als Freibrief zu verstehen ist". Mit einer Bezahlkarte, die nicht überall eingesetzt werden kann, sei das sparsame Wirtschaften schwieriger. Außerdem schränke sie die Autonomie der Asylsuchenden ein und berge Diskriminierungspotenziale.

Justiz

EuGH zu Asylfolgeantrag: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Severin Fuchs befasst sich auf dem JuWiss-Blog mit den Auswirkungen der Anfang Februar ergangenen EuGH-Entscheidung, wonach ein EuGH-Urteil – gegen das bisherige Rechtsverständnis deutscher Gerichte und der Literatur – eine geänderte Rechtslage darstellen und daher die Zulässigkeit eines Asylfolgeantrags bewirken kann. Fuchs meint, dass der die Wiederaufnahmegründe regelnde § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz nun jedenfalls im Bereich der EU-Asylverfahrensrichtlinie europarechtskonform ausgelegt werden muss.

LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Am zweiten Tag des Strafprozesses wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall gegen drei ehemalige Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 sagten die Angeklagten persönlich aus und wiesen die Vorwürfe zurück. Zudem kündigte das Landgericht Frankfurt/M. an, Uli Hoeneß am 15. April als Zeugen vernehmen zu wollen. Die Ankündigung kam überraschend, weil die Staatsanwaltschaft zuvor Bereitschaft für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nach § 153a Strafprozessordnung signalisiert hatte. Es berichten SZ (Johannes Aumüller), FAZ (Christoph Becker), zdf.de (Christoph Schneider) und spiegel.de.

BAG zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Rechtsanwalt Arthur Kühnel stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Sommer letzten Jahres vor, in der das BAG entschied, dass Verstöße gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie geeignet sind, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Die Entscheidung füge sich in eine Entwicklung der Rechtsprechung ein, die die Erschütterung der Beweislast zunehmend zulasse.

VerfGH Thü zu Gleichstellungsbeauftragten: Der thüringische Verfassungsgerichtshof wies einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen die Regelung des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl von Gleichstellungsbeauftragten ab. Laut Urteil ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, dem Demokratieprinzip und der Wissenschaftsfreiheit vereinbar, wenn nur Frauen bei der Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten kandidieren können, weil so strukturell bedingte Benachteiligungen von Frauen im Hochschulbetrieb beseitigt werden können. beck-aktuell berichtet.

OVG NRW zu Präsidentenposten am OVG NRW: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Besetzung des Präsidentenpostens als rechtmäßig billigte, erhebt nun ein unterlegener Bewerber erneut schwere Vorwürfe einer "parteipolitischen Vorfestlegung" gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Der Welt (Kristian Frigelj) liegt die eidesstattliche Versicherung des vor Gericht unterlegenen BVerwG-Richters vor, in der er unter anderem berichtet, er habe seine Bewerbung um den Präsidentenposten nur in der festen Erwartung zurückgezogen, dass ein bestimmter Richter Gerichtspräsident wird. Nachdem der betreffenden Mann seine Bewerbung jedoch zurücknahm, sei dem Bundesrichter kein erneuter Einstieg in das Auswahlverfahren möglich gewesen.

OVG Münster – Verdachtsfall AfD: LTO (Markus Sehl) bringt anlässlich der am Dienstag startenden Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zum Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz einen Vorbericht. Konkret wird es um die Einstufung der AfD-Bundespartei und der Jungen Alternative als "Verdachtsfall" sowie des aufgelösten "Flügels" als "gesichert extremistische Bestrebung" gehen. Zwar ermöglicht die Einstufung als "Verdachtsfall" grundsätzlich gewisse nachrichtendienstliche Überwachungsmaßnahmen, allerdings sind hieran nach dem G-10-Gesetz weitere Voraussetzungen geknüpft. Beobachter:innen zufolge wird das Verfahren, trotz Erfolgs des Verfassungsschutzes 2022 in der Vorinstanz beim VG Köln, kein Selbstläufer. Sollte die AfD beim OVG Münster verlieren, könnte sie sich noch an das Bundesverwaltungsgericht und danach in verfassungsspezifischen Fragen an das Bundesverfassungsgericht wenden. 

VG Minden zu Waschbärstation: Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage einer Tierschützerin, die einen Pferdestall zu einer Waschbärpflegestation umfunktionieren wollte, abgewiesen. Baurechtlich sei die Haltung von 19 Waschbären in einem Wohngebiet nicht passend. LTO berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun vor dem Landgericht München I belastete gestern eine ehemalige Mitarbeiterin die Vorstandsebene schwer. Die Frau, die unter anderem für die Kontrolle der Wirecard-Finanzen zuständig war, sagte aus, dass es nicht einmal eine Plattform gegeben habe, um die Zahlen der verschiedenen Unternehmensbereiche einzusehen, wie bild.de schreibt.

Die SZ (Stephan Radomsky) beschreibt die Aussage des Zeugen Ron F., der bei Wirecard als Bindeglied zu den Wirtschaftsprüfer:innen arbeitete. Dass Daten immer sehr spät zur Verfügung gestellt worden seien, sei Absicht gewesen, um Nachfragen zu vermeiden.

AG Bad Urach zu Tanktop-Verbot: Das Tanktop-Verbot eines Fitnessstudios, das nur gegenüber Männern durchgesetzt wird, stellt nach Ansicht des Amtsgerichts Bad Urach eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Unerheblich sei, dass das Verbot, mit dem das Studio vermeiden wollte, dass Bodybuilder dort trainieren, geschlechtsneutral formuliert war. Deshalb sprach es dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro nach § 21 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu, wie LTO berichtet.

AG München zu S-Bahn-Unglück: Das Amtsgericht München verurteilte den S-Bahn-Lokführer, der 2022 ein rotes Signal missachtete, sodass es zu einem Zusammenstoß mit einer anderen S-Bahn kam, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Bei dem Unfall starb ein Mann und 51 Menschen wurden teils schwer verletzt, Es berichten SZ (Susi Wimmer), FAZ (Karin Truscheit), beck-aktuell und spiegel.de.

GBA – Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs eröffnete der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette den Haftbefehl, den die Bundesanwaltschaft bereits 2018 wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft erlassen hatte. Für Klette, die bereits aufgrund eines bei der Staatsanwaltschaft Verden laufenden Verfahrens in Untersuchungshaft sitzt, wurde nun durch den zweiten Haftbefehl Überhaft vorgemerkt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt den Haftbefehl für die vor mehr als dreißig Jahren begangenen Taten als "ein klares Signal an die Terroristen von heute". Es berichten SZ, FAZ, Welt, LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de

Recht in der Welt

IGH/Israel – Krieg in Gaza: Im Genozid-Verfahren gegen Israel stellte Südafrika nun einen dritten Eilantrag beim Internationalen Gerichtshof.  Israel soll verpflichtet werden, humanitäre Hilfe in den Gaza-Streifen zu lassen, um der Hungernot Abhilfe zu schaffen. Ende Januar hatte der IGH einen ersten Eilantrag Südafrikas positiv beschieden und Israel verpflichtet, verschiedene Schutzmaßnahmen zu ergreifen; ein zweiter Eilantrag Südafrikas Mitte Februar wurde abgelehnt, weil Israel vom IGH bereits zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen im Gaza-Streifen verpflichtet worden war. Israel weist den neuen Eilantrag mit der Behauptung zurück, es beschränke keine Hilfslieferungen. Südafrika sei "der rechtliche Arm der Hamas".  LTO berichtet.

Im Faktencheck zeigt spiegel.de (Juliane von Mittelstaedt) auf, dass die Behauptungen Israels, es kämen in Gaza mehr Lebensmittel als vor dem Krieg an, falsch sind.

Alexander Haneke (FAZ) bezeichnet zwar die Anrufung des IGH durch Südafrika als "hemmungslos einseitige" Propaganda, findet es aber grundsätzlich gut, dass der IGH in der Sache entscheiden wird, weil das "zahnlose Weltgericht so die Möglichkeit hat, gewisse völkerrechtliche Leitplanken aufzustellen."

IGH – Krieg in Gaza/Beihilfe zum Völkermord: Im Frage-Antwort-Format ordnet die SZ (Ronen Steinke) ein, was das von Nicaragua gegen Deutschland angestrengte Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof im Zusammenhang mit Israels Krieg in Gaza bedeutet. Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zu Kriegsverbrechen und zum Völkermord vor, indem Deutschland Waffen an Israel liefert und die Finanzierung des Palästinenserhilfswerks UNRWA stoppte. Zwar seien sich Völkerrechtler:innen ganz überwiegend einig, dass im Gaza-Krieg "schwere Kriegsverbrechen stattfinden", so Rechtsprofessor Stefan Talmon, allerdings sei es rechtlich schwierig, eine Genozidabsicht nachzuweisen. Der IGH werde Deutschland wohl keine Waffenlieferungen an Israel untersagen, da Israel ein Selbstverteidigungsrecht habe. In zwei bis drei Wochen ist mit einer mündlichen Verhandlung am IGH zu rechnen.

In einem separaten Beitrag weist die SZ (Celine Chorus) darauf hin, dass der Eilantrag Nicaraguas nur wenige Tage nach der Veröffentlichung eines Berichts des UN-Menschenrechtsrats geschah, in dem Nicaragua schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden.

USA – Baldwin-Schüsse: Die Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat New Mexico sprach die Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed der fahrlässigen Tötung schuldig, weil sie die Patronen und Schusswaffen am Set des Films "Rust", wo Alec Baldwin 2021 versehentlich eine Kamerafrau mit einer Requisitenpistole tötete, nicht ausreichend überprüft hatte. Unklar ist weiterhin, warum die Waffe mit scharfer Munition geladen war; die Staatsanwaltschaft warf Gutierrez-Reed vor, "schlampig und unprofessionell" gearbeitet zu haben. Es berichten SZ, FAZ (Christiane Heil), LTO, beck-aktuell, spiegel.de und bild.de (Alexander Friedrich)

Sonstiges

Waffenlieferungen und Völkerrecht: Anlässlich der aktuellen Diskussionen um die Taurus-Lieferungen stellt Ronen Steinke (SZ) fest, dass die "juristische Antwort leichtfällt": Deutschland wird durch Waffenlieferungen keine Kriegspartei, sondern handelt im Einklang mit dem Völkerrecht, wenn es die Ukraine in ihrem Selbstverteidigungsrecht unterstützt. Ob die Taurus-Lieferung für Deutschland die richtige Entscheidung wäre, sei politisch abzuwägen – "in Gesetzbüchern findet man die Antwort nicht."

GDL-Streik: Dass die Lokführer-Gewerkschaft bei künftigen Wellenstreiks die Arbeitsniederlegung nur noch ganz kurzfristig ankündigen will, um die Einrichtung von Notfallfahrplänen zu verhindern, könnte unverhältnismäßig sein. Die SZ (Alexander Hagelüken/Vivien Tümmler) vermutet, dass Klagen der Bahn gegen den Streik nun bessere Erfolgschancen haben könnten. 

Fachanwalt für Opferrechte: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Pascal Kober (FDP) fordert im FAZ-Einspruch die Bundesrechtsanwaltkammer auf, einen Fachanwalt für Opferrechte einzuführen. Die Bündelung einer rechtsgebietsübergreifenden Expertise sei notwendig, weil die Betroffenen "noch immer oft im Behördendschungel verloren gehen und mit verschiedenen Leistungsträgern und um die Durchsetzung ihrer Rechte kämpfen müssen."

LinkedIn-Profiltipps: Rechtsanwältin und Karrierementorin Anja Schäfer erläutert auf LTO-Karriere, was man für ein gutes LinkedIn-Profil beachten sollte. Wichtig seien u.a. ein professionelles Profilbild, ein aussagekräftiger Profil-Slogan, mit dem man die eigene Expertise und Persönlichkeit kurz und eingängig darstellen kann, und ein aktuelles Verzeichnis der Berufserfahrungen. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. März 2024: EuGH zu Online-Werbung / Hoeneß soll zu Steuerhinterziehung aussagen / 3. Eilantrag Südafrikas gegen Israel . In: Legal Tribune Online, 08.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54062/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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