Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2023: Ver­fas­sung­s­t­reue bei Lai­en­rich­tern / Haft­strafe für Rechts­ex­t­re­mist Sven Lie­bich / EuGH zu pol­ni­schem Richter

14.07.2023

Richtergesetz soll die Pflicht zur Verfassungstreue von Schöffen klarstellen. Rechtsextremist Sven Liebich wurde erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt. Der EuGH verurteilt Polen wegen des Disziplinarverfahrens gegen Richter Igor Tuleya. 

Thema des Tages

Extremistische Schöff:innen: Das Bundeskabinett hat sich auf eine Änderung des Richtergesetzes geeinigt. Künftig soll dort ausdrücklich geregelt werden, dass nur verfassungstreue Bürger:innen zu Laienrichter:innen berufen werden können. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht dies bereits 2008 entschieden, gesetzlich geregelt war die Pflicht zur Verfassungstreue bislang aber nur für Berufsrichter:innen. Nach der geplanten Reform hat eine Abberufung zu erfolgen, sofern Zweifel an der Verfassungstreue eines Schöffen erst nach seiner Berufung erkennbar werden sollten. LTO berichtet. 

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt, dass eine eventuelle Verfassungsfeindschaft bei Laienrichter:innen nun genauer geprüft werden soll. Gleichzeitig betont er, dass niemand leichtfertig aus dem Dienst entfernt werden sollte. Denn die Staatsdiener:innen sollten nicht einer bestimmten politischen Richtung verpflichtet sein. 

Rechtspolitik

Buschmann im Interview: Im Gespräch mit LTO (Markus Sehl/Felix W. Zimmermann) spricht Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über das Heizungsgesetz und Abgeordnetenrechte, die AfD, Kritik an den Aktionen der Letzten Generation, das G-7-Justizministertreffen zum Ukraine-Krieg, die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, die Digitalisierung der Justiz, eine Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie und das Selbstbestimmungsgesetz.

Einwanderung: Rechtsprofessor Daniel Thym stellt auf LTO das Gesetz zur "Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" vor, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hat. Nach dem Vorbild anderer Länder wie etwa Kanada oder Australien enthält die Neuregelung ein Punktesystem, das darüber bestimmt, wer zur Jobsuche einreisen darf. Zwar wird nur ins Land gelassen, wer überhaupt einen Uniabschluss oder eine Berufsausbildung besitzt, doch muss diese nicht mehr gleichwertig wie eine deutsche Ausbildung sein. In der zugehörigen Beschäftigungs-Verordnung fand Thym eine weitere Einwanderungs-Option für Menschen, die bereits einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben.

Organisierte Kriminalität: Die taz (Konrad Litschko) berichtet über die Pläne der Bundesregierung im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. So plane etwa Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Errichtung eines neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die Grünen dagegen fordern den Aufbau einer beim Bundeskriminalamt angesiedelten Plattform zur Organisierten Kriminalität und zudem ein Barzahlungsverbot ab 10.000 Euro. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits Ende des vergangenen Jahres ein Konzept gegen Organisierte Kriminalität vorgelegt, das unter anderem spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften vorsieht, für die auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirbt.

Verbraucherschutz-Sammelklage: Zwar hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie letzte Woche beschlossen, es fehlt aber noch die Zustimmung des Bundesrats. Da die Umsetzungsfrist der Richtlinie allerdings bereits abgelaufen ist, schlägt Richter Gregor Vollkommer auf beck-aktuell vor, das geltende Recht sofort richtlinienkonform anzuwenden und Musterfeststellungklagen mit Leistungsklagen zu verbinden. Der Autor findet diese Lösung sogar effizienter als die Lösung des nun beschlossenen Gesetzes.

Ministerpräsidentenwahl in Thüringen: Die Politikprofessorin Sabine Kropp stellt auf dem Verfassungsblog einen Entwurf der Thüringer CDU-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung vor. Danach sollen für die Wahl des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang, wenn nur ein Bewerber antritt, mehr Ja- als Nein-Stimmen erforderlich sein (bisher genügen "die meisten Stimmen"). Dadurch könnte,  so warnt die Autorin, eine negative Mehrheit die Regierungsbildung in Thüringen weiter erschweren. 

Justiz

AG Halle zu Rechtsextremist Sven Liebich: Erstmals wurde der Rechtsextremist Sven Liebich, gegen den seit Jahren verschiedene Verfahren an unterschiedlichen Gerichten geführt werden, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie die taz (Rieke Wiemann) und LTO berichten, sprach ihn das Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede schuldig und verhängte unter Einbeziehung vorheriger Urteile eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen Liebich lagen insgesamt sechs Anklagen vor, etwa wegen seiner Äußerungen bei Demonstrationen. 

EuGH zu Massenentlassungen: Der Rechtsanwalt Thomas Köllmann analysiert auf LTO das Urteil des Europäischen Gerichtshofs , wonach ein Verstoß gegen die Übermittlungspflicht von Massenentlassungen an die Agentur für Arbeit nicht zur Unwirksamkeit der Kündigungen führt, da die Übermittlungspflicht in der EU-Massenentlassungsrichtlinie keine individualschützende Wirkung habe. Der EuGH entzieht damit der jahrelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Grundlage, das in solchen Fällen bislang die Unwirksamkeit von Kündigungen angenommen hatte. Das BAG hatte die Frage selbst vorgelegt.

BVerfG - Wahlen in Berlin/Befangenheit: Auf dem Verfassungsblog kritisieren Christian Walter und Kathrin Tremml, Rechtsprofessor und wissenschaftliche Mitarbeiterin, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht Beteiligter sein kann und daher auch Verfassungsrichter Peter Müller nicht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen kann. Bei Wahlprüfungen liege wie bei Verfassungsbeschwerden eine "verdeckt kontradiktorische" Streitigkeit vor. Die Verweigerung der Verfahrensbeteiligung verhindere die Waffengleichheit. Schon im Verfahren um die Berliner Abgeordnetenhauswahl habe das BVerfG aus formalen Gründen die Prüfung der Befangenheit von Richter Müller verweigert.

BVerfG - Ex-Wirecard-Chef Braun/Vermögensarrest: Nun berichtet auch LTO über die Verfassungsbeschwerde des früheren Wirecard-Chef Markus Braun gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, mit dem dieses im Januar einen sogenannten Vermögensarrest in Höhe von 35 Millionen Euro zuungunsten des früheren Wirecard-Chefs Markus Braun als rechtmäßig erkannte. 

BGH zur Mietpreisbremse: In einem ausführlichen Beitrag befasst sich nun auch LTO (Max Kolter) mit dem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, in dem dieser die Verjährungsfrist für Auskunftsansprüche gegenüber Vermietern klargestellt und damit die Durchsetzung der Mietpreisbremse erleichtert hat.  

LG Düsseldorf - Ex-Wirecard-Chef Braun/Prozesskosten: Der Versicherungskonzern Swiss Re muss nicht für Prozesskosten von Markus Braun aufkommen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf laut LTO entschieden und eine entsprechende Klage des ehemaligen Vorstandschefs von Wirecard abgewiesen. Der 53-jährige wollte den Versicherer Swiss Re dazu verpflichten, für seine Prozesse die vereinbarte Deckungssumme von 10 Millionen Euro bereitzustellen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Versicherung dazu jedoch laut Versicherungsvertrag nicht verpflichtet, weil es sich um eine rechtliche Auseinandersetzung handelt, die bereits begonnen hatte, bevor die Managerhaftpflicht-Versicherung mit der Swiss Re abgeschlossen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun/Betrug: SZ (Johannes Bauer u.a.) und Hbl (R. Bender u.a.) berichten über den Fortgang des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Braun, in dem sein Verteidiger Alfred Dierlamm nun umfangreiche Beweisanträge gestellt hat. Darin bemängelt er, dass eine echte Aufklärung bislang nicht stattgefunden habe. Braun sei Opfer einer kriminellen Bande rund um seinen Mitangeklagten Oliver Bellenhaus, einst Leiter der Wirecard Niederlassung in Dubai und jetzt Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, sowie den flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek. Sie sollen Gelder aus dem sogenannten Drittpartnergeschäft abgezweigt und über "Veruntreuungsgesellschaften" in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. 

LG Berlin zu Julian Reichelt: Nun befasst sich auch LTO mit der Niederlage des früheren Bild-Chefs Julian Reichelt vor dem Landgericht Berlin. Das LG wollte ihm gegenüber dem Verleger der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, keinen Informantenschutz zubilligen, weil ein solcher nicht vertraglich vereinbart worden war. Der Deutsche Journalistenverband hat das Berliner Urteil scharf kritisiert, weil es einen "praktikablen Informantenschutz" verhindere.

Auch Christian Rath (taz) hält das Urteil des Landgerichts Berlin im Ergebnis für falsch. Vertraulichkeit könne auch konkludent vereinbart werden, wobei die üblichen Gepflogenheiten der Presse zu berücksichtigen seien. Da die Presse aber gerade davon lebe, dass Informanten auf Vertraulichkeit vertrauen, sei die Annahme von Vertraulichkeit "die Regel, nicht die (ausdrücklich zu vereinbarende) Ausnahme". Weiter kommentiert Rath: "Die Annahme des Landgerichts, bei Journalisten müsse man immer mit Verrat und Enttarnung rechnen, ist dagegen nicht nur pressefeindlich, sondern auch weltfremd."

Häusliche Gewalt in Umgangsverfahren: Familien- und Justizministerium prüfen derzeit, inwiefern häusliche Gewalt bei Umgangsverfahren berücksichtigt werden kann. Im Juni hatte Reem Alsalem, UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die Praxis an Familiengerichten gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern in Deutschland als Menschenrechtsverletzung bezeichnet. Denn obwohl häusliche Gewalt seitens des Vaters eine erhebliche Rolle in Umgangsverfahren spielt, wird laut einer Studie in etwa 90 Prozent der Begründungen eine "zu enge Mutter-Kind-Bindung" angeführt, die den Vater entfremden würde. Die taz (Nicole Opitz) berichtet. 

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Richter Igor Tuleya: Der Europäische Gerichtshof hat laut FAZ (Reinhard Veser) entschieden, dass die Suspendierung und die Aufhebung der Immunität des polnischen Richters Igor Tuleya durch die mittlerweile aufgelöste Disziplinarkammer am Obersten Gericht nicht vereinbar mit EU-Recht waren. Die Kammer sei kein rechtmäßiges Gericht. Tuleya hatte in den vergangenen drei Jahren auch vor polnischen Gerichten mehrmals Recht bekommen, die von Justizminister Zbigniew Ziobro eingesetzten Vorgesetzten am Warschauer Bezirksgericht missachteten diese Urteile aber bis November vorigen Jahres. Tuleya ist seit 13 Jahren Richter am Bezirksgericht Warschau, bei dem alle Strafverfahren landen, die mit Polens Parlament und seiner Regierung zu tun haben. 

USA – Fox News/Sturm aufs Kapitol: Wie spiegel.de berichtet, hat der US-Amerikaner Ray Epps Klage gegen den rechten US-Nachrichtensender Fox News erhoben. Epps wirft dem Sender vor, ihn fälschlicherweise als verdeckten Agenten der Bundespolizei FBI dargestellt zu haben, der zu dem Sturm auf das Parlament in Washington angestiftet haben soll. Epps hätte in der Folge Todesdrohungen erhalten und sein Grundstück verkaufen müssen. Nun verlangt er von Fox News Schadensersatz und Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe. 

USA - Yusef Salaam: Die SZ (Christian Zaschke) porträtiert den US-Amerikaner Yusef Salaam, der acht Jahre lang wegen einer Vergewaltigung inhaftiert war, die er nicht begangen hatte. Obwohl er und die vier weiteren von der Polizei verdächtigten Jugendlichen nach Abgabe von Geständnissen angegeben hatten, von den Ermittlern durch Entzug von Schlaf, Wasser und Nahrung zu den Geständnissen gezwungen worden zu sein und viele weitere Ungereimtheiten vorlagen, wurden sie zu langjährigen Gefängnisstrafen verhängt. Salaam hatte nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis Schwierigkeiten, eine Arbeit zu bekommen und gesellschaftlich Fuß zu fassen. Nun kandidiert er als Mitglied der Demokraten in einem sicheren Wahlkreis für den New Yorker Stadtrat. 

Österreich – Florian Teichtmeister: Im Prozess gegen den österreichischen Film- und Fernsehschauspieler Florian Teichtmeister hat das Landesgericht für Strafsachen in Wien mittlerweile zwei zusätzliche Gutachten eingeholt, die ergeben haben, dass der 43-Jährige Missbrauchsdarstellungen nicht nur besessen, sondern auch hergestellt hat. Ein psychologisches Gutachten attestiert Teichtmeister zudem eine "tiefgreifende, anhaltende Störung mit hoher Rückfallgefahr". Der Schauspieler könnte damit zu bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden – mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet. 

Großbritannien – Kevin Spacey: spiegel.de berichtet über den Fortgang des Verfahrens gegen den US-Schauspieler Kevin Spacey wegen sexueller Übergriffe. Der 63-Jährige hatte vor dem Londoner Gericht zwar Berührungen eines Mannes in der Leistengegend eingeräumt, aber betont, dass es "romantisch" gewesen sei und nicht so, wie es der Mann beschrieben habe. In dem aktuellen Prozess werden Spacey, der bereits in der Vergangenheit wegen sexueller Übergriffe angeklagt worden war, zwölf Vergehen gegen vier Männer in den Jahren 2001 bis 2013 zur Last gelegt. 

Sonstiges

Untersuchungsausschuss Lübcke-Mord: Rund vier Jahre, nachdem der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet worden war, hat der hessische Landtag nun den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vorgelegt. Darin werden Versäumnisse der Sicherheitsbehörden benannt. So sei etwa die Entscheidung, den aktenkundigen Rechtsextremisten Stephan Ernst, der Lübcke schließlich ermordet hatte, nicht weiter vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, fehlerhaft gewesen. Am kommenden Mittwoch wird im Landtag über den Abschlussbericht sowie über die Sondervoten zum Ausschuss debattiert. spiegel.de berichtet.

Gewalt in Schwimmbädern: Wie FAZ (Markus Wehner) und Welt (Diana Pieper/Kevin Culina) berichten, fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angesichts der Zunahme von Gewalt in öffentlichen Schwimmbädern, die bereits zu vorübergehenden Schließungen führte, vermehrte Polizeipräsenz in Bädern. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) fordert bessere Zugangskontrollen und die strikte Durchsetzung von Hausverboten. Wegner und die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) fordern zudem neben einer Ausweispflicht in Freibädern die Videoüberwachung im Eingangsbereich sowie die Stationierung mobiler Wachen. 

Barbara Dribbusch (taz) kommentiert: "Statt über Klischees zu streiten ist Handeln angesagt". So müssten etwa Hausverbote durch Ausweiskontrollen am Eingang durchsetzbar sein. Projekte, in denen geschulte Ehrenamtliche aus den migrantischen Communitys Konflikte im Bad befrieden, müsse man aufstocken. Dass Freibäder geschlossen würden, weil Mitarbeiter sich terrorisiert fühlten, sei dagegen keine Lösung. Auch Anna Kröning (Welt) meint: "Die verschlossenen Tore sind ein verstörendes Signal der Kapitulation vor einer vergleichsweise kleinen Gruppe von gewaltbereiten Männern."

Junge Alternative Brandenburg: Der Brandenburger Verfassungsschutz hat seine Einschätzung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), die seit 2019 als rechtsextremistischer Verdachtsfall galt, verschärft und sie nunmehr als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft, so LTO. Laut dem brandenburgischen Verfassungsschutzchef Jörg Müller richte sich die JA vor allem gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratieprinzip sowie Institutionen und Vertreter des demokratischen Systems.

Neutralität des Staates: Stephan Klenner (FAZ) meint, es sei mit der gebotenen Staatsferne unvereinbar, wenn etwa Städte den Christopher Street Day finanziell subventionieren oder der Staat dazu aufrufe, sich an solchen Demonstrationen zu beteiligen. Dies gelte auch für das Hissen der Regenbogenfahne auf Rathausdächern. 

Gendern in der Schule: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Isabell Lischewski kritisiert auf dem Verfassungsblog die Anweisung der sächsischen Schulverwaltung, dass Kooperationspartner von Schulen keine modernen Gender-Formen (z.B. Sternchen) benutzen dürfen. Dies diskriminiere insbesondere queere und feministische Kooperationspartner, die eine derartige Selbstverpflichtung wohl nicht unterschreiben werden. 

AfD-Landrat: Vor dem Hintergrund der nachträglichen Überprüfung der Verfassungstreue des gewählten AfD-Landrats Sesselmann beschreibt die FAZ (Stefan Locke), dass etwa in Thüringen vor den entsprechenden Wahlen lokale, ehrenamtliche Wahlausschüsse binnen kurzer Fristen vor allem Formales überprüfen, etwa, ob Bewerber aus offensichtlichen Gründen – wie etwa im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung – für ein Beamtenverhältnis ungeeignet sind. Die Entscheidung dieser lokalen Wahlorgane kann die Rechtsaufsicht bisher nicht anfechten, sondern erst nach der Wahl eingehend juristisch prüfen. 

Das Letzte zum Schluss

Gefahr für Badegäste: An der Küste von Santa Cruz in Kalifornien herrscht ein "Risiko für die öffentliche Sicherheit". Seit Wochen werden Badegäste attackiert und Surfbretter gekapert – von einem Seeotter-Weibchen, das etwa auf das Brett eines Mannes kletterte und ihn mit eindeutigen Drohgebärden vertrieb. Die Vorfälle müssen ein Ende haben, meint nun die Naturschutzbehörde, und schickte daher Tierfänger los, die das Otterweibchen einfangen und "in ein neues Zuhause bringen" sollen, wie spiegel.de berichtet.
 

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LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2023: Verfassungstreue bei Laienrichtern / Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich / EuGH zu polnischem Richter . In: Legal Tribune Online, 14.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52246/ (abgerufen am: 13.05.2024 )

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