Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2022: Eck­punkte für Selbst­be­stim­mungs­ge­setz / Keine Aus­lie­fe­rung ita­lie­ni­scher Ex-Ter­r­o­risten / 20 Jahre VStGB

01.07.2022

Menschen sollen Geschlecht und Vornamen bald mit einfachem Verfahren beim Standesamt ändern können. Frankreich liefert zehn verurteilte Terroristen nicht nach Italien aus. Gestern vor 20 Jahren trat das Völkerstrafgesetzbuch in Kraft.

Thema des Tages

Transsexuelle: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) haben Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, wonach künftig jeder Mensch selbst sein Geschlecht und seinen Vornamen festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können soll. Auch Jugendliche ab 14 Jahren sollen ihr Geschlecht ändern können, brauchen aber die Zustimmung der Eltern oder im Konfliktfall des Familiengerichts. Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen sollen erst bei Volljährigkeit möglich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz ersetzen, das immer wieder als unzeitgemäß und diskriminierend in der Kritik stand, weil es zwei Sachverständigen-Gutachten voraussetzte. Es berichten SZ (Robert Roßmann), FAZ (Helene Bubrowski), taz (Shoko Bethke), spiegel.de (Milena Hassenkamp) und LTO.

Sophie Aschenbrenner (SZ) merkt an, dass das neue Gesetz zwar das Leben für trans Menschen erleichtere, es dürfe aber kein Schlusspunkt in der Debatte sein. Es sei nur ein Baustein für eine Gesellschaft, in der trans Menschen sicher leben können. Shoko Bethke (taz) hält das neue Gesetz für ein fälliges Zeichen des Respekts und weist darauf hin, dass Betroffene noch immer vielen Diskriminierungen und Gefahren ausgesetzt sind, obwohl es trans Menschen und jene, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, schon immer gegeben habe. Auch Bild (Timo Lokoschat) begrüßt die Eckpunkte der Bundesregierung: "Gut, dass die Ampel hier reformiert, es den wenigen Betroffenen leichter machen und ihnen die bisherigen demütigenden Prozeduren ersparen will." Reinhard Müller (FAZ) hingegen behauptet, Frauenförderung verliere ihren Sinn, wenn das Geschlecht als beliebige Größe angesehen werde. Die Regierung solle "sich wirklich für den Abbau von Diskriminierung einsetzen – und die Finger von der Schöpfung lassen".

Rechtspolitik

§§ 218/219a StGB: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch verteidigt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Katrin Helling-Plahr die letzte Woche im Bundestag beschlossene Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Es müsse Frauen möglich sein, sich schon vor dem Arztbesuch darüber zu informieren, welche behandelnde Person welche Methode anbietet. Darüber hinaus lehne die FDP aber einen Kulturkampf ab: "wir stehen glasklar zu der durch § 218 StGB statuierten Regelung."

Im Verfassungsblog zieht die wissenschaftliche Mitarbeiterin Valentina Chiofalo eine Verbindung zwischen der deutschen Debatte um die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in den Paragraphen 218 und 219a des Strafgesetzbuchs und der Aufhebung des Grundsatzurteils Roe v. Wade in den USA. Die Autorin erklärt, wieso aus einer identitätspolitischen Perspektive beide Ereignisse fundamental miteinander verknüpft seien.

Justiz

BVerfG zu Tattoo bei Polizisten: In dem Rechtsstreit eines bayerischen Polizeibeamten, der sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen möchte, hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde des Polizisten stattgegeben und den Fall zurück an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen, wie LTO schreibt. Laut Bundesverfassungsgericht lasse es sich nicht pauschal aus dem Bayerischen Beamtengesetz herauslesen, dass Polizeivollzugsbeamte in Bayern nicht an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen tätowiert sein dürfen, anders als es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von Mai 2020 noch angenommen hatte. Das Urteil verletze den Polizisten in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit.

OLG Frankfurt/M. zu Reisestornierung wegen Corona: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter keinen Entschädigungsanspruch nach einer pandemiebedingten Reisestornierung im März 2020 geltend machen kann. Ein Mann, der 2018 eine Pauschalreise nach Kanada für den Sommer 2020 gebucht hatte, war im März 2020 von dem Vertrag zurückgetreten, woraufhin ihm der Reiseveranstalter nur 90 Prozent des Reisepreises zurückerstattet hatte und 10 Prozent als Entschädigung behielt. Das OLG hat nun entschieden, dass dem Kläger eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises zusteht, wie LTO berichtet.

OLG Frankfurt/M. – NSU 2.0-Drohschreiben: Am heutigen Freitag soll der Polizist Johannes S. im Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Verfahren um die rechtsextreme "NSU 2.0"-Drohserie als Zeuge aussagen. Er hatte zu dem Zeitpunkt Dienst in der Frankfurter Polizeiwache, als dort die persönlichen Daten der NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız abgerufen und kurz danach mit diesen Informationen ein Drohschreiben an sie verschickt wurde. Die erwartete Aussage nimmt die taz (Christoph Schmidt-Lunau/Konrad Litschko) zum Anlass, den bisherigen Prozess eingehend zu beleuchten.

LG Frankfurt/M. zu Germanwings-Absturz: Das Landgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass die Lufthansa nicht dafür haftet, dass der psychisch kranke Co-Pilot 2015 einen Germanwings-Airbus in den französischen Alpen abstürzen ließ. Hinterbliebene der Germanwings-Absturzopfer hatten die Fluggesellschaft auf Schmerzensgeld verklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Sicherheit des Flugverkehrs eine staatliche Aufgabe sei, daher könne allein der Staat oder die Körperschaft haften, in deren Dienst die behandelnden Ärzt:innen standen. Daraufhin kündigte der Klägeranwalt eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland nach der Sommerpause an. Es berichtet LTO.

LG Köln zu Ammoniak statt Limo: Das Landgericht Köln hat laut LTO einem Mann Schmerzensgeld zugesprochen, der ein Glas Ammoniaklösung trank, das er fälschlicherweise für Limonade gehalten hatte. Er hatte sich unter Drogeneinfluss in der Werkstatt eines Freundes aus dem Kühlschrank eine Limonadenflasche mit transparenter Flüssigkeit genommen, damit ein Glas gefüllt und dieses in einem Zug leergetrunken. Durch den Ammoniak erlitt der Mann schwerste Verletzungen an Speiseröhre und Magen. Dem Mann steht nun Schmerzensgeld zu, da der Beklagte seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe und den Ammoniak nicht hätte frei zugänglich aufbewahren dürfen. Der Kläger musste sich allerdings ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anrechnen lassen, da er sich gerade in einer Werkstatt hätte vorher versichern müssen, dass es sich bei seinem Getränk auch wirklich um Limo handelte.

VG Berlin zu Protokollen der Corona-Gipfel: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Kanzleramt interne Aufzeichnungen der Bund-Länder-Runden aus der Anfangszeit der Corona-Pandemie herausgeben muss, wie Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet. Der Tagesspiegel hatte auf Herausgabe der Protokolle nach dem Informationsfreiheitsgesetz geklagt.

StA Stuttgart – Michael Ballweg: Der "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg sitzt seit seiner Festnahme am vergangenen Mittwoch wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäsche in Untersuchungshaft. Er soll Spendengelder für sich selbst verwendet haben. Nach einer Durchsuchung habe es Anhaltspunkte gegeben, dass sich der Tatverdächtige mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Es berichtet LTO.  

Recht in der Welt

Frankreich – italienische Ex-Terroristen: Ein Pariser Berufungsgericht hat entschieden, zehn frühere Mitglieder der italienischen Terrororganisationen Rote Brigaden und Lotta Continua nicht in ihre Heimat auszuliefern, wo sie zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Die Urteile seien in Abwesenheit ergangen, was gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Ob es nach der Auslieferung zu einem neuen Prozess komme, sei nicht gesichert. Frankreich und Italien streiten bereits seit Jahrzehnten über den Umgang mit den italienischen Linksterroristen, die in den 1980er-Jahren unter dem sozialistischen Präsidenten François Mitterand in Frankreich Asyl erhielten. Insbesondere im Lichte des jüngst ergangenen Bataclan-Urteils werfen Angehörige der Opfer Frankreich politische Bigotterie vor. Es berichten SZ (Oliver Meiler) und FAZ (Matthias Rüb/Michaela Wiegel).

Frankreich – Bataclan-Prozess: FAZ (Michaela Wiegel) und LTO berichten über die Reaktionen nach dem Urteil zu den Pariser Terroranschlägen vom November 2015. Französische Politiker:innen sowie der Opferverein reagierten erleichtert auf die Verurteilung der Angeklagten, insbesondere auf die lebenslange Haftstrafe für den einzig überlebenden Haupttäter Salah Abdeslam.

Rudolf Balmer (taz) meint, die Justiz habe, soweit möglich, ihre Aufgabe erfüllt und versucht, die Rolle jedes Angeklagten aufzuklären und mit der emotionslosen Nüchternheit des Rechts zu ahnden. Eine Sühne könne es angesichts des monströsen Verbrechens aber nicht geben.

EGMR/Russland - Asow-Stahlwerk: Der angeblich reichste Ukrainer Rinat Achmetow klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf 20 Millionen Dollar Schadensersatz für sein zerstörtes Asow-Stahlwerk in Mariupol, wie die FAZ (Marcus Jung/Andreas Mihm) berichtet. Achmetow verklagt Russland vor dem Gerichtshof unter anderem "für grobe Verletzungen seiner Eigentumsrechte während der nicht provozierten russischen Militäraggression gegen die Ukraine".

Russland – Mediengesetze: Das russische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, wonach keine Gerichtsentscheidung mehr erforderlich ist, um ein ausländisches Medium zu schließen. Stattdessen werden der Staatsanwaltschaft weitreichende Befugnisse zugewiesen, wie die taz (Inna Hartwich) schreibt. Damit werde die Arbeit von ausländischen Journalist:innen weiter eingeschränkt, um Kritik am Kreml zu verhindern.

USA – Recht auf Abtreibung: Die Soziologin Franziska Schutzbach widmet sich in einem Gastkommentar in der SZ der jüngsten Entscheidung des US-Supreme Courts zur Abschaffung des Rechts auf Abtreibung. Sie sieht in der Entscheidung den vorläufigen Höhepunkt einer massiven weltweiten rückwärtsgewandten Entwicklung. Der Backlash falle nicht zufällig in eine Zeit, in der Frauen sich zunehmend nähmen, was traditionell eigentlich Männern zustand. Die Lebensschutz-Ideologie sei ein staatlicher, religiös aufgeladener heteropatriarchaler Besitzanspruch gegenüber Frauen und gegenüber Kindern.

USA – R. Kelly: Der Sänger R. Kelly wurde vor einem Bundesgericht in Brooklyn wegen Menschenhandel, Kidnapping, sexueller Nötigung, sexueller Ausbeutung Minderjähriger und Bestechung zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt, wie SZ (Jürgen Schmieder) und FAZ (Christiane Heil) schreiben. Vor dem Urteilsspruch erhielten sieben Frauen das letzte Wort, die Kelly insgesamt fast 25 Jahre lang missbraucht hatte.

EuGH/Litauen - Inhaftierung von Flüchtlingen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine litauische Regelung, wonach die illegale Einreise eine Inhaftierung von Migrant:innen rechtfertige, gegen Unionsrecht verstoße. Auch die Begründung Litauens, dass durch den plötzlichen Migrantenzustrom die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gestört werde, wies der Gerichtshof zurück. Das Gesetz war im Sommer 2021 beschlossen worden, als Belarus gezielt Migrant:innen ins Land lockte und an die litauische Grenze brachte. Es berichten taz (Christian Rath), tagesschau.de (Gigi Deppe) und LTO.

Sonstiges

Völkerstrafgesetzbuch: Am 30. Juni 2002 trat das Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland in Kraft. Dies nimmt LTO (Franziska Krings) zum Anlass, auf die vergangenen 20 Jahre zurückzuschauen. Durch das in dem Gesetz verankerte Weltrechtsprinzip können bestimmte Taten aus der ganzen Welt auch dann in Deutschland verfolgt werden, wenn Opfer und Täter:innen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Kritik gibt es dabei vor allem an der Auswahl der Fälle. Inzwischen wurden insgesamt über 200 Ermittlungsverfahren auf Grundlage des Gesetzes eingeleitet, insbesondere seit 2015 gab es einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen.

Autonomes Fahren: Rechtsanwalt Christoph Werkmeister und der wissenschaftliche Mitarbeiter Caspar Weitz erörtern auf LTO, welche aus ihrer Sicht spannenden Betätigungsfelder sich Jurist:innen rund um das autonome Fahren eröffnen können. Eine der zentralen Fragestellungen sehen sie dabei in der Balance von Verkehrssicherheit und Datenschutz. Auch weitergehende Regulierung auf dem Gebiet sei zu erwarten.

Rechtsanwaltsfachangestellte: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) berichtet über den Mangel an Rechtsanwaltsfachangestellten. Seit zwei Jahrzehnten gebe es stetig und schnell sinkende Ausbildungszahlen. Das sei wider Erwarten wohl nicht einer zu geringen Vergütung geschuldet, sondern liege auch daran, dass Kanzleien und Anwält:innen als nicht besonders gute Arbeitgebende gelten. Außerdem biete dieser Berufszweig keine Perspektiven oder Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/ls

(Hinweis für Journalist:innen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2022: Eckpunkte für Selbstbestimmungsgesetz / Keine Auslieferung italienischer Ex-Terroristen / 20 Jahre VStGB . In: Legal Tribune Online, 01.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48907/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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