Die juristische Presseschau vom 13. Oktober 2020: Gesetz­ent­wurf mit Femini­num gestoppt / Ceta-Abkommen vor BVerfG / Daten­schutz­recht mit Vor­bild­funk­tion

13.10.2020

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf mit generischem Femininum gestoppt. An diesem Dienstag verhandelt das BVerfG über das Freihandelsabkommen Ceta und Europäisches Datenschutzrecht als Vorbild im Ausland.

Thema des Tages

Generisches Femininum im Insolvenzrecht: Weil der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts nahezu ausschließlich das generische Femininum verwendet, hat das Bundesinnenministerium den Entwurf gestoppt. Aufgrund der verwendeten Begrifflichkeiten bestünde die Möglichkeit, dass das Gesetz nur für Frauen gelte und damit verfassungswidrig wäre, so die Begründung des Innenministeriums. Es berichten deutschlandfunk.de und zeit.de . Die SZ zitiert im Feuilleton aus dem Gesetzentwurf.

Rechtspolitik

Homeoffice: Auf LTO diskutieren die Rechtsanwälte Michael Winkelmüller und Ira Gallasch die Kernstreitpunkte zum Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der Entwurf sieht unter anderem einen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten vor, welchen der Arbeitgeber nicht einfach ablehnen darf. Laut CDU und CSU sei ein solcher Anspruch im Koalitionsvertrag allerdings nicht vereinbart.

Reichskriegsflaggen: Neben Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, verbietet nun auch Nordrhein-Westfalen das Zeigen von Reichskriegsflaggen, da diese regelmäßig von Rechtsextremisten zur Schau gestellt werden. Dabei ist die Verwendung der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz schon längst strafbar, wie Christian Rath (taz) in einem Debattenbeitrag anmerkt. Es sei grundrechtlich bedenklich, Flaggen aus der Kaiserzeit oder aus der Weimarer Republik nur deshalb zu verbieten, weil sie von Nazis genutzt und von der Mehrheit als Provokation empfunden werden. Ein Verbot sei auch deshalb wenig zielführend weil dann Rechtsextremisten z.B. auf Corona-Demos weniger sichtbar seien.

Corona – Beherbergungsverbot: Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert die in einigen Bundesländern bereits eingeführten Beherbergungsverbote und mahnt, dass nicht die Freiheit sich rechtfertigen müsse, sondern deren Einschränkung. Wenn solche Verbote nicht ausreichend gerechtfertigt sind, müssten Gerichte auch mutig genug sein, diese zu kippen.

Kindschaftsrecht: Die FAZ (Swaantje Marten) erläutert den Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Kindschafts- und Abstammungsrecht, der die Erweiterung des Mutterschaft-Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorsieht. Bisher kann Mutter eines Kindes nur die Frau sein, die das Kind geboren hat. Durch die Erweiterung soll nun auch diejenige Frau rechtliche Mutter werden können, die zur Zeit der Geburt mit der leiblichen Mutter verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkennt. So soll Rechtssicherheit für das Kind geschaffen werden, da langwidrige Adoptionsverfahren vermieden werden.

Justiz

BVerfG – Ceta: Am heutigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Organklage der Linksfraktion gegen die im September 2016 erfolgte Stellungnahme des Bundestags zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta. Das 2016 beschlossene Abkommen zur Erleichterung des Handels wird von Umwelt- und Verbraucherschützern stark kritisiert, seit 2017 aber bereits vorläufig angewendet. Die Linke meint, dass der Bundestag mit seiner zu vagen Stellungnahem der Bundesregierung eine Blankovollmacht ausgestellt habe. Außerdem hätte er seine Vorgaben in Gesetzesform beschließen müssen. Wie die taz (Christian Rath) zudem berichtet, ist noch eine weitere Klage gegen die Inhalte des Ceta-Abkommens vor dem BVerfG anhängig, welche voraussichtlich nächstes Frühjahr verhandelt wird.

BVerfG – Triage: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Frage, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, Regelungen zu medizinischen Priorisierungsentscheidungen bei der Behandlung von Corona-Patienten zu erlassen. Wie die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, klagten mehrere zur Corona-Risikogruppe gehörende Menschen auf Erlass solcher Regelungen, da sie befürchten im Falle knapper medizinischer Ressourcen schlechter behandelt zu werden als weniger gefährdete Patienten.

EuGH zu Privacy Shield: Der Europäische Gerichtshof kippte im Juli diesen Jahres den Beschluss der EU-Kommission, welcher die Übertragung personenbezogener Daten aus einem EU-Mitgliedstaat in die USA erlaubt hätte, da das Datenschutzniveau in den USA nicht dem der Europäischen Union entspreche. In der FAZ diskutiert Rechtsprofessor Moritz Hennemann das Urteil und die globale Vorbildfunktion des europäischen Datenschutzrechts, mahnt aber auch etwas mehr Zurückhaltung beim Verbreiten solch spezieller Datenschutzstandards.

BGH – Abgase Daimler: Da der klagende Pkw-Käufer seine Revision kurzfristig zurücknahm, wird der Bundesgerichtshof vorerst keine Grundsatzentscheidung zu den sogenannten Thermofenstern von Daimler treffen. Allerdings soll laut BGH im Dezember in einem ähnlichen Fall verhandelt werden, berichtet LTO weiter. Die klagenden Diesel-Pkw Käufer sehen in den Thermofenstern eine unzulässige Abschalteinrichtung und fordern deshalb Schadensersatz von Daimler.

OVG NRW zu anwaltlichem Versorgungswerk: Aufwandsentschädigungen eines Rechtsanwalts für dessen ehrenamtliche Tätigkeit zählen als Arbeitseinkommen und können deshalb vom jeweiligen Versorgungswerk bei der Berechnung des Beitragssatzes berücksichtigt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und wies damit die Klage eines Rechtsanwalts ab. Anders als dieser argumentierte, sei für die Erhebung der Arbeitseinkünfte nicht relevant, ob diese mit Gewinnstreben erzielt worden seien oder nicht. Es berichtet LTO (Manuel Göken).

LG Wiesbaden – Cum-Ex: Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Beginn des Strafprozesses gegen den Steueranwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Bankmitarbeiter im Cum-Ex-Aktiendeal auf den 28. Januar 2021 verschoben. Die Angeklagten müssen sich den Vorwürfen der schweren Steuerhinterziehung stellen. Das Landgericht Bonn wertete bereits im März im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess die Aktiengeschäfte als Straftat. Es berichten die FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung), LTO, die SZ (Klaus Ott) und das Hbl (Volker Votsmeier).

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker vor dem Landgericht Berlin hat dessen Verteidigung am gestrigen Verhandlungstag versucht, den Nebenkläger Anis Ferchichi, alias Bushido, der Lüge zu überführen. Nach Berichten von spiegel.de (Wiebke Ramm) und FAZ (Sebastian Eder) sei dessen Glaubwürdigkeit besonders relevant, da Ferchichi auch Hauptzeuge in dem Verfahren ist. Abou-Chaker werden unter anderem versuchte räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.

VG Berlin zu Motorradkorso: Ein Motorradkorso gegen das Kuttenverbot ist eine durch Artikel 8 Grundgesetz (GG) geschützte Versammlung und darf dementsprechend stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und gab damit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des klagenden Berliner Motorradclubs statt. Wie LTO meldet, untersagte die Polizei die Versammlung zuvor mit der Begründung, dass die Versammlung nur ein Vorwand sei, sich verkehrswidrig zu verhalten.

Recht in der Welt

Polen – Menschenrechtsbeauftragter: Die Verfassungsexperten des Europarats, die sogenannte Venedig-Kommission, äußern Besorgnis darüber, dass sich die regierende nationalkonservative PiS-Partei und die Opposition in Polen immer noch nicht auf einen Nachfolger für den Menschrechtsbeauftragten einigen konnten. Sie erläutert laut LTO, dass ohne einen solchen Beauftragten die Rechte aller in Polen lebenden Menschen erheblich beeinträchtigt seien. Die PiS-Partei versucht derzeit, das Gesetz zur Bestimmung der Nachfolge in ihrem Sinne zu ändern.

Polen – Ermittlungen gegen Richter: Ein halbes Jahr nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die politisch abhängige Disziplinarkammer an Polens Oberstem Gericht verboten hat, ist diese immer noch tätig. Die SZ (Florian Hassel) berichtet, dass der Justizminister-Generalstaatsanwalt Ziobro inzwischen weitere politisch motivierte Ermittlungsverfahren gegen (teilweise bereits entlassene) Richter und Richterinnen aufgenommen hat. Einigen drohen bis zu zehn Jahren Haft.

USA – Bader Ginsburg-Nachfolge: Am Montag fand die erste Anhörung der von US-Präsident Trump vorgeschlagenen Kandidatin für den frei gewordenen Posten am US-Supreme-Court statt. Die 48-jährige Richterin Amy Coney Barrett gilt als streng katholisch und konservativ, und vertritt laut SZ (Christian Zaschke) die Ansicht, die Verfassung müsse so ausgelegt werden wie die Gründerväter der USA im 18. Jahrhundert sie verstanden haben. Die Supreme Court Richter werden auf Lebenszeit ernannt.

Juristische Ausbildung

Referendariat und Corona: Wie FAZ-Einspruch (Jochen Zenthöfer) berichtet, ist ein Berliner Richter der Ansicht, dass die durchschnittlich schlechten Noten in den Probeklausuren im Referendariat in Berlin eine Folge der digitalen Lehre sind. Zwar habe die Umstellung auf digitale Lernplattformen gut funktioniert, das Lernergebnis sei aber nicht vergleichbar mit dem von Präsenzveranstaltungen.

Sonstiges

Verfassungsstaat und Corona: Die Rechtsprofessoren Jens Kersten und Stephan Rixen haben ein Buch mit dem Titel "Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise" veröffentlicht. Laut sz.de (Wolfgang Janisch) und FAZ (Constantin van Lijnden) ziehen die beiden Autoren eine durchweg positive Bilanz hinsichtlich der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen und Effektivität juristischer Kontrolle während der Corona-Pandemie.  


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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Oktober 2020: Gesetzentwurf mit Femininum gestoppt / Ceta-Abkommen vor BVerfG / Datenschutzrecht mit Vorbildfunktion . In: Legal Tribune Online, 13.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43078/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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