Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2020: EuGH kippt "Pri­vacy Shield" / Volks­be­gehren "Mie­ten­stopp" schei­tert vor BayVerfGH / Yücel zu Haft­strafe ver­ur­teilt

17.07.2020

Der EuGH kippt die Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" zwischen EU und USA. Das Volksbegehren "Mietenstopp" scheitert vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Deniz Yücel wird in Abwesenheit zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt.

Thema des Tages

EuGH zu "Privacy Shield": Die Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA ist ungültig. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Der Datenschützer Max Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde gegen die Weitergabe der Daten von Facebook Irland in die USA Beschwerde eingelegt, woraufhin ein irisches Gericht vom EuGH wissen wollte, ob die Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar ist. Dies verneinte der EuGH unter Verweis darauf, dass Facebook verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen, ohne dass Betroffenen dagegen ein effektiver Rechtsschutz zustünde. Ein Teil des Datenverkehrs zwischen Europa und den Vereinigten Staaten ist damit derzeit illegal und muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Nutzerdaten von EU-Bürgern können jedoch weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden. Ausführliche Berichte finden sich u.a. in der SZ (Wolfgang Janisch), der BadZ (Christian Rath), der FAZ (Corinna Budras/Hendrik Kafsack), von Rechtsanwalt Ingemar Kartheuser auf lto.de und auf tagesschau.de (Gigi Deppe). Die Doktorandin Genna Chuches und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Monika Zalnieriute ziehen auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) einen Vergleich zur Vorgängerregelung "Safe Harbour". Diese wurde ebenfalls auf Initiative Schrems durch den EuGH gekippt. Die FAZ (Constantin von Lijnden) beschreibt den Datenschützer in ihrem Porträt als "Sinnbild der Auflehnung gegen unkontrollierte Datensammelei und Spionage".

Hans-Peter Siebenhaar (Hbl) weist darauf hin, dass die Unternehmen nun erst einmal "in der Luft" hingen und ermahnt die EU, die "Untugend abzulegen, die ganze Welt in Sachen Datenschutz missionieren zu wollen." Reinhard Müller (FAZ) hingegen empfindet das Urteil keineswegs als "übergriffig" und verweist auf den "Anspruch" Europas, sich mit seinen Werten gegenüber Amerika zu behaupten.

Rechtspolitik

PolG Bremen: Auf verfassungsblog.de gibt u.a. die wissenschaftliche Mitarbeiterin Catharina Pia Conrad einen Überblick über diejenigen Neuerungen im Bremer Polizeigesetz, die der Einhegung rechtswidriger Polizeigewalt dienen. Neben der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist vor allem die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten geplant. Die aufgebrandete Polemik um diesen "vorsichtigen" Versuch herum, die Polizei rechtsstaatlich einzuhegen, offenbare ein problematisches Verständnis der Rechtsbindung der Verwaltung und der Rechtsweggarantie.

Verfassungsschutzrecht: Einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts zufolge werden die bisher befristeten Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes nunmehr entfristet. Über die einzelnen stark umstrittenen Befugnisse berichtet netzpolitik.org (Andre Meister/Heiner Busch). Vor allem Geheimdienste hätten bislang etwa von Auskunftsrechten bei diversen Anbietern profitiert.

Einziehung von Cum-Ex-Gewinnen: Die SZ (Jan Willmroth/Nils Wischmeyer) berichtet über den zum 1. Juli im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getretenen § 375a Abgabenordnung. Dieser ermöglicht es, Gewinne aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften auch nach deren steuerlichen Verjährung strafrechtlich einzuziehen. Wegen des Rückwirkungsverbots gelte die neue Regelung jedoch nicht für am Stichtag des 1. Juli bereits verjährte Steuerschulden, wovon mehrere Milliarden Euro betroffen seien.

Rechtsstaatlichkeit in der EU: Auf zeit.de fordert die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Katarina Barley (SPD) die Bundeskanzlerin auf, sich in den kommenden Verhandlungen zum EU-Haushalt sowie dem Corona-Wiederaufbauprogramm für einen robusteren Rechtsstaatsmechanismus als Bedingung für eine Einigung einzusetzen. Derzeitige Verhandlungsbasis ist der aus Barleys Sicht unzureichende Vorschlag, dass Mittelkürzungen nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten beschlossen werden können. In ihrem Essay in der Welt sprechen sich Daniel Hegedüs und Garvan Walshe für den auch von Barley bevorzugten Vorschlag der Kommission aus, dass umgekehrt nur eine Zweidrittelmehrheit eine bereits beschlossene Mittelkürzung verhindern könne.  

Justiz

BayVerfGH zum Volksbegehren "Mietenstopp": Das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist unzulässig. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof und berief sich dabei im Wesentlichen darauf, dass dem Land die Gesetzgebungskompetenz für die Materie fehle. Ziel des Volksbegehrens war es, es den Vermietern in 162 bayerischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sechs Jahre lang zu verbieten, die Miete zu erhöhen. Der BayVerfGH schloss sich in der Begründung dem Bayerischen Innenministerium an, welches das Volksbegehren zuvor ebenfalls für unzulässig erklärt hatte. Neben der fehlenden Gesetzgebungskompetenz verwies der Verfassungsgerichtshof auf die Sperrwirkung vorhandener bundesgesetzlicher Regelungen wie etwa der Mietpreisbremse, so lto.de (Hasso Suliak). Die Bayerische SPD prüfe nun eine Verfassungsbeschwerde. U.a. die BadZ (Christian Rath) berichtet ebenfalls.

Stephan Handel (SZ) findet, dass der BayVerfGH die Frage der Zulässigkeit "jedenfalls als offen" hätte bezeichnen können. Würde das Bundesverfassungsgericht nämlich die Kompetenz Berlins für das dortige Mietendeckel-Gesetz feststellen, hätte man in Bayern flexibler darauf reagieren können.

Wer im Berliner Senat eine Übertragbarkeit auf das in Berlin geltende Gesetz zum Mietendeckel annimmt, hat die taz (Gareth Joswig) zusammengetragen. Sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Berliner Landesverfassungsgericht laufen diesbezügliche Verfahren. Die Welt (Michael Fabricus) berichtet in dem Zusammenhang über Landesverordnungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die der Umsetzung der Mietpreisbremse dienten und nun jeweils kürzlich gerichtlich für ungültig erklärt wurden.

EuGH zum Familiennachzug: Ein Antrag auf Familiennachzug kann nicht abgelehnt werden, weil ein minderjähriges Kind im Laufe des Verfahrens volljährig geworden ist. Dies stellte der Europäische Gerichtshof fest. Demnach sei für die Bestimmung des Alters der Zeitpunkt entscheidend, an dem der Antrag auf Einreise und Aufenthalt gestellt werde, und nicht der Zeitpunkt, an dem die nationale Behörde über den Antrag entscheide, wie lto.de und zeit.de berichten.

EuGH zu Fernfahrern: Der EuGH befand am Donnerstag laut lto.de, dass Unternehmen Sozialstandards im eigenen Land nicht unterlaufen dürfen, indem sie Beschäftigte formell über eine Firma in einem EU-Land mit weniger Abgaben einstellen. Im konkreten Fall ging es um international tätige Lkw-Fahrer aus den Niederlanden, die von ihren Arbeitgebern seit einigen Jahren über eine in Zypern ansässige Vermittlungsfirma eingesetzt werden, die mit geringeren Lohnkosten warb.

EuGH zu Entschädigung von Gewaltopfern: In einem weiteren Urteil legt der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Entschädigung der Opfer von Straftaten aus und stellt fest, dass der Staat für diese Entschädigung einspringen muss, wenn sie vom Täter nicht erlangt werden kann. Weiter beziehe sich die Richtlinie nicht nur auf grenzüberschreitende Fälle, so lto.de.

EuGH – Urheberrechtsverletzungen: Betreiber von Online-Plattformen müssen bei einem Verstoß ihrer Nutzer gegen das Urheberrecht jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht unmittelbar dafür haften. So sieht es der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe am Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Schlussanträgen. Erst die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie, die bis Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss, verpflichte Betreiber dazu, für die von Nutzern online gestellten Werke die Erlaubnis von Rechtsinhabern einzuholen. lto.de, netzpolitik.org (Anna Biselli) und die FAZ berichten über die Schlussanträge.

EuGH – Glyphosatzulassung: Die taz (Sandra Röseler) und lto.de schreiben über die Schlussanträge des Generalanwalts Michal Bobek, der die Klage der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt gegen die Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat in der ersten Instanz als zu Unrecht abgewiesen ansieht. Bobek argumentiert, das Gericht habe das Kriterium der "unmittelbaren Betroffenheit" zu eng ausgelegt.

BVerfG – Bestandsdatenauskunft: Für den heutigen Freitag wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Sammelverfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft deutscher Sicherheitsbehörden erwartet. Die Beschwerdeführer richten sich gegen Vorschriften, die es Behörden vom Bundeskriminalamt über Bundespolizei bis zum Zoll erlauben, bei privaten Telekommunikationsunternehmen die dort vorliegenden Kundendaten abzufragen. Sie rügen laut lto.de (Markus Sehl) eine ungerechtfertigte Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) sowie des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG.

BVerfG zu Einreise aus den USA: Das Bundesverfassungsgericht hat laut zeit.de einen Eilantrag gegen die 14-tätige Quarantäne für Einreisende aus den USA zurückgewiesen.

VerfGH Thüringen zu Paritätsgesetz: Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) drückt ihr Unverständnis über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar aus. Es verkenne den gesellschaftlichen Wandel, wie faz.net sie zitiert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hatte am Mittwoch eine Paritätsregelung im Thüringer Landeswahlrecht gekippt, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen.

BGH – Dieselskandal: Die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE im Dieselskandal wird nun doch in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet. Das haben Aktionäre, die Schadensersatz von der Holding verlangen, am Bundesgerichtshof durchgesetzt, wie dieser in Karlsruhe mitteilte. lto.de berichtet.

VG Hamburg zu G20-Camps: Am Mittwoch wies das Verwaltungsgericht Hamburg laut taz-nord (Katharina Schipkowski) eine Klage im Zusammenhang mit den Protestcamps am Altonaer Volkspark im Vorfeld und während des G20-Gipfels ab. Die Kläger hatten sich auf die Versammlungsfreiheit berufen. Eine Begründung des Urteils soll Ende Juli folgen.

Rechtsprechungsübersicht Immobilienrecht: In der FAZ erscheint eine Rechtsprechungsübersicht zu aktuellen Entscheidungen im Immobilienrecht. So entschied etwa das Landgericht Berlin, dass eine Mieterhöhung, die vor dem Stichtag des neu eingeführten Berliner Mietendeckels zuging, auch wirksam ist, wenn ihre Wirkungen erst nach dem Stichtag des neuen Gesetzes eintreten.

Recht in der Welt

Türkei – Deniz Yücel: Der Journalist Deniz Yücel ist durch ein Gericht in Istanbul wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Haft verurteilt worden. Zugleich wurde Yücel freigesprochen vom Vorwurf der Terrorpropaganda für die Gülen-Organisation und vom Vorwurf der Volksverhetzung. Über das Verfahren sowie die Hintergründe berichten u.a. die Welt (Daniel-Dylan Böhmer), lto.de und die FAZ (Rainer Hermann). Weiter laufen gegen Yücel zwei Verfahren wegen der Beleidigung des türkischen Staats und des Staatspräsidenten Tayyip Erdoğan. Zum Vorwurf wurden ihm beispielsweise ein Interview mit dem PKK-Chef Cemil Bayik gemacht und ein auf Erdoğan gemünzter Artikel mit der Überschrift "Der Putschist".

Yücel (Welt) selbst bezeichnet das Urteil als politisches Urteil, das für ihn keinerlei praktischen Konsequenzen habe. Er hätte bloß seine Arbeit als Journalist gemacht und bereue nichts. Im Interview mit zeit.de (Lenz Jacobsen) spricht Yücel über das Urteil. Es sei für ihn nicht überraschend, dass sich die Türkei wieder einmal über Entscheidungen des Verfassungsgerichts oder europäischer Gerichte hinwegsetzt.

Stefan Kornelius (SZ) weist darauf hin, dass sich all diejenigen, die seit dem Beginn der "Säuberung" in Gefängnissen sitzen und deren Schicksale keine öffentliche Beachtung finden, weiter fürchten müssten. Für Rainer Hermann (FAZ) zeige das Urteil des Istanbuler Schwurgerichts, in welchem Maße die türkische Justiz inzwischen politisiert und ein Arm der Exekutive sei.

Ungarn – EGMR zu Geschlechtsanpassung: Ungarn hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen das Recht auf Privat- und Familienleben eines aus dem Iran stammenden Transmannes verstoßen. Wegen einer nicht vorhandenen ungarischen Geburtsurkunde wurde es ihm verweigert, seine Geschlechtszugehörigkeit zu ändern. zeit.de berichtet.

USA – Mord an George Floyd: Die SZ meldet, dass die Familie von George Floyd knapp zwei Monate nach seinem gewaltsamen Tod die vier beschuldigten Polizisten und die Stadt Minneapolis verklagt hat. Die Beamten hätten bei dem Einsatz übermäßige Gewalt angewandt und somit die Grundrechte Floyds verletzt und die Stadtverwaltung zudem "bewusst gleichgültig" gehandelt, anstatt die Beamten ordnungsgemäß zu schulen.

Juristische Ausbildung

Jura-Coaching: Ein Jura-Coaching-Unternehmen sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, die Angst labiler Examenskandidaten ausgenutzt zu haben, um an ihnen zu verdienen. lto.de (Markus Sehl/Pia Lorenz) beschreibt das Unternehmen und gibt sowohl die Vorwürfe einer Betroffenen als auch den Standpunkt des Unternehmens zu den Anschuldigungen wieder.

Sonstiges

Corona – Schuldenbremse: Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, kritisiert die Bundesregierung in einem Interview mit spiegel.de (Alexander Preker) wegen der hohen Neuverschuldung in der Corona-Krise. Die für die Abweichung der Schuldenbremse nach Artikel 115 Grundgesetz notwendige außergewöhnliche Notlage habe die Regierung selbst herbeigeführt. Auf zeit.de erscheint eine Zusammenfassung des Interviews.

Das Letzte zum Schluss

Von der Ethik einer Dose Bohnen: Sowohl der US-Präsident Donald Trump als auch dessen Tochter und Beraterin Ivanka Trump setzten sich mit Dosenprodukten eines Herstellers lateinamerikanischer Lebensmittel in den sozialen Medien in Szene und bewarben diese dort. Auch wenn dies womöglich gegen die Ethikrichtlinien der Regierung verstieß, werden laut spiegel.de keinerlei Sanktionen gegen den US-Präsidenten oder dessen Tochter erwartet.


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2020: EuGH kippt "Privacy Shield" / Volksbegehren "Mietenstopp" scheitert vor BayVerfGH / Yücel zu Haftstrafe verurteilt . In: Legal Tribune Online, 17.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42234/ (abgerufen am: 10.05.2024 )

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