Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2020: Waf­fen­g­leich­heit im Eil­ver­fahren / Pläne gegen ille­gale Mig­ra­tion / CAS zu Man­chester City

14.07.2020

Die Waffengleichheit im Eilverfahren beschäftigt das BVerfG erneut. Partnerschaften mit nordafrikanischen Staaten sollen Bestandteil der EU-Asylreform werden und Manchester City darf nach CAS-Urteil wieder an Champions League teilnehmen.

Thema des Tages

BVerfG zur Waffengleichheit im Eilverfahren: Eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die ohne gerichtliche Anhörung des Beklagten ergeht, verstößt gegen das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. Hintergrund war ein Text über einen der Männer hinter dem "Ibiza-Video", der sich nun einigen strafrechtlichen Verfahren unter anderem wegen Drogengeschäften ausgesetzt sieht. Die Verfahren bezeichnete er als Rufmordkampagne durch Heinz-Christian Strache und erwirkte eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Zeitung, ohne dass das Magazin angehört wurde. Indem sie nicht angehört wurde, sei die Gleichwertigkeit ihrer Stellung im Prozess laut BVerfG gegenüber dem Verfahrensgegner nicht mehr gewährleistet gewesen. lto.de berichtet.

Rechtspolitik

Irreguläre Migration: zeit.de und faz.net (Thomas Gutschker) schreiben über Pläne der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson, mit fünf nordafrikanischen Staaten enger zusammenzuarbeiten, um irreguläre Migration einzudämmen. Dies soll wesentlicher Bestandteil der EU-Asylreform werden. Dazu trafen sich verschiedene Innenminister der EU mit Vertretern der möglichen nordafrikanischen Kooperationspartner. Dass allein im vergangenen Jahr rund sechzig Prozent der Menschen, die mit Booten nach Europa kommen wollten, daran gehindert wurden, bezeichnet Johansson als Erfolg. In aller Regel geschah dies durch die Küstenwachen Marokkos und Lybiens.

Kindesmissbrauch im Führungszeugnis: Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, fordert laut SZ (Edeltraud Rattenhuber) die lebenslange Eintragung von Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs im erweiterten Führungszeugnis. Bislang war die Eintragung auf zehn Jahre begrenzt. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, schloss sich der Forderung an. Bereits im Februar hatten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland über den Bundesrat das Ende der Löschungsfristen eingebracht.

Digitale Dienste: Die EU-Kommission plant ein umfangreiches EU-Paket für digitale Dienste. Darin sollen die Regulierungen solcher Dienste europaweit harmonisiert, Konzerne mit übergroßer Marktmacht strengerer Aufsicht unterworfen und Sanktionen auch schon ermöglicht werden, bevor bestimmte Plattformen überhaupt eine marktbeherrschende Stellung erreicht haben. netzpolitik.org (Tomas Rudl/Alexander Fanta) berichtet ausführlich über das Vorhaben.

Lieferketten und Menschenrechte: Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sprechen sich laut faz.net gegen ein Lieferkettengesetz aus, das Sozial- und Umweltverstöße bei ausländischen Zulieferern eindämmen soll. Die Wirtschaft stört sich vor allem daran, dass nach einem Gesetzentwurf Unternehmen für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werden sollen, auf die sie gar keinen direkten Zugriff hätten.

Abmahnungen: Das Hbl berichtet über ein Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums, mit dem die missbräuchliche Abmahnung wegen wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Verstöße eingedämmt werden soll. Solche Verstöße können demnach zwar weiterhin abgemahnt werden, für Mitbewerber soll dann aber kein Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten bestehen. Unmittelbar nach der Sommerpause soll das Gesetzesvorhaben verabschiedet werden.

Hasskriminalität im Internet: Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert laut faz.net, dass auch die öffentliche Billigung strafbarer Inhalte unter Strafe gestellt wird. Das Liken und Teilen strafbarer Internetbeiträge soll so stärker in den Fokus gerückt werden, um Hasskriminalität im Internet effektiver bekämpfen zu können.

Blutspendeverbot: Laut bild.de lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit prüfen, ob das geltende Blutspendeverbot für homosexuelle und bisexuelle Männer aufgehoben werden könnte.

Justiz

CAS zu Manchester City und Financial Fairplay: Manchester City muss nun zehn statt der ursprünglich geforderten 30 Millionen Euro Strafe zahlen. Auch der zunächst verhängte Ausschluss aus der Champions League für die nächsten zwei Saisons wurde vom Internationalen Sportsgerichtshof Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. Anfang des Jahres hatte "Football Leaks" Dokumente veröffentlicht, die zeigten, dass der englische Fußballclub zwischen 2012 und 2016 mehrfach Zahlungen aus dem Emirat als gewöhnliche Sponsoreneinnahmen deklariert und damit gegen die Richtlinien des Financial Fair Play verstoßen hatte. Laut CAS seien die Vorwürfe verjährt bzw. nicht fesgestellt worden. Die vollständige Entscheidung mit Angabe der Gründe ist in einigen Tagen zu erwarten. Ausführliche Berichte und Analysen finden sich auf spiegel.de (Rafael Buschmann u.a.) und in der SZ (Claudio Catuogno/Thomas Kistner).

In seinem Kommentar bezeichnet Michael Ashelm (FAZ) die UEFA als "zahnlosen Verbandstiger". Thomas Kistner (SZ) kritisiert die Struktur des Sportgerichtshofs CAS. Dieser sei zwar ein vom Sport dominiertes Organ, aber dennoch überfordert, wenn es um Schlüsselfragen eben dieses Sports ginge.

VG Berlin zu Reisewarnungen: Die offiziellen Warnungen des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland verletzen deutsche Reiseunternehmen nicht in ihren Rechten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, über das lto.de schreibt.

LG Erfurt zu Missbrauch durch Polizisten: Vor dem Landgericht Erfurt wurden zwei Polizeibeamte wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung in Tateinheit mit Vorteilsnahme zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ursprünglich angeklagt wurde eine gemeinschaftliche Vergewaltigung im besonders schweren Fall. Während einer Durchsuchung zur Identitätsfeststellung war es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit der Verdächtigen gekommen. Das gesamte Tatbild war laut Richter Detlef Hampel "dermaßen erschreckend, zutiefst verstörend und dazu geeignet, das Vertrauen in die Integrität der Polizei zu beeinflussen". Die Frau, die die beiden Männer angezeigt hatte, war nicht als Zeugin vor Gericht erschienen und ihr Aufenthaltsort ist nicht bekannt. Über die damit verbundenen Schwierigkeiten der Beweisaufnahme, die sich auf ein Video einer richterlichen Vernehmung beschränken musste, berichtet spiegel.de (Julia Jüttner). Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision einzulegen.

Recht in der Welt

USA – Todesstrafe: Eine US-Bundesrichterin hat am Montag laut spiegel.de die Aussetzung einer Hinrichtung verfügt, die nach 17 Jahren die erste ihrer Art auf Bundesebene gewesen wäre. Die richterliche Verfügung kam weniger als sieben Stunden vor dem anberaumten Hinrichtungstermin. Man wolle den Verurteilten die Möglichkeit geben, juristisch gegen das neue, 2019 vorgestellte Protokoll zu tödlichen Injektionen vorzugehen.

IStGH – Al-Hassan: focus.de (Antonio Cascais/Daniel Pelz) berichtet über den Prozessbeginn gegen den Islamisten Al-Hassan vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Vorgeworfen werden ihm von der Chefanklägerin Fatou Bensouda unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie Angriffe auf historische Denkmäler und religiöse Gebäude in Mali.

Ukraine-Konflikt: In der FAZ rezensiert Cindy Wittge die Monographie Carolin Gornigs zur völkerrechtlichen Perspektive auf den Ukraine-Konflikt. Sie sei zwar nicht nur eines der aktuellsten, sondern mit seinen 532 Seiten wohl auch eines der umfangreichsten und detailliertesten deutschsprachigen Werke, die sich den völkerrechtlichen Fragen rund um die Krim und die Ostukraine widmen. Nichtsdestotrotz habe es die Autorin versäumt, die Debatten in der ukrainischen und der russischen Völkerrechtswissenschaft zu beachten und deren fundamental andere Sichtweisen auf die Konflikte in und um die Ukraine zu diskutieren.

Völkerrechtliche Schutzzonen: Für den FAZ-Einspruch erläutert u.a. Generalleutnant a.D. Rainer L. Glatz das völkerrechtliche Konzept von Schutzzonen in Konfliktgebieten. Solche Schutzzonen sind immer dann denkbar, wenn – wie vor 25 Jahren in Srebrenica – eine oder mehrere Konfliktparteien ihre völker- und menschenrechtlichen Pflichten systematisch verletzen. Seit dem Völkermord von Srebrenica gelten sie jedoch als diskreditiert.

Juristische Ausbildung

Sokratischer Unterricht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Richard Dören schreibt auf lto.de über seine Erfahrungen mit "Sokratischem Unterricht", den er sowohl im Hörsaal als auch online miterlebt hat. Dozenten richten dabei ihre Fragen gezielt an einzelne Kursteilnehmer, auch wenn diese sich nicht gemeldet haben. Diese in den USA verbreitete Methode soll für eine bessere Vorbereitung sowie eine gerechtere Verteilung der Redezeit sorgen.

Sonstiges

Adjudikation: Auf lto.de erläutert Rechtsanwalt Mathias Wittinghofer die Vorzüge der sogenannten Adjudikation als Form alternativer Streitbeilegung in Zeiten der Corona-Pandemie. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Adjudikator, ein unbeteiligter Dritter, auf Basis der Parteivorträge selbst eine zunächst für die Parteien verbindliche Entscheidung trifft. So können langwierige (Schieds-)Verfahren umgangen werden.

Kirchenasyl: Die Welt (Martin Lutz) berichtet über die aktuelle Praxis des sogenannten Kirchenasyls und über die Zerwürfnisse zwischen Kirche und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dieser Frage.

Therapiebegleithund: In Baden-Württemberg soll geprüft werden, ob ausgebildete Hunde im Umgang mit Straftätern hilfreich sein können. Wie lto.de berichtet, sollen sie in der Behandlung und Resozialisierung straffällig gewordener Menschen eingesetzt werden, die oft unsicher sind, wenn es um Bindungen und Vertrauen geht.


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lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juli 2020: Waffengleichheit im Eilverfahren / Pläne gegen illegale Migration / CAS zu Manchester City . In: Legal Tribune Online, 14.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42189/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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