Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2019: Scha­dens­er­satz­klage gegen Kik abge­wiesen / EGMR bil­ligt Vor­gehen gegen Hei­m­un­ter­richt / Asyl­be­scheide häufig feh­ler­haft

11.01.2019

Das Landgericht Dortmund sieht die Ansprüche vierer pakistanischer Kläger gegen einen Textil-Discounter als verjährt an. Außerdem in der Presseschau: Die Entscheidung des EGMR zur Schulpflicht und ein Bericht zu fehlerhaften Asylbescheiden.

Thema des Tages

LG Dortmund zu Kik: Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund hat heute die Schadensersatzklagen von vier pakistanischen Klägern gegen den Bekleidungs-Discounter Kik abgewiesen. Die Ansprüche seien verjährt und es sei kein Ausnahmetatbestand für die Hemmung der Verjährung gegeben. Die Richter stützten ihre Prüfung, der pakistanisches Recht zugrunde lag, auf das Gutachten eines britischen Rechtsprofessors, Ken Oliphant. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zulässig. Beim Brand der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi/Pakistan, die auch für Kik produzierte, starben 258 Arbeiter. Vier Opfer und hinterbliebene Angehörige werfen dem Konzern vor, dieser habe seinen Zulieferer im Hinblick auf die Einhaltung von Bauvorschriften und Fluchtwegen nicht ausreichend kontrolliert und trage dadurch eine rechtliche Mitschuld an dem Unglück. Sie klagten gegen Kik auf Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von je 30.000 Euro, unterstützt durch die Menschenrechtsorganisation ECCHR und den Verband Medico International. Kik weist eine juristische Verantwortung zurück und beruft sich darauf, dass es sich um Brandstiftung gehandelt habe. Es war das erste Mal, dass ein deutsches Unternehmen vor einem deutschen Gericht nach ausländischem Recht verklagt wurde. Der Anwalt von Kik, Gunter Aderhold, hält die Klageabweisung für eine verpasste Chance, die Verantwortlichkeit eindeutig juristisch zu klären. Der Anwalt der Kläger, Remo Klinger, wirft Kik vor, die Verjährung befördert zu haben: Kik hatte 2014 zunächst einem Verjährungsverzicht zugestimmt, diesen Verzicht aber ca. zwei Jahre nach Klageeinreichung für unwirksam erklärt. Beide Seiten fordern eine gesetzliche Regelung zur Unternehmenshaftung entlang von Lieferketten, um künftig Rechtssicherheit zu schaffen. Es berichten u.a. FAZ (Christine Scharrenbroch), SZ (Caspar Dohmen) und taz (Hannes Koch). Anwältin Michaela Streibelt zeigt auf lto.de auf, welche Ausnahmen in Verjährungsfragen möglich sind und erklärt, das Landgericht hätte daher auch anders entscheiden können.

Florian Kolf (Hbl) meint, die Haftungsfragen seien durch den Gesetzgeber grundsätzlich, nicht durch Gerichte, zu regeln.

Rechtspolitik

Enteignung: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) wirft einen Blick auf das im Frühjahr in Berlin erwartete Volksbegehren zur Enteignung der "Deutsche Wohnen" nach Artikel 15 Grundgesetz, einer bisher nie angewandten Norm. Es liege nun ein Rechtsgutachten vor, das zu dem Schluss kommt, dass auch unter Verkehrswert entschädigt werden kann.

NSU: Die taz (Konrad Litschko) befasst sich damit, dass der Vorsitzende Richter im NSU-Verfahren vor dem Münchener Oberlandesgericht, Manfred Götzl, nun als Zeuge im Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss aufgetreten ist. Götzl habe sich jedoch mit Verweis auf die unabgeschlossene Arbeit an der schriftlichen Urteilsbegründung im NSU-Prozess zurückgehalten.

Antisemitismus: Die Welt (Martin Newendick) interviewt die Berliner Staatsanwältin Claudia Vanoni, die seit 2018 Antisemitismusbeauftragte des Landes ist. Berlin hatte diese Position eingerichtet, um der steigenden Zahl antisemitischer Vorfälle, die in Berlin im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet sehr hoch sind, entgegenzuwirken.

Familiennachzug: Auf juwiss.de erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter Thomas Matthies warum der seit August 2018 geltende § 36a Aufenthaltsgesetz, u.a. wegen langer Verfahrensdauer, in der Praxis des Familiennachzugs schwierig handhabbar ist.

Justiz

EGMR zu Schulpflicht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Verweigerung des Schulbesuchs eine Kindeswohlgefährdung darstellt und der zeitweise Entzug des Sorgerechts und die Heimunterbringung der Kinder durch deutsche Behörden dadurch gerechtfertigt war. Geklagt hatten die Eltern Dirk und Petra Wunderlich aus Hessen, die durch die Maßnahmen des Jugendamts ihr Recht auf Privatleben verletzt sahen. Sie unterrichteten ihre Kinder aus religiösen Gründen zuhause und hatten bis zum Sorgerechtsentzug bereits Geldbußen erhalten und zum Teil im Ausland gelebt, um der Schulpflicht zu entgehen. Es berichten u.a. lto.de, taz (Christian Rath) und die Welt (Claudia Becker). Auf zeit.de (Judith Luig) findet sich ein Interview mit dem Anwalt der Familie Wunderlich, dieser hält die Schulpflicht für eine "nicht gerechtfertigte Freiheitsverkürzung" und spricht sich stattdessen für einen "Anspruch auf regulierte Freigabe von schulbesuchsfreiem Lernen" aus. Alan Posener (Welt) begrüßt das Urteil als Geschenk, pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum der Festschreibung der Schulpflicht in der Weimarer Verfassung.

BGH zu Werner Mauss: Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Bochum gegen den ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss aufgehoben und damit der Revision, sowohl von Angeklagtem als auch der Staatsanwaltschaft, stattgegeben. Mauss war im Oktober 2017 wegen Steuerhinterziehung zu zweijähriger Haft auf Bewährung verurteilt worden. Es ging dabei um zunächst rund 15 Millionen nicht versteuerte Erträge aus zwei Stiftungen in Luxemburg, die laut Mauss aus einem Fonds "westlicher Geheimdienste" stammen, die ihm zur Finanzierung seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt worden waren, weshalb ihn keine Steuerpflicht getroffen hätte. Laut BGH sei das Urteil des Landgerichts Bochum widersprüchlich, da es einerseits einen vorsatzausschließenden Verbotsirrtum diskutiert, zugleich aber bedingten Vorsatz annimmt, berichten lto.de, FAZ (Reiner Burger), taz (Christian Rath) und SZ (Hans Leyendecker).

EuGH - Datenschutz: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, sollen Links zu sensiblen Daten nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof systematisch gelöscht werden können, wenn sie in Suchmaschinen auftauchen. Zu diesem Zweck solle eine Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen werden, die vorsieht, dass unter Umständen die Suchmaschinen zur Löschung verpflichtet werden. Vorgelegt hatte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht.

OLG München zu Amazon: Wie lto.de und spiegel.de (Markus Böhm) berichten, hat das Oberlandesgericht München das Bestellkonzept von Amazon über sog. Dash Buttons für unzulässig erklärt. Die aufklebbaren Knöpfe bestellen Waren des täglichen Bedarfs über eine App, enthalten aber keine Hinweise auf geänderte Mengen, Preise und überhaupt die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung. Darin liege ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags im Internet. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

EuGH - Volker Beck: Der Generalanwalt am EuGH kommt in seinen Schlussanträgen im Urheberrechtsstreit zwischen Spiegel Online und dem Grünen-Politiker Volker Beck zu dem Schluss, dass die ungefragte Veröffentlichung eines Zitates von Beck durch Spiegel Online dem europäischen Urheberrecht unterliegt, auch im Rahmen kritischer Berichterstattung. Vorgelegt hatte der BGH. Es berichtet lto.de.

EGMR zu Kachelmann-Photo: Der Medienkonzern Axel Springer ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann unterlegen. In Bezug auf ein Foto, dass den Moderator mit nacktem Oberkörper im Gefängnis zeige, überwiege das Recht auf Privatsphäre das Recht auf freie Meinungsäußerung, so SZ und spiegel.de.

BVerfG - Volkszählung: Wie die taz (Sebastian Kränzle) berichtet, haben Aktivisten des AK Zensus, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht und die Aussetzung des Zensus bis zum Ergebnis einer umfassenden rechtlichen Prüfung gefordert, zumindest aber die Anonymisierung der zum Zweck der Volkszählung übermittelten Daten. Anlass war, dass als Testlauf für den Zensus 2021 alle deutschen Meldeämter ab Sonntag ihre Datensätze gemeldeter Personen an die Statistikämter übermitteln sollten, jedoch ohne die Daten vorher zu anonymisieren.

AG Kassel - § 219a StGB: Laut taz (Dinah Riese) wurden die für Ende Januar bzw. Anfang Februar angesetzten Verhandlungstermine gegen die Kasseler Ärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus ausgesetzt. Diese informieren auf ihrer Website darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und sind deshalb wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB angeklagt. Der befasste Richter will laut eigener Aussage den im Januar erwarteten Gesetzentwurf zur Reform des Paragraphen abwarten.

LG Siegen – Burbach: Nach Bericht der FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de hat der angeklagte damalige Heimleiter in einem weiteren Prozess um die Misshandlungen von Asylsuchenden in einer Flüchtlingsunterkunft in Burbach die Verantwortung für die Taten, insbesondere die systematische Freiheitsberaubung, übernommen. Das Gericht hat ihm dafür eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.

OLG Stuttgart – VW-Konzern: Nach Bericht von FAZ (Susanne Preuß) und spiegel.de wurden die Befangenheitsanträge von VW gegen den Richter Fabian Reuschle vom Oberlandesgericht Stuttgart abgelehnt, es gebe keinen Beleg für dessen fehlende Distanz.

LG Frankfurt - Cum-Ex: Laut spiegel.de hat die Hamburger Privatbank Warburg im Dezember beim Landgericht Frankfurt Klage auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank eingereicht, ohne den Schaden genau zu beziffern. Die Deutsche Bank habe es bei Aktiengeschäften jahrelang pflichtwidrig unterlassen, fällige Steuern einzubehalten und an die Finanzämter abzuführen, wodurch bei Warburg ohne Zutun und Wissen eine Steuerschuld entstanden sei.

VG Berlin - Denkmalschutz: Laut SZ (Peter Richter) und FAZ (Hannah Bethke) hat das Verwaltungsgericht Berlin im Streit um die Umgestaltung der Hedwigskathedrale die Klage der Erben des Künstlers, der den Innenraum gestaltet hatte, abgewiesen: Es sei nicht zuständig, da das Denkmalschutzgesetz die Interessen des Staates, nicht wie das Urheberrecht das Interesse der Künstler schütze.

GStA Frankfurt - Sexueller Missbrauch: Wie spiegel.de (Birte Bredow) meldet, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen einen 53-Jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage wegen des teils schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen auf den Philippinen erhoben.

LG Berlin - Goldmünze: Über den Prozessauftakt um den Diebstahl der Goldmünze "Big Maple Leaf" aus dem Bode-Museum am Landgericht Berlin berichten nun auch die taz Berlin (Uta Eisenhardt), FAZ (Markus Wehner), SZ (Verena Mayer) und erneut spiegel.de (Wiebke Ramm). Zu den Vorwürfen äußerte sich bisher keiner der vier Tatverdächtigen Ahmed R., 20, Wayci R., 24, ihr Cousin Wissam R., 22, sowie der ehemaligen Museumswachmann Denis W., 20. Die Verteidiger werfen der Staatsanwaltschaft vor, zu wenige Beweise gefunden zu haben. Ein erster Zeuge, ein Kriminalist der als erster am Tatort war, wurde vernommen.

Recht in der Welt

Aserbaidschan/EGMR - Investigativjournalistin: Wie die taz und spiegel.de melden, hat der EGMR der Klage der Investigativjournalistin Khadija İsmayilova gegen ihr Heimatland Aserbaidschan im Kontext heimlich gefilmter und online veröffentlichter Sexvideos der Journalistin stattgegeben und das Land zu einer Entschädigung von 15.000 Euro verurteilt. Die Behörden hätten nicht ausreichend geprüft, ob ein Zusammenhang zur regierungskritischen Arbeit İsmayilovas bestand.

Brasilien - Justizminister: Auf verfassungsblog.de weist der Doktorand Douglas Carvalho Ribeiro darauf hin, dass durch die Umgestaltung der Justizverwaltung diese bedroht sei, an deren Spitze nun als Justizminister der ehemalige Bundesrichter Sergio Moro steht, bei dem zahlreiche Befugnisse gebündelt werden sollen.

Belgien - Terror-Prozess: Laut Bericht der SZ (Karoline Meta Beisel) hat in Brüssel vor einem Geschworenengericht der Prozess gegen den 33 -jährigen Mehdi Nemmouche begonnen, der am 24. Mai 2014 im jüdischen Museum in Brüssel drei Menschen erschossen haben soll und sich dabei auf den IS berief.

Frankreich - Sexueller Missbrauch: In Lyon geht der Prozess gegen den Kardinal Barbarin zu Ende. Dessen Anwalt hatte dem Gericht am letzen Verhandlungstag einen Schauprozess gegen die katholische Kirche vorgeworfen, die strafrechtlichen Vorwürfe seien haltlos. Es berichtet die FAZ (Michaela Wiegel).

Sonstiges

Asylbescheide: Wie SZ (Bernd Kastner) und zeit.de berichten, ist jeder sechste Asylbescheid fehlerhaft und müsste von den Gerichten korrigiert werden. Bei Asylsuchenden aus Afghanistan lag der Anteil der fehlerhaften Bescheide im Jahr 2018 sogar bei 58 Prozent. Häufig werde der Schutzstatus zu Unrecht nicht oder ein zu geringer Schutzstatus gewährt. Bernd Kastner (SZ) sieht darin sogar eine bewusste Inhumanität.

Richard A. Posner: Die FAZ (Patrick Bahners) nimmt den achtzigsten Geburtstag des bekannten Bundesrichters aus den USA, Richard A. Posner, zum Anlass, um über dessen Verhältnis von juristischem und literarischem Schreiben nachzudenken.

Handballer als Anwalt: lto.de (Hasso Suliak) portraitiert den ehemaligen Handball-Weltklasse-Torhüter Andreas Thiel, der heute als Fachanwalt für Familienrecht arbeitet. Seine juristische Ausbildung absolvierte er in den 1980er- und 1990er-Jahren parallel zum Profi-Leistungssport.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2019: Schadensersatzklage gegen Kik abgewiesen / EGMR billigt Vorgehen gegen Heimunterricht / Asylbescheide häufig fehlerhaft . In: Legal Tribune Online, 11.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33153/ (abgerufen am: 10.05.2024 )

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