Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2018: EuGH-Gene­ral­an­walt zum Sam­p­ling / Kom­pro­miss in Sachen § 219a StGB / Bar­rie­re­freies Bun­des­ge­setz­blatt

13.12.2018

Der Generalanwalt am EuGH fordert Erlaubnis für Sample-Nutzung. Außerdem in der Presseschau: Informationen über Durchführung von Abtreibungen sollen legal werden. Die Open Knowledge Foundation macht das Bundesgesetzblatt frei zugänglich.

Thema des Tages

EuGH – Sampling: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat im Streit um ein Sample aus dem "Kraftwerk"-Titel "Metall auf Metall" die Urheber-Position von "Kraftwerk" gestärkt, wie lto.de und netzpolitik.org (Leonhard Dobusch) berichten. Beim Sampling, also der Kopie und dem Gebrauch von Teilen einer Tonaufnahme in einem anderen Musiktitel, müsse der Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt werden. Auch Tonträger unterlägen einem dem Urheberrecht verwandten Schutzrecht, so der Generalanwalt. Eine Erlaubnispflicht beeinträchtige die Kunstfreiheit des Musikers nicht übermäßig stark. Ihr stehe im Übrigen das Eigentumsrecht der Tonträgerindustrie gegenüber. Auch handele es sich bei Sampling nicht um ein Musikzitat, da keine inhaltliche Auseinandersetzung stattfinde, sodass auch eine derartige Rechtfertigung ausscheide. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 der Kunstfreiheit den Vorzug gegenüber dem Eigentumsrecht eingeräumt und sich damit gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs gestellt. Daraufhin hatte der BGH den Fall dem EuGH vorgelegt. Folgt der Gerichtshof nun der Auffassung des Generalanwalts, hätte das nicht nur für Künstler gravierende Folgen, vielmehr drohe auch ein Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht, meint die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Laut FAZ (Helene Bubrowski) und SZ (Kristina Ludwig) hat sich die Bundesregierung im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) auf einen Kompromiss geeinigt: Das Werben für Schwangerschaftsabbrüche solle weiterhin unter Strafe stehen, künftig aber gesetzlich geregelt werden, dass von staatlicher Seite neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen über Abtreibungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Zudem erhielten Ärzte mehr Rechtssicherheit. Im Januar will die Bundesregierung einen Vorschlag zur Frage vorlegen, "dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen". Die FDP fordert bei der Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag eine Gewissensentscheidung. Die FAZ (Kim Björn Becker) schildert, wie Abtreibungsgegner im Konflikt um § 219a StGB agierten.

NRW-Polizeigesetz: Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat das – nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern an seinen Entwurfsfassungen – nachgebesserte neue Polizeigesetz verabschiedet, wie lto.de (Tanja Podolski), FAZ (Reiner Burger) und taz (Andreas Wyputta) berichten. Das Gesetz erweitert insbesondere die präventiven polizeilichen Befugnisse im Bereich der Terrorabwehr und der Alltagskriminalität. Es bestehen jedoch weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken, so etwa hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der nun in das Gesetz aufgenommen Definition der "drohenden terroristischen Gefahr" oder des Einsatzes von Staatstrojanern ohne Zertifizierungspflicht. Die Grünen-Landtagsfraktion erwägt, gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen oder vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

Länderstaatsvertrag für "gute Bildung": Wie die Kultusministerin von Baden-Württemberg, Susanne Eisenmann, in der FAZ ausführt, planen die Länder die Verabschiedung eines Staatsvertrags für mehr Verbindlichkeit in der Bildung. Gleichzeitig soll damit der Föderalismus gestärkt werden. Der Staatsvertrag soll bis Herbst 2020 vorliegen, um dann in alle 16 Landesparlamente eingebracht zu werden. Nach deren Zustimmung muss er abschließend noch von allen Regierungschefs der Länder ratifiziert werden. Der Staatsvertrag werde somit eine "sehr hohe Verbindlichkeit und eine überaus große demokratische Legitimation" haben.

Landesverfassungsrichterin Juli Zeh: Wie die taz (Stefan Alberti) und die SZ berichten, hat der Landtag Brandenburg die Schriftstellerin Juli Zeh zur ehrenamtlichen Verfassungsrichterin gewählt. Die promovierte Juristin wird für die nächsten zehn Jahre Teil des neunköpfigen Gremiums mit Sitz in Potsdam sein. Ihr Verfassungsrichteramt fasse SPD-Mitglied Zeh nicht als Arbeit, sondern als "gesellschaftliches Engagement" auf.

Justiz

EuGH zu EZB-Anleihekäufen: Auf verfassungsblog.de bespricht der Juniorprofessor Matthias Goldmann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit des Anleihenkaufprogramms der Europäischen Zentralbank (EZB) vom vergangenen Dienstag. Auch die SZ (Ulrich Schäfer) widmet sich der Entscheidung des EuGH und fragt nach der Rolle der EZB.

GenStA Frankfurt/M. – Einschleusen: Unter dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Vorhaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen eine chinesische Bordellbetreiberin Anklage erhoben. Es berichtet die FAZ (Julian Staib).

StA Hamburg  Correctiv: Wegen "Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen" ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Chefredakteur des Recherchezentrums Correctiv. Die taz (Christian Rath) geht der Frage nach, wie gefährlich der Vorwurf der Anstiftung für Journalisten werden kann.

StA Köln – Phantom-Aktien: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei frühere Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften zulasten des Fiskus. Wie die SZ (Cerstin Gammelin/Frederik Obermaier u.a.) weiß, geht es dabei auch um die Rolle der Deutschen Bank im Handel mit "Phantom-Aktien" in den USA, mit dem Ziel, sich Kapitalertragsteuern auf Dividenden erstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Es soll sich dabei um eine Weiterentwicklung der Cum-Ex-Geschäfte handeln.

VGH BW zu kommunalen Pflichten: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Landkreis keine Rechtspflicht hat, Briefe von Bürgern an die Mitglieder des Kreistages weiterzuleiten, wie lto.de meldet. Ein Anspruch auf Weiterleitung könne sich nicht aus der Meinungsfreiheit, sondern allenfalls aus dem Petitionsgrundrecht nach Art. 17 Grundgesetz (GG) ergeben. Das einzelne Kreistagsmitglied sei jedoch kein zulässiger Adressat einer Petition im Sinne des Art. 17 GG.

OLG Braunschweig – MFK Volkswagen Bank: Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank, eine Tochtergesellschaft des Autoherstellers, vor dem Oberlandesgericht Braunschweig steht auf der Kippe. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die wegen Verbraucherdarlehensverträgen gegen die Volkswagen Bank vorgeht, sei keine "qualifizierte Einrichtung", so das Gericht. Problematisch sei unter anderem die fehlenden Transparenz über die Mitgliederzahlen der Schutzgemeinschaft. Darüber hinaus nimmt das Gericht an, dass sich der Verein überwiegend über Vertragsstrafen und Abmahngebühren finanziere – und nicht Verbraucher über ihre Rechte aufkläre. Es berichtet die FAZ (Marcus Jung).

LG Braunschweig  Dieselskandal: Über die Internetplattform Myright haben mehr als 18.700 Besitzer manipulierter Diesel-Kfz beim Landgericht Braunschweig eine Schadenersatzklage gegen VW eingereicht, so die SZ. Es ist die zweite Klage dieser Art: Bereits Ende 2017 hatten mehr als 15.000 Kfz-Eigentümer über Myright die Kaufpreisrückzahlung ihrer manipulierten VW-Diesel gefordert. Insgesamt gehe es in beiden Klagen um mehr als eine Milliarde Euro.

LG Oldenburg – Mordserie/Krankenpfleger: Die SZ (Peter Burghardt/Annette Ramelsberger) berichtet in einer Seite-3-Reportage über den Prozess gegen den Krankenpfleger Niels Högel, dem die größte Mordserie der deutschen Nachkriegsgeschichte vorgeworfen wird.

LG Osnabrück zu Wertersatz: Das Landgericht Osnabrück hat die Klage einer Erbengemeinschaft auf Wertersatz für die während eines Klinikaufenthalts verloren gegangene Zahnprothese des Erblassers abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts wirke der Verlust einer Zahnprothese in erster Linie nicht auf materieller Ebene, sondern treffe den persönlichen, nicht in Geld messbaren Bereich. Ein Anspruch wegen Beeinträchtigung der Persönlichkeit bestehe jedoch nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese. Es berichtet lto.de.

EGMR-Entscheidungen: Auf lto.de (Markus Sehl) werden sechs wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2018 vorgestellt. Zu den hochpolitischen Fällen dieses Jahres gehörten u.a. die Verfahren zur Sicherungsverwahrung in Deutschland und zur Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS sowie zweier in der Türkei inhaftierter Journalisten nach dem Putschversuch vom Juli 2016, schließlich das Urteil gegen Russland wegen der Inhaftierungen des Kremlkritikers Alexej Nawalny.

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: Der Verfassungstheoretiker Agustín José Menendez widmet sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) einer der "bemerkenswertesten Episoden" des Brexit – dem Konflikt zwischen Parlament und Regierung um die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der britischen Regierung zum Brexit. Der Autor fordert mehr Transparenz, auch hinsichtlich der rechtlichen Beratung, die Institutionen der Europäischen Union erhalten.

Argentinien – Ford in der Militärdiktatur: Die taz (Jürgen Vogt) berichtet von einem als historisch bedeutend aufgenommenen Urteil in Argentinien: Erstmals sind leitende Mitarbeiter eines internationalen Unternehmens wegen Menschenrechtsverbrechen während der Militärdiktatur zu Haftstrafen verurteilt worden. Der ehemalige Produktionschef und der frühere Sicherheitschef des Autokonzerns Ford seien, so das Gericht, an der Verschleppung kritischer Arbeiter, Gewerkschafter und Betriebsräte, mitschuldig gewesen.

USA – Trumps früherer Anwalt: Ein New Yorker Gericht hat den früheren Anwalt von Donald Trump wegen illegaler Schweigegeldzahlungen im Auftrag Trumps, Steuerhinterziehung und Falschaussagen vor dem Kongress zu drei Jahren Haft verurteilt, wie u.a. die FAZ und spiegel.de (Marc Pitzke) melden.

Kanada – Huawei-Managerin: Ein kanadisches Gericht hat Meng Wanzhou, die in Kanada festgenommene Finanzchefin des chinesischen Telekommunikationsausrüsters Huawei, gegen Kaution von umgerechnet 6,6 Millionen Euro bis zur Entscheidung über das Auslieferungsgesuch der USA freigelassen. Ihr wird von US-Behörden vorgeworfen, gegen die amerikanischen Sanktionen zulasten des Iran verstoßen zu haben. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft von New York. Es berichten die Zeit (Xifan Yang), FAZ (Friederike Böge) und SZ (Lea Deuber).

Griechenland  Flüchtlingshelferin: Wie die SZ (Verena Mayer) berichtet, wird in Griechenland in den kommenden Monaten entschieden, ob gegen drei Dutzend Freiwillige, die auf der Insel Lesbos ankommenden Bootsflüchtlingen geholfen haben, Anklage wegen Menschenschmuggel, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Spionage erhoben wird. Eine der Freiwilligen, Sara Mardini, wurde nun gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen und ist nach Deutschland zurückgekehrt.

IStGH – Zentralafrikanische Republik: Patrice-Edouard Ngaïssona, der einstige oberste Koordinator der antimuslimischen Anti-Balaka-Milizenkoalition in der Zentralafrikanischen Republik, wurde in Paris festgenommen. Der Internationale Strafgerichtshof hatte zuvor gegen ihn Haftbefehl erlassen. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen seiner Mitverantwortlichkeit für Massaker an Tausenden von Muslimen während des Bürgerkrieges 2013/14 vorgeworfen. Es berichtet taz.de (Dominic Johnson).

USA – "El Chapo": Die FAZ (Aziza Kasumov) berichtet nach inzwischen mehr als 40 Prozesstagen über den Prozess gegen den mexikanischen Drogenboss "El Chapo" Guzmán, der zurzeit am Brooklyn Federal Court in New York stattfindet.

Sonstiges

OffeneGesetze.de: Der Assistenzprofessor Daniel Hürlimann und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Hanjo Hamann befassen sich auf lto.de mit der gemeinnützigen Organisation Open Knowledge Foundation und deren jüngster Veröffentlichung des gesamten Inhalts des Bundesgesetzblatts unter OffeneGesetze.de. Die Open Knowledge Foundation rechnet mit einer urheberrechtlichen Klage des Bundesanzeiger-Verlags und hofft so auf eine Klärung der grundsätzlichen Frage, ob ein urheberrechtsähnlicher Datenbankschutz an urheberrechtsfreien Dokumenten bestehen kann.

Menschenrechte: Anlässlich der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 70 Jahren befassen sich der Historiker Stefan-Ludwig Hoffmann und die Religionswissenschaftlerin Katharina Kakar in der Zeit ausführlich mit der Frage, ob die Zeit der Menschenrechte vorbei sei.

Legal-Operations-Teams: Der Rechtsanwalt Nico Kuhlmann erläutert auf lto.de die Ergebnisse einer Studie zur Erforschung des Markts für Legal-Operations-Teams in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Die Teams sollen die Leistungsfähigkeit der Rechtsabteilungen verbessern. Gleichzeitig erhöhe ihr Einsatz den Druck auf Anwaltskanzleien, da deren Qualität nunmehr leichter messbar werde.

 

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lto/lj

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2018: EuGH-Generalanwalt zum Sampling / Kompromiss in Sachen § 219a StGB / Barrierefreies Bundesgesetzblatt . In: Legal Tribune Online, 13.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32697/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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