Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2018: Kein Pro­zess gegen DFB-Ver­tre­ter / Can­na­bis­le­ga­li­sie­rung in Kanada / Abschie­bung von 9/11-Helfer

16.10.2018

Nach Steuerhinterziehungsvorwürfen gegen DFB-Funktionäre kommt es nun doch zu keinem Hauptverfahren. Außerdem in der Presseschau: 9/11-Terrorhelfer nach Haft abgeschoben. Kanada gibt den Cannabiskonsum frei.

Thema des Tages

LG Frankfurt/M.  keine Steuerhinterziehung DFB-Vertreter: Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen drei ehemalige Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bunds im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 an Deutschland abgelehnt. Das Gericht sehe keinen hinreichenden Tatverdacht auf eine schwere Steuerhinterziehung der ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie des langjährigen Generalsekretärs Horst R. Schmidt, berichten die SZ (Johannes Aumüller), lto.de und die FAZ (Michael Ashelm). Den Angeklagten war vorgeworfen worden, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Rahmen der Organisation für die WM 2006 an den Weltverband Fifa verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Das zurückgezahlte Geld hatte ursprünglich der WM-Organisationschef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhalten. Das Gericht sieht nun den Zweck der Rückzahlung als eine rechtmäßige "Entlohnung" von Franz Beckenbauer für dessen Verdienste rund um die WM-Vergabe.

In einem gesonderten Kommentar betont Johannes Aumüller (SZ) dass der juristische Erfolg für die Angeschuldigten nichts an den Merkwürdigkeiten ändere, die es rund um die Zahlung gegeben habe. Bis heute sei unklar, warum Louis-Dreyfus Beckenbauer zehn Millionen Franken lieh. Zudem werde durch den Beschluss deutlich, dass Beckenbauer, der sich jahrelang für sein ehrenamtliches Tun um die WM-Organisation feiern ließ, vom DFB zu jener Zeit mehr als zwölf Millionen Euro erhielt.

Rechtspolitik

Polizeigesetz Berlin: netzpolitik.org (Marie Bröckling) berichtet von einem Arbeitstreffen Berliner Innenpolitiker für ein neues Berliner Polizeigesetz. Dort seien Grundsatzfragen wie das Abhören von Telefonen zur Gefahrenabwehr, der gezielte tödliche Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei und der Ausbau von Videoüberwachung verhandelt worden. Ihre Beschlüsse könnten richtungsweisend für ein Musterpolizeigesetz sein, das derzeit von einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz entwickelt wird. Nach Ansicht Bröcklings böte ein liberales Berliner Polizeigesetz eine rechtsstaatliche Alternative zum neuen bayerischen Polizeigesetz.

E-Lending: Anwalt Dieter Frey gibt auf lto.de einen Überblick über die Verleihpraxis öffentlicher Bibliotheken von klassischen Büchern und E-Books. Beides werde rechtlich ungleich behandelt. Die traditionelle Ausleihe physischer Bücher sei urheberrechtlich gegenüber E-Books privilegiert. Bibliotheken könnten alle am Markt verfügbaren Werke im Buchhandel frei erwerben und entscheiden, welche sie für die Ausleihe bereitstellten. Bei E-Books jedoch liege die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen ein E-Book Bibliotheksnutzern zur Verfügung gestellt werden kann, ausschließlich bei den Verlagen. Damit die Bibliotheken ihren Kultur- und Bildungsauftrag wahrnehmen können, plädiert der Autor für ein Tätigwerden des Gesetzgebers.

Geschäftsgeheimnisse: Rechtsanwalt Niels George kritisiert im Hbl die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die demnächst in deutsches Recht umgesetzt wird. Wenn Unternehmen beweisen müssten, dass sie ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt haben, sei der rechtliche Schutz eventuell nicht ausreichend.

Forum Recht: Die Große Koalition und die Grünen haben sich auf die Schaffung eines "Forums Recht" mit Sitz in Karlsruhe verständigt, meldet NJW (Joachim Jahn). Das Forum solle die rechtsstaatliche Grundordnung auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs und mit bundesweiten Projekten erlebbar machen.
Nun solle die Bundesregierung dem Parlament ein Realisierungskonzept vorlegen, das der Bundestag in einer öffentlichen Anhörung diskutieren will. Hinter dem Projekt steht eine Initiative namhafter Juristen.

ESUG – Evaluierung: Im Jahr 2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt. In diesem wurde eine Evaluierung nach fünf Jahren festgelegt, deren Ergebnisse die Anwälte Alexandra Schluck-Amend und Nicolas Kreuzmann auf lto.de zusammenfassen. Demnach halte die beauftragte Forschergemeinschaft das ESUG für gelungen und empfehle, die neuen Regelungen beizubehalten, da sie sich weitgehend bewährt hätten, wobei insbesondere die Eigenverwaltung seit der Reform an Bedeutung gewonnen habe.

UG  Bilanz: Zehn Jahre nach Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) als Rechtsform ziehen Forscher vom Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht Bilanz, wie das Hbl (Heike Anger) berichtet. Demnach verdeutliche das nachhaltige Wachstum des UG-Bestands, "dass die Einführung der Mini-GmbH nicht etwa nur ein kurzfristiges Strohfeuer zur Überführung bisher schon einzelkaufmännisch betriebener Unternehmen in die Haftungsbeschränkung war". Zwar ergebe sich aufgrund der geringen Kapitalausstattung eine "grundsätzlich hohe Insolvenzanfälligkeit" der Mini-GmbH, dies sei aber mit überschaubarem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Außerdem zeige sich, dass Upgrades zur Voll-GmbH sehr schnell stattfänden.

Justiz

StA Frankfurt/M.  Opel/Abgasskandal: Auch der Autohersteller Opel steht jetzt im Verdacht, die Abgaserfassung bei Dieselfahrzeugen mit einer Software-Funktion manipuliert zu haben. Ermittler durchsuchten am Montag die Geschäftsräume von Opel, so lto.de. Es bestehe der Anfangsverdacht des Betrugs.

Markus Balser (SZ) kommentiert: "Die neuen Ermittlungen im Abgas-Skandal zeigen, wie lange die Behörden bei der Verschleppung des Skandals selbst mitmachten. Schon seit drei Jahren sind im Bundesverkehrsministerium Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei Opel bekannt. Erst als Anfang des Jahres die fünfte aufflog, wurde es dem Ministerium zu bunt und das Kraftfahrt-Bundesamt informierte die Ermittler."

BAG zu Videoaufzeichnung: Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz können auch dann prozessual verwertet werden, wenn sie erst nach sechs Monaten ausgewertet werden. community-beck.de (Christian Rolfs) weist auf die nun veröffentlichen Entscheidungsgründe eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2018 hin. Demnach sei der rechtmäßig gefilmte Vorsatztäter am Arbeitsplatz mit Blick auf die Aufdeckung und Verfolgung seiner materiellrechtlich noch verfolgbaren Tat nicht schutzwürdig. Das Persönlichkeitsrecht müsse in solchen Fällen zurücktreten.

LG Koblenz  "Aktionsbüro Mittelrhein": spiegel.de (Arno Frank) berichtet vom ersten Verhandlungstag des neu angelaufenen Neonazi-Prozess vor dem Landgericht Koblenz. Der letzte Prozess platzte nach mehr als vier Jahren, weil der Richter in Pension ging. Zuvor hatten die Verteidiger insgesamt 500 Befangenheits-, 240 Beweis- und 400 Anträge zum Verfahrensablauf gestellt, um das Verfahren zu verzögern. Auch im jetzigen Verfahren seien für den nächsten Verhandlungstag bereits eine ganze Reihe von Aussetzungs- und Befangenheitsanträgen angekündigt.

LG Gießen – Entführung Würth: Am Montag fand der dritte Verhandlungstag in dem Entführungsfall Würth statt. Im Juni 2015 wurde der Sohn der Familie Würth im mittelhessischen Schlitz entführt. Der wegen erpresserischen Menschenraubes Angeklagte nutzte dabei das eingeschränkte Sprachvermögen des damals 50 Jahre alten Markus Würth aus, der eine geistige Behinderung hat. Die Mutter Carmen Würth sagte jetzt als Zeugin in dem Verfahren aus, so spiegel.de (Wiebke Ramm) und focus.de, die geringe Lösegeldsumme habe sie verwundert.

AG Kaufbeuren zu entblößter Schauspielerin: Die Welt (Gisela Friedrichsen) beschäftigt sich mit dem Fall der Schauspielerin Antje Mönning. Diese hatte sich vor Polizeibeamten teilweise entkleidet und dafür einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erhalten, weil exhibitionistische Handlungen von Frauen als solche nicht strafbar sind. Der Artikel analysiert, welche Tatbestände im Strafrecht zwischen Männern und Frauen als Normadressaten unterscheiden und kritisiert diese Unterscheidung als willkürlich.

Recht in der Welt

Kanada  Cannabis-Legalisierung: Kanada gibt am Mittwoch als erstes großes Industrieland Cannabis als Genussmittel frei. Produktion, Verkauf, Besitz und Konsum der Substanz seien damit nicht mehr nur wie bisher für medizinische Zwecke erlaubt, so die FAZ (Roland Lindner). Jedoch gibt es weiter Restriktionen bei sogenannten "Edibles", also mit Cannabis versetzten Lebensmitteln und Getränken. Mit der Freigabe von Cannabis hoffe die kanadische Regierung den Schwarzmarkt lahmzulegen.

Singapur – Klage gegen Homosexuellenparagraph: In Singapur haben Aktivisten Klage vor dem obersten Gericht zu einer Vorschrift eingereicht, die Homosexualität unter Strafe stellt. Eine ähnliche Strafnorm hatte vor kurzem das Oberste Gericht Indiens für verfassungswidrig erklärt. Zwar werde der Paragraph nicht mehr aktiv durchgesetzt, dennoch haben sich Aktivisten und buddhistische Religionsvertreter für die Abschaffung ausgesprochen. Gegen eine Abschaffung stünden dagegen die muslimischen und christlichen Minderheiten sowie die konservative Regierung, die vertrete, dass die konservative Gesellschaft Singapurs hierzu noch nicht bereit sei, so die taz (Michael Lenz).

Rumänien – Antikorruptionsbehörde: Der rumänische Justizminister Tudorel Toader hat die 52 Jahre alte Staatsanwältin Adina Florea als neue Leiterin der nationalen Antikorruptionsbehörde (Direcția Națională Anticorupție, DNA) nominiert, meldet die FAZ. Der Oberste Rat der Magistrate, das von Richtern und Staatsanwälten gewählte Selbstverwaltungsorgan der Justiz, hat sich gegen die Ernennung Floreas ausgesprochen, weil diese nicht die nötige Qualifikation und Unabhängigkeit mitbringe. Die Leitung der DNA ist seit Anfang des Jahres Gegenstand von Kontroversen. Im Juli hatte die Regierung die Absetzung der bisherigen DNA-Direktorin Laura Codruta Kövesi erzwungen, unter deren Führung die DNA Anklagen gegen führende Politiker wegen des Vorwurfs der Korruption erhoben hatte.

USA  Diskriminierung in Harvard: spiegel.de fasst den Fall einer Klage der Studentenvereinigung "Students for Fair Admissions" zusammen, die sich gegen die "affirmative action"-Zulassungskriterien der Harvard-Universität wendet. Vorwurf sei, dass die Harvard-Universität asiatische Bewerber diskriminiere. 1978 hatte der Supreme Court in einem Grundsatzurteil Hautfarbe und Herkunft als Kriterium zur Beurteilung von Bewerbern genehmigt, um benachteiligten Bewerbern die Zulassung zu erleichtern. Vor dem Hintergrund des mit Richter Brett Kavanaugh neu zusammengesetzten Supreme Courts könne es jedoch zu einer neuen Grundsatzentscheidung kommen.

USA  Wahlhürden: In den USA werden Vorwürfe gegen die Republikaner laut, Minderheiten von den Wahlurnen fernhalten zu wollen. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen haben wegen Wahlmanipulation Klage u.a. gegen den republikanischen Bewerber um den Gouverneursposten in Georgia eingereicht, da diesem in seiner jetzigen Position als Innenminister des Bundesstaats die Durchführung der Gouverneurswahl obliegt, zu der er selbst antritt und für die seine Behörde über 50.000 registrierte Wähler u.a. wegen Abweichungen in Namensschreibweisen als Zweifelsfälle ausgewiesen hat. Begründet werden Wahlrechtsverschärfungen stets mit der Warnung vor Wahlbetrug. Zwischen 2000 und 2014 gab es aber nur 35 "glaubwürdige Anschuldigungen" gegen Wähler. Es berichtet SZ (Alan Cassidy).

Sonstiges

Bundesamt für Justiz: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) porträtiert das Bundesamt für Justiz, eine Behörde, die relativ unbekannt sei, obwohl diese mehr Mitarbeiter habe als das Bundesjustizministerium selbst. Tätigkeitsfelder sind neben der Erstellung von täglich 14.000 Führungszeugnissen und der Speicherung der Vorstrafen von 4,4 Millionen Bürgern im Bundeszentralregister auch Aufgaben aus dem Bereich aktueller politischer Themen: So wird das Register für zukünftige Musterfeststellungsklagen, beispielsweise in einem Verfahren gegen VW, vom Bundesamt für Justiz geführt werden. Außerdem sei die Behörde auch für die Verhängung von Bußgeldern gegenüber Internet-Plattformen zuständig, die systematisch gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoßen.

NRW – Verfassungsmäßiger Haushalt: In einem Beitrag über einen haushaltspolitischen Streit in Nordrhein-Westfalen geht lto.de der Frage nach, ob das Bundesland Rücklagen bilden darf, obwohl es Schulden aufweist. Der Landesrechnungshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition, aus dem Etat 2018 eine allgemeine Rücklage von 365 Millionen Euro zu bilden, mit der Begründung vorgebracht, dass bei 145 Milliarden Euro Gesamtschulden jeder finanzielle Spielraum genutzt werden müsse, um Schulden zu begrenzen oder zu tilgen. Dies folge aus dem verfassungsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs.

Interkulturelle Kompetenz: lto.de (Sabine Olschner) beschreibt die interkulturellen Kompetenzen, die Juristen in ihrem Beruf häufig haben müssten. Dabei müsse nicht jede kulturelle Besonderheit auswendig gelernt werden. Vielmehr reiche es schon, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen zu verstehen, um die eigene berufliche Handlungskompetenz zu erweitern.

EM-Vergabe: Die Europameisterschaft 2024 wird in Deutschland stattfinden. Dafür mussten die jeweiligen staatlichen Stellen der sich bewerbenden Austragungsorte sogenannte Verpflichtungserklärungen gegenüber der UEFA abgeben. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lydia Rautenberg analysiert auf juwiss.de, welche verfassungsrechtliche Bedenken sich aus den Vergabe- und Durchführungsbedingungen ergeben. So stellten umfassende Werbeverbote und Einschränkungen des Public Viewings zum Großteil Berufsausübungsregelungen oder zum Teil sogar ortsgebundene Berufsverbote dar. Auch die Verpflichtung, sogenannte "clean zones" einzurichten, in denen es verboten ist, politische oder religiöse Versammlungen abzuhalten, könne sich als erheblicher Grundrechtseingriff darstellen.

Strafverfolgung von KZ-Personal: Die FAZ (Alexander Haneke) rezensiert das Buch "Auschwitz vor Gericht" von Werner Renz, das den großen Frankfurter Auschwitz-Prozess und seine fünf kleinen Folgeverfahren nachzeichnet und nach einer Antwort auf die Frage sucht, warum der Verfolgungseifer der Justiz so bald wieder erlahmte. Renz komme zu dem Ergebnis, dass nicht nur die Justiz aufgrund der schieren Masse der Delikte überfordert gewesen sei, sondern auch die deutsche Gesellschaft, die eine Verfolgung Zigtausender in der Bundesrepublik gut integrierter NS-Verbrecher aus ihrer Mitte nicht zugelassen hätte, so die FAZ.

Abschiebung  9/11-Helfer: Der Terrorhelfer Mounir el Motassadeq ist nach knapp 15 Jahren Haft in sein Heimatland Marokko abgeschoben worden. Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta und wurde weltweit als erste Person für die 9/11-Anschläge verurteilt. Den Fall und den jahrelangen Rechtsstreit zeichnen SZ (Georg Mascolo) und die taz (Konrad Litschko) nach. Bis zuletzt sei unklar gewesen, ob Motassadeq seine Tat bereue.

 

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lto/rr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2018: Kein Prozess gegen DFB-Vertreter / Cannabislegalisierung in Kanada / Abschiebung von 9/11-Helfer . In: Legal Tribune Online, 16.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31523/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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