Die juristische Presseschau vom 2. August 2018: Umset­zung des Mas­ter­plans Mig­ra­tion / Waf­fen­pläne für 3D-Druck / Rück­kehr der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung?

02.08.2018

Mit Ankerzentren und Asylverfahrensverschärfungen wird der "Masterplan Migration" umgesetzt. Außerdem in der Presseschau: US-Prozess um Grundrechtsschutz für 3D-Druckpläne und Forderungen nach Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung.

Thema des Tages

Ankerzentren und Asylverfahren: Zur Umsetzung des "Masterplans Migration" haben gestern erste Zentren für Ankunft, Entscheidung, Rückführung ("Anker") den Betrieb aufgenommen. Zudem wurden gestern Verschärfungen des Asylgesetzes beschlossen, nach denen fortan verstärkte Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bei Asylanträgen bestehen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt werden. Die zentralen Neuerungen stellen lto.de, zeit.de (Katharina Schuler), FR (Markus Decker) und FAZ (Alexander Hanecke/Eckart Lohse) vor.

In seinem Kommentar betont Bernd Kastner (SZ), dass die meisten Zentren bereits in der Vergangenheit als Erstaufnahmestellen existierten und hofft, dass sich die Lebensbedingungen dort nicht verschlechtern, sofern die Zentren nicht zu groß werden und der Aufenthalt dort auf wenige Wochen beschränkt bleibe. Kritischer bewertet die Zentren dagegen Frank Specht (Handelsblatt), der in ihnen ein reines Placebo sieht, da sie weder Abschiebungen erleichterten noch integrationsfördernd seien. Die neuen Mitwirkungspflichten bewertet Alexander Haneke (FAZ) positiv, mahnt aber, dass Rechte und Pflichten den Betroffenen auch hinreichend kommuniziert werden müssten.

Im Interview mit der Welt (Larissa Keller) erläutert der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), welche Maßnahmen ergriffen wurden, um in den Zentren ein zügiges und rechtmäßiges Verfahren durchzuführen. Die SZ (Jana Anzlinger/Juri Auel) nimmt die Verfahrensänderungen zum Anlass, die Rolle näher zu untersuchen, die Verwaltungsgerichte bei der Korrektur fehlerhafter Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spielen.

Rechtspolitik

Verfassungsrichterwahl: In einem Gastbeitrag für die FAZ untersuchen die Politikwissenschaftsprofessoren Peter Graf Kielmansegg und Thomas Gschwend, welche Auswirkungen die Fragmentierung des Parteiensystems auf die Verfassungsrichterwahl hat. Durch die Änderung der bisher geltenden Vorschlagskonvention befürchten sie eine zunehmende Politisierung des Besetzungsverfahrens und eine Umdeutung des Gerichts in ein Repräsentativorgan, was eine "Verfassungsauslegung aus der Mitte heraus" erschweren würde. Sie fragen daher nach alternativen Besetzungsmethoden und erörtern insbesondere ein Reservevorschlagsrecht des Bundespräsidenten.

Familiennachzug: Anlässlich des gestern wieder in Kraft getretenen Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte fasst nun auch focus.de die zentralen Änderungen zusammen. lto.de (Hasso Suliak) lässt Kritiker der Neuregelung zu Wort kommen

Justiz

AG Berlin-Tiergarten zu Deutschlandflagge: Wegen Verunglimpfung deutscher Staatssymbole wurde am Dienstag ein Mann aus Berlin zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er ein Foto einer zerfetzten Deutschlandflagge auf Facebook und Instagram gepostet und mit dem Hashtag "CutTheGold" versehen hatte. Über das Urteil berichtet nun auch die FR (Daniel Dillmann). Die taz (Christian Rath) stellt das Urteil in den Zusammenhang der bisherigen Verfassungsrechtsprechung zu § 90a Strafgesetzbuch (StGB).

VG Gelsenkirchen – Sami A.: Nach Ablauf der vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzten Frist gegenüber der Stadt Bochum für die Zurückholung von Sami A. fordert dessen Anwältin nun die Festsetzung des angedrohten Zwangsgelds. Es berichten lto.de und zeit.de. Die taz (Anett Selle) fasst die Chronologie der Ereignisse noch einmal zusammen. Zudem interviewt die taz (Mirco Keilberth) den tunesischen Anwalt von Sami A., der die schweren Haftbedingungen schildert und eine gezielte Zusammenarbeit von tunesischen und deutschen Behörden vermutet.

VG Bremen zu Äußerungen zum BAMF-Skandal: Wie das Verwaltungsgericht Bremen entschied, darf das Bundesinnenministerium die vom Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) in der Talkshow "Anne Will" getätigte Aussage, die Vorgänge seien nur deshalb möglich gewesen, weil einige Mitarbeiter und Anwälte "hochkriminell kollusiv und bandenmäßig" zusammengearbeitet hätten, nicht wiederholen. lto.de und spiegel.de berichten.

BVerfG zu Rundfunkbeitrag: Im Nachgang zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags kritisiert der Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf in einem Gastbeitrag für die FAZ die Entscheidung. Er teilt die Einstufung des Beitrags als Vorzugslast, wirft aber die Frage auf, ob der Staat nicht die Möglichkeit schaffen müsste, auf die Leistung zu verzichten, etwa durch Verschlüsselung der Signale.

Auf juwiss.de nimmt der wissenschaftliche Mitarbeiter Thomas Wierny die Entscheidung zum Anlass, näher zu untersuchen, wer durch den Rundfunkbeitrag finanziell begünstigt wird und an welche Voraussetzungen dies geknüpft ist.

Recht in der Welt

USA – 3D-Waffenpläne: Ein Gericht in Seattle stoppte gestern vorerst die Veröffentlichung von Plänen für den Bau von Schusswaffen mittels 3D-Drucker. Der Erfinder möchte das Veröffentlichungsrecht gerichtlich durchsetzen und stützt sich dabei auf den 1. Zusatzartikel zur US-Verfassung, also das Recht zur freien Rede, und den 2. Zusatzartikel, das Recht auf Waffenbesitz. Die Anwendbarkeit der Meinungsfreiheit auf den Code eines Computerprogramms ist im US-amerikanischen Verfassungsdiskurs derzeit noch umstritten. Es berichten FAZ (Michael Hanfeld) und spiegel.de.

Dänemark – Verschleierungsverbot: Seit gestern gilt in Dänemark ein Gesetz, das unter anderem das Tragen von Nikab und Burka in der Öffentlichkeit verbietet, melden FR (Thomas Borchert), spiegel.de und Welt. Über die gestrigen Proteste in Dänemark berichtet die BZ.

Frankreich – Asylgesetzverschärfung: Nach Informationen von zeit.de hat das französische Parlament gestern Abend einer umstrittenen Asylrechtsreform von Präsident Macron zugestimmt. Insbesondere Antragsfristen und Widerspruchsrechte werden verkürzt.

Frankreich – Fraternité und Ausländerrecht: Auf verfassungsblog.de kommentieren Rechtsprofessor Andreas Funke und der wissenschaftliche Mitarbeiter Anselm Zölls eine Entscheidung des französischen Verfassungsrats, die im vergangenen Monat erging. Das Urteil bezog sich auf Regelungen, die Hilfe für Personen, die sich illegal in Frankreich aufhalten, sanktionieren. Die Richter begründeten deren Verfassungswidrigkeit unter anderem mit dem Grundsatz der Fraternité, woran die Autoren die Frage anschließen, welche Relevanz diese Entscheidung für die deutsche Rechtspraxis und -wissenschaft entfalten kann.

USA – Kautionswesen: Die FAZ (Andreas Ross) beschreibt, wie sich das amerikanische Gerichtswesen über Einnahmen aus Kautionen finanziert, die dort von allen Angeklagten hinterlegt werden müssen, um nicht bis zum Gerichtstermin in Untersuchungshaft zu kommen. Anders als in Deutschland betrifft dies alle Vergehen und Unterschiede nach Einkommen werden nicht gemacht.

Sonstiges

Vorratsdatenspeicherung: In seinem aktuellen Lagebericht zur organisierten Kriminalität weist das Bundeskriminalamt auf schwieriger werdende Ermittlungen wegen digitaler, anonymisierter Kommunikation hin. Aus den Reihen des Bundeskriminalamts wurde daher auch die Forderung nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung laut, die derzeit ausgesetzt ist und durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, melden Welt (Martin Lutz) und SZ (Joachim Käppner).

Ronen Steinke (SZ) stellt einen Zusammenhang zu den Schwierigkeiten  bei den Ermittlungen gegen Kinderpornographie her. Anlässlich des heute beginnenden Prozesses am Landgericht Limburg gegen einen Pädophilenring zeigt er die Wichtigkeit von Verbindungsdaten zur Identifikation von Tätern auf, spricht sich aber dennoch für eine zurückhaltende Speicherung aus. Für die Wiedereinführung plädiert Reinhard Müller (FAZ), der den zu schützenden Grundrechten das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüberstellt und sich gegen eine "Kapitulation des Staates vor rechtsfreien Räumen" ausspricht.

Verhinderung von Abschiebungen: Im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) bewertet der wissenschaftliche Mitarbeiter Jannik Rienhoff die strafrechtliche Relevanz eines Artikels der taz (Marlene Gürgen) von vergangener Woche, in dem verschiedene Varianten durchgespielt werden, wie Abschiebungen insbesondere mit Mitteln des zivilen Ungehorsams verhindert werden könnten.

Das Letzte zum Schluss

Teurer Ehebruch: In North Carolina verurteilte ein Gericht einen Mann zur Zahlung von 8,8 Millionen Dollar. Er hatte eine Affäre mit der Ehefrau des Klägers und so nach dessen Worten seine "Ehe ermordet". Abgegolten werden soll damit unter anderem die durch die Scheidung verursachte posttraumatische Belastungsstörung. Ob das archaisch anmutende Urteil auch in nächster Instanz gehalten wird, bleibt abzuwarten, noch gilt Ehebruch in North Carolina jedoch als schwerwiegende Straftat. Es berichtet spiegel.de (Peter Maxwill).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. August 2018: Umsetzung des Masterplans Migration / Waffenpläne für 3D-Druck / Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung? . In: Legal Tribune Online, 02.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30119/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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