Die juristische Presseschau vom 8. März 2018: Gruppe Freital ver­ur­teilt / Land Berlin umgeht § 219a StGB / Refe­ren­darin schei­tert gegen Kopf­tuch­verbot

08.03.2018

Mitglieder der Gruppe Freital wurden zu Haftstrafen verurteilt. Außerdem in der Presseschau: Land Berlin will Liste mit Stellen für Abtreibungen veröffentlichen und Klage von Rechtsreferendarin gegen bayrisches Kopftuchverbot unzulässig.

Thema des Tages

OLG Dresden zu Gruppe Freital: Das Oberlandesgericht Dresden hat Mitglieder der Gruppe Freital wegen versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe zum versuchten Mord sowie Bildung einer terroristischen Vereinigung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Rädelsführer Timo S. und Patrick F. erhielten zehn beziehungsweise neun Jahre Freiheitsstrafe. Die Höhe der Strafen orientiert sich stark an den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Gruppe Freital hatte 2015 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, einen Linken-Stadtrat und ein alternatives Wohnprojekt verübt. Es berichten u.a. die SZ (Ulrike Nimz), die FAZ (Kim Björn Becker) und die taz (Konrad Litschko/Helke Ellersiek).

Annette Ramelsberger (SZ) meint, es sei ein glücklicher Umstand, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren an sich gezogen habe. In Sachsen seien die Taten verharmlost worden. Das Urteil solle andere Gerichte dazu anhalten, genauer zu prüfen, ob Taten eine rechtsextreme Gesinnung zugrunde liegt. Konrad Litschko (taz.de) deutet die Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung als wichtiges Zeichen und sieht eine generelle Tendenz zu hohen Strafen bei Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Die rot-rot-grüne Koalition des Berliner Senats will anlässlich des Internationalen Frauentages eine Liste von Ärzten veröffentlichen lassen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Es ist nach Hamburg das zweite Bundesland, das diesen Schritt unternimmt. Nach dem umstrittenen § 219a Strafgesetzbuch ist die bloße öffentliche Information darüber strafbar, dass jemand selbst Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Es berichtet die taz (Dinah Riese).

Einbruch in Tierställe: Der Frage, ob es tatsächlich zur Schaffung des laut Koalitionsvertrag vorgesehenen neuen Straftatbestands zum Einbruch in Tierställe kommt, geht nun auch lto.de (Markus Sehl) nach. Darüber, wie eine Umsetzung im Strafgesetzbuch aussehen sollte, herrsche Unklarheit zwischen den Fraktionen. Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, spreche sich gegen die Einführung von immer weiteren Straftatbeständen aus.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Anlässlich der Volksabstimmung in der Schweiz meint Reinhard Müller (FAZ) im Leitartikel, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in einer Demokratie keinesfalls notwendig sei, auch wenn das Programm gut ist. Der Autor kritisiert den Ruf nach Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anbetracht von Fake News. In einer freiheitlichen Demokratie sollten die Bürger selbst die Medienwahl treffen.

Infrastruktur: Die Rechtsanwältinnen Christiane Kappes und Ursula Steinkemper analysieren auf lto.de, warum sich Planungsverfahren von Infrastrukturvorhaben in Deutschland so lange hinziehen. Die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag verdeutliche, dass die Politik erkannt habe, dass es rechtlicher Möglichkeiten bedürfe, den Ausbau der Infrastruktur schneller voranzutreiben. Mit substantiellen Änderungen des materiellen Rechts sei in nächster Zeit aber nicht zu rechnen, da hierfür meist Nachjustierungen von EU-Richtlinien erforderlich seien. Die Autorinnen plädieren deshalb dafür, dass Vorhabenträger, Behörden und Gerichte von bereits bestehenden Beschleunigungsmöglichkeiten Gebrauch machten.

Rehabilitierung von Homosexuellen: Die Welt (Sabine Menkens) setzt sich mit der Umsetzung des im Sommer 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung verurteilter homosexueller Männer auseinander. Die Anzahl der Anträge auf Entschädigungszahlungen sei nicht nur wegen des hohen Alters der Betroffenen gering, auch sei der Kreis der Antragsberechtigten klein.

Justiz

EuGH zu Fluggastentschädigungen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Verspätungen von Umsteigeflügen von einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland Fluggäste Entschädigungen vor deutschen Gerichten einklagen können, auch wenn die verklagte Fluggesellschaft gar nicht Vertragspartner der Fluggäste ist, sondern lediglich eine Teilstrecke für den Vertragspartner anbietet. Hierüber berichtet u.a. lto.de.

BayVGH zu Kopftuch von Rechtsreferendarin: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage einer muslimischen Referendarin gegen das bayerische Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig abgewiesen. Es mangele ihr am Fortsetzungsfeststellungsinteresse. Der Umstand, dass sie nur bestimmte richterliche Aufgaben nicht habe ausüben dürfen, die sie lediglich an einem Tag der Ausbildung hätte wahrnehmen können, begründe keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff. Die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts in erster Instanz wurde aufgehoben. Diesem zufolge fehlte für den Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein Gesetz. Inzwischen sieht das Bayerische Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das am 1. April in Kraft tritt, ein Kopftuchverbot vor. Es berichten u.a. die FAZ (Alexander Haneke) und sueddeutsche.de (Dunja Ramadan/Stephan Handel).

Die Entscheidung kommentiert Matthias Drobinski (SZ). Zwar sei die Neutralitätspflicht des Staates besonders im Gerichtssaal bedeutsam, jedoch träfen dort auch immer Menschen mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Vorstellungen zusammen. Das Verbot des Tragens religiöser Symbole im Gerichtssaal führe nicht zum Verschwinden gesellschaftlicher Konflikte.

OLG Köln – Linux-Lizenz: Der Linux-Programmierer Patrick McHardy hat seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Hersteller von Elektronikgeräten Geniatech vor dem Oberlandesgericht Köln zurückgezogen, so die FAZ. Ob eine Hauptsacheverhandlung stattfinden wird, ist derzeit noch unklar. Es habe im Verfahren so ausgesehen, als ob das Gericht McHardy nicht für einen Urheber von Linux halte und er deshalb die  Verletzung von Linux-Lizenzvereinbarungen nicht rügen könne. McHardy bestritt am Rande des Prozesses, das Open-Source-Projekt Linux zu Geld machen zu wollen.

VG Cottbus – Fotos von Penis: Nun berichtet auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus, das der Polizei das erkennungsdienstliche Sammeln von Fotos von Genitalien erlaubt hat, wenn gegen die betroffene Person wegen eines Sexualdelikts ermittelt wurde. Dies werde in Brandenburg und Berlin weithin praktiziert.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Entscheidung Er zweifelt, ob dem Interesse an der Strafverfolgung gegenüber solch tiefgreifenden Eingriffen dauerhaft der Vorzug einzuräumen sei.

KG Berlin – entführter Vietnamese: Die Bundesanwaltschaft hat im Fall des im Juli 2017 in Berlin vermutlich entführten vietnamesischen Geschäftsmanns Trịnh Xuân Thanh Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin gegen einen 47-jährigen Vietnamesen erhoben. Sie wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung vor. Trịnh Xuân Thanh, dem von vietnamesischer Seite Korruption vorgeworfen wurde, war mutmaßlich dazu gezwungen worden, im Fernsehen die Freiwilligkeit seiner Ausreise zu bestätigen. Es berichtet die FAZ (Till Fähnders).

Recht in der Welt

Lateinamerika – Schutz von Umweltaktivisten: Die taz (Ralf Leonhard) befasst sich mit einem am Sonntag geschlossen regionalen Abkommen lateinamerikanischer Staaten, das den besseren Schutz von Umweltaktivisten gewährleisten soll. Allein im vergangenen Jahr waren in Lateinamerika etwa 120 Umweltschützer getötet worden.

USA/Iran – Atomabkommen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Paula Fischer und der Akademische Rat Bernd Scholl analysieren auf verfassungsblog.de ausführlich, inwieweit das Atomabkommen mit dem Iran, der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), rechtliche Verbindlichkeit erlangt hat. Eine einseitige Lösung der USA erachten sie als völkerrechtswidrig.


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lto/hd

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. März 2018: Gruppe Freital verurteilt / Land Berlin umgeht § 219a StGB / Referendarin scheitert gegen Kopftuchverbot . In: Legal Tribune Online, 08.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27395/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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