Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2017: BVerfG und Neu­tra­li­täts­gebot / Keine Abschie­bung nach Grie­chen­land / Behörden und Fake-Acco­unts

24.05.2017

Justiz

BGH zu Impfung: Die Impfung eines Kindes stellt familienrechtlich keine Angelegenheit des täglichen Lebens, sondern eine Sache von besonderer Bedeutung dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, mit der Folge, dass bei Uneinigkeit der Eltern das Gericht die Letztentscheidung einem Elternteil übertragen kann. Im verhandelten Fall wies das Gericht das Entscheidungsrecht dem Vater zu, da die Mutter Vorbehalte gegen notwendige Impfungen hatte.  Die SZ (Wolfgang Janisch) und lawblog (Udo Vetter) berichten.

BVerfG zu Abschiebungen: Verwaltungsgerichte müssen im Asylverfahren prüfen, ob die Abschiebung in einen anderen EU-Staat eine unmenschliche Behandlung des Asylsuchenden nach sich zieht. Wie die taz (Christian Rath) und lto.de (Tanja Podolski) darstellen, hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Syrers stattgegeben, der bereits in Griechenland als Flüchtling anerkannt war, dort jedoch keine Sozialleistungen erhielt. Das Gericht sah das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, da das Instanzgericht die Lage für Asylberechtigte in Griechenland nicht aufgeklärt hatte.

EuGH zu Freihandelsabkommen: In englischer Sprache besprechen der Doktorand David Kleimann und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Gesa Kübek auf verfassungsblog.de das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zur Zustimmungspflicht von Mitgliedstaaten beim Abschluss von EU-Freihandelsabkommen. Die Autoren vergleichen die Position des Gerichts mit den Ansichten der Kommission sowie des Generalanwalts und gegeben einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.

StA Stuttgart – Daimler: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Abgasmanipulationen elf Standorte des Daimler-Konzerns durchsucht. Das Hbl (Markus Fasse u.a., handelsblatt.com-Zusammenfassung) stellt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in einem umfassenden Bericht dar.

Dieter Fockenbrock (Hbl) kommentiert, das Großaufgebot führe am Thema vorbei, da die Staatsanwälte und Richter Vergangenheitsbewältigung betrieben, man aber die Frage nach der Zukunft des Diesels stellen müsse.

LG Stuttgart – Schlecker: Das Verfahren gegen Christa Schlecker, der im Schlecker-Prozess Beihilfe zu Bankrott-Straftaten vorgeworfen wird, könnte wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden. Dies habe der Vorsitzende Richter in Aussicht gestellt, berichtet die SZ (Stefan Mayr). Die beanstandete hohe Zahlung eines Honorars sei zwar überzogen, jedoch könne nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die Ehefrau nicht doch Leistungen hierfür erbracht habe.

Nürnberger Prozesse: Vor 70 Jahren fand der Nürnberger Juristenprozess als dritter der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse statt. Der emeritierte Professor Arthur Kreuzer stellt für die FAZ das Verfahren, die Vorwürfe und die Rezeption des Urteils unter deutschen Juristen dar. Er entkräftet die gängigen Einwände gegen die Entscheidungen und hebt die Aktualität der Verfahren hervor.

Unabhängigkeit des Richters: Erich Künzler, Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, erläutert in der FAZ die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit für einen demokratischen Rechtsstaat und weist auf Gefahren hin, die von Dienstvorgesetzten, Kollegen, aber auch einer breiten medialen Öffentlichkeit ausgehen können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2017: BVerfG und Neutralitätsgebot / Keine Abschiebung nach Griechenland / Behörden und Fake-Accounts . In: Legal Tribune Online, 24.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23017/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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