Die juristische Presseschau vom 23. März 2017: Ermitt­lungen gegen Daimler / Reha­bi­li­tie­rung Homose­xu­eller / Absc­höp­fung ille­galen Ver­mö­gens

23.03.2017

Justiz

EuGH zu Strafbefehlsverfahren: Das deutsche Zustellungsverfahren von Strafbefehlen an wohnsitzlose Beschuldigte ist mit der EU-Richtlinie über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie lto.de (Maximilian Amos) berichtet. Die deutsche Vorschrift erlaubt, Beschuldigten ohne festen Wohnsitz aufzugeben, einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. Trotz einer dadurch begünstigten Möglichkeit, die Einspruchsfrist zu versäumen, ist die Regelung europarechtskonform, weil die Rechte des Beschuldigten im Wiedereinsetzungsverfahren wahrgenommen werden könnten.

BVerwG zu Abschiebungen: Nun stellt die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor, mit denen das Gericht die Abschiebung zweier als Gefährder eingestufter Männer bestätigte.  Der im Jahr 2004 eingeführte § 58a Aufenthaltsgesetz sei unterhalb der Gefahren- und Verdachtsschwelle bereits bei einem beachtlichen Risiko der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft anwendbar.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert in diesem Zusammenhang den Ruf nach Gesetzesverschärfungen, man solle stattdessen, wie in den vorliegenden Fällen gezeigt, geltendes Recht anwenden.

BFH zu Arbeitszimmer: Teilen sich mehrere Nutzer ein häusliches Arbeitszimmer, kann jeder von ihnen den Freibetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Ehepaares entschieden, dem der Betrag nur einmal angerechnet worden war. Die SZ (Berrit Gräber) erläutert die Folgen des Urteils für die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern.

BAG zu Wettbewerbsverboten: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vertragliche Wettbewerbsverbotsklausel unwirksam ist, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Karenzentschädigung nicht vorsieht. Die im Vertrag enthaltene salvatorische Klausel könne über die Unwirksamkeit nicht hinweghelfen, da dies eine wertende Entscheidung erfordere, die dem Zweck des Wettbewerbsverbots zuwiderlaufe. Die klagende ehemalige Arbeitnehmerin könne keine Entschädigung nach dem Gesetz verlangen, gibt lto.de wieder.

StA Oldenburg zu Belästigung bei Bundeswehr: Nun greift die FAZ (Alexander Haneke) den Belästigungsfall in der Bundeswehr auf, in dem die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen einstellte und die Kritik der Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf sich zog. Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft sei vor der jüngsten Verschärfung des Sexualstrafrechts durchaus üblich gewesen, da die Schwelle zur Nötigung und Beleidigung häufig verneint worden sei. Im Interview mit focus.de (Julian Rohrer) führt der Strafrechtsanwalt Jesko Baumhöfener aus, dass vergleichbare Handlungen heute als sexuelle Belästigung nach § 184i Strafgesetzbuch strafbar seien.

Ulf Lüdeke (focus.de) greift die Kritik an der Begründung der Einstellungsverfügung auf, der ein primitives Bild von Männern zugrunde liege.

LG Frankfurt/Main – S&K-Prozess: Die Beweisaufnahme im S&K-Prozess ist geschlossen worden, wie das Hbl (Katharina Schneider) unter Zusammenfassung der Vorwürfe und des zustande gekommenen Deals berichtet. Die Staatsanwaltschaft hat für die beiden S&K-Gründer Freiheitsstrafen von neun Jahren und drei Monaten gefordert. Das Urteil soll noch im März folgen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. März 2017: Ermittlungen gegen Daimler / Rehabilitierung Homosexueller / Abschöpfung illegalen Vergens . In: Legal Tribune Online, 23.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22430/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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