Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2017: Exor­zismus-Pro­zess / Sozialer Wandel / Hoff­nung für Bau­sparer

21.02.2017

Justiz

BGH – Kündigung von Bausparverträgen: Rund 260.000 Bausparern wurde ihr Vertrag gekündigt, weil die Bausparkassen ihnen nicht mehr die ursprünglich vereinbarten, vergleichsweise hohen Zinsen zahlen wollten. Am heutigen Dienstag wird der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von zwei Verträgen durch die Wüstenrot-Bausparkasse verhandeln. Erwartet wird ein Grundsatzurteil, schreibt der Tsp (Ursula Knapp/Alexander Hübner). Es berichtet auch swr.de (Klaus Hempel).

OLG Düsseldorf – Marco G.: Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den mutmaßlichen Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof, Marco G., hat die Verteidigung Freispruch beantragt. Weil der Zünder der Bombe nie gefunden wurde, sei davon auszugehen, dass nur eine "ernsthafte Warnung" ausgesprochen werden sollte, so die Argumentation. Es berichtet die SZ (Annette Ramelsberger).

LG Köln – Mohammad J.: Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen den 16-jährigen syrischen Flüchtling Mohammad J. begonnen, der im vergangenen September unter Anleitung eines Mentors des "Islamischen Staats" einen Bombenanschlag in Köln geplant haben soll. Wie die FAZ (Reiner Burger) schreibt, wurde diese Form virtuellen "Terror-Coachings" von den Ermittlungsbehörden auch bei den Angriffen auf einen Polizisten in Hannover und Zugreisende in Würzburg als Tatantrieb identifiziert.

LG Berlin – Illegales Autorennen: Im Prozess vor dem Landgericht Berlin um das tödliche Autorennen auf dem Kurfürstendamm hat die Staatsanwaltschaft erläutert, warum das Geschehen als Mord einzustufen sei und lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Es sei das erste Mal in der Rechtsgeschichte, dass ein solcher Vorfall als Mord gewürdigt werden könnte, schreibt die taz (Uta Eisenhardt).

LG Berlin zu Vatermord: Wie die SZ meldet, hat das Landgericht Berlin einen 23-Jährigen wegen Raubmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seinen Vater tötete, um knapp 4.000 Euro zu erbeuten.

VG Berlin zu Hintergrundgesprächen: Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall, hält den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, nach dem das Kanzleramt Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche mit Journalisten erteilen muss, für eine Farce. Viel wichtiger sei es zu wissen, mit welchen Lobbyisten die Kanzlerin rede, gibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof) seine Einschätzung wieder.

VG Berlin zu Rettungswagen: Wie die FAZ (Mechthild Küpper) schreibt, wurde das Bezirksamt im Stadtteil Friedenau vom Verwaltungsgericht Berlin dazu verurteilt, eine Straße leichter passierbar für den Autoverkehr zu machen, um einen schnelleren Einsatz der dort stationierten Rettungswagen zu gewährleisten.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2017: Exorzismus-Prozess / Sozialer Wandel / Hoffnung für Bausparer . In: Legal Tribune Online, 21.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22131/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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