Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: Auf­se­hen­er­re­gender Pro­zess / Maul­korb für Muez­zine / Haus­verbot für Höcke?

14.02.2017



Recht in der Welt

USA – Einreisestopps: Die von US-Präsident Donald Trump per Dekret verhängten Einreiseverbote haben Auswirkungen auf die E-Sport-Industrie. Wie zeit.de (Eike Kühl) schreibt, wäre der Spieleentwickler Valve sogar bereit, seine Turniere nicht mehr auf heimischem Boden in den USA zu veranstalten, sollten sich die Einreisebestimmungen wirklich verschärfen. Auch die US-Forschung, welche auf Anwerbung von gut ausgebildeten Wissenschaftlern aus dem Ausland angewiesen ist, befürchtet Nachteile durch die neuen Bestimmungen, schreibt das Hbl (Thomas Jahn/Britta Weddeling).

USA – Regieren per Dekret: Das Hbl (Heike Anger) erklärt, wie das von Donald Trump praktizierte Regieren per Dekret in den USA funktioniert, warum es in Deutschland nicht zulässig wäre und warum es ein beliebtes Machtinstrument autokratischer Staatenlenker ist.

Nordkorea  Raketentests: Der jüngste Raketentest Nordkoreas wird als Machtdemonstration gegenüber der neuen US-Regierung von Donald Trump gewertet. Auf Wunsch der USA sowie Japans und Südkoreas wird über den Umgang damit nun der UN-Sicherheitsrat beraten, schreibt zeit.de.

Tunesien – Foltervorwürfe: Amnesty International hat den Polizeibehörden in Tunesien einen Rückgriff auf Foltermethoden unter dem im Zuge des Anti-Terrorkampfes verhängten Ausnahmezustand vorgeworfen. Am heutigen Dienstag wolle Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem tunesischen Regierungschef Youssef Chahed über eine mögliche Einrichtung von Flüchtlingslagern verhandeln, berichtet die FAZ (Hans-Christian Rößler).

Israel – Gesetz gegen Gebetsrufe: Ein Gesetzentwurf der rechtspopulistischen Partei "Yisrael Beitenu" sieht vor, den rund 400 Moscheen in Israel – vorgeblich wegen Lärmbelästigung – künftig zu untersagen, den Ruf des Muezzins per Lautsprecher zu verstärken. Ähnliches werde von der AfD auch für Deutschland gefordert, schreibt die taz (Daniel Bax).

Sonstiges

Hausverbot für Höcke: Die BadZ (Christian Rath) erläutert, unter welchen Umständen das Hausverbot gegen den AfD-Politiker Björn Höcke rechtlich zulässig ist, das ihm von der Maritim-Hotelkette für alle ihre Hotels ausgesprochen wurde.

Anis Amri: Der Innenausschuss des Bundestages hat sich am Montag abermals mit dem Fall Amri befasst und fünf Stunden lang Landespolitiker aus Nordrhein-Westfalen und Berlin sowie die Präsidenten der Sicherheitsbehörden des Bundes befragt. Wie die FAZ (Eckart Lohse) schreibt, wurde dabei der Vorwurf laut, dass nordrhein-westfälische Behörden Amri zu früh aus der Abschiebehaft entließen und nicht alle Möglichkeiten ausschöpften. Über die Debatten im Innenausschuss berichten auch die taz (Plutonia Plarre) und das Hbl (Frank Specht).

Rechte Gewalt: Nach einem Bericht von zeit.de (Frank Jensen) ergibt sich aus Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen der Linksfraktion, dass die Polizei im vergangenen Jahr 914 rechtsmotivierte Gewaltdelikte registrierte, bei denen 692 Menschen verletzt wurden.

Überwachung: Der Sozialwissenschaftler Andre Meister stellt auf netzpolitik.org das geheime BND-Projekt "ABSINTH" vor, bei dem es um die erhebliche Erweiterung der Satelliten-Überwachung geht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: Aufsehenerregender Prozess / Maulkorb für Muezzine / Hausverbot für Höcke? . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21938/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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