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Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: Auf­se­hen­er­re­gender Pro­zess / Maul­korb für Muez­zine / Haus­verbot für Höcke?

14.02.2017

Die juristische Presseschau

In München begann der Prozess zu einem Tötungsdelikt unter Kettensägen-Gebrauch. Außerdem in der Presseschau: Die Zulässigkeit des Lautsprecherverbots für Gebetsrufe in Israel und des Hausverbots für AfD-Politiker in Köln werden diskutiert.

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Thema des Tages

LG München I – Tötung mit Kettensäge: Vor dem Landgericht München I muss sich seit Montag eine 32-jährige Pädagogik-Studentin wegen heimtückischen Mordes verantworten, weil sie ihren Lebensgefährten bei einem Sexspiel mit einer Kettensäge getötet haben soll. Über die Tat, die sie vor der Polizei gestanden hat, wird sie nach Antrag ihrer Pflichtverteidigerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Dabei wird es auch um die Hintergründe der fatalen Beziehung zu dem Mann gehen, den sie am Montag nur kurz mit den Worten charakterisierte, er sei eigentlich "zwei Männer" gewesen. Die Staatsanwaltschaft spricht in der Anklage von anhaltenden Streitigkeiten zwischen den beiden, die schließlich zu dem Entschluss zur Tötung beitrugen. Dazu kam es laut Anklage im Dezember 2008 während eines Geschlechtsakts, für den sich der Lebensgefährte von der Angeklagten hatte fesseln lassen. Er sei daher wehrlos und wegen des Geschlechtsverkehrs auch arglos gewesen, was die Angeklagte bewusst ausgenutzt habe, heißt es in der Anklageschrift. Die Leiche wurde von der Polizei erst sieben Jahre später aufgrund des Hinweises einer Bekannten im Garten der Angeklagten entdeckt. Über den Prozess, für den sieben Verhandlungstage angesetzt sind, berichten die SZ (Susi Wimmer), die FAZ (Karin Truscheit) und die taz (Dominik Baur).

Rechtspolitik

Datenschutz-Grundverordnung: Im Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Vor dem Ende der Frist müsse die Bundesregierung ein Umsetzungsgesetz durch die Legislative bringen. Dazu sei Anfang Februar ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der größtenteils aus Vorschriften bestehe, die Sonderregelungen für die öffentliche Verwaltung schaffen. Der Datenschutz in der Privatwirtschaft hingegen werde sich weitgehend nach der DSGVO richten. Einen Überblick, welche Änderungen zu erwarten sind, gibt der Rechtsanwalt Ulrich Wuermeling auf lto.de.

Vorratsdatenspeicherung: Wie der Rechtsanwalt Axel Spies auf community.beck meldet, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten, das er im Auftrag der Linken-Fraktion erstellte, starke Zweifel an der Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 bekundet.

Ceta: Das EU-Parlament will am morgigen Mittwoch das Ceta-Freihandelsabkommen mit Kanada verabschieden. Fragen zur Umsetzbarkeit und den Folgen für Verbraucher und Unternehmen beantwortet die taz (Ingo Arzt u.a.).

DNA-Analyse: Wie die FAZ (Rüdiger Soldt/Karin Truscheit) berichtet, hat der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf einen Antrag zur Änderung der Strafprozessordnung in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Möglichkeiten zur DNA-Analyse ausgeweitet werden sollen. Der Antrag sehe vor, dass die Polizei künftig Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie das biologische Alter zu Ermittlungszwecken nutzen kann, statt wie bisher nur das DNA-Identifizierungsmuster und das Geschlecht.

Korruption im Sport: Nach Plänen des Justizministeriums soll sich künftig strafbar machen, wer im Berufssport manipuliert. Die Beeinflussung des Verlauf eines berufssportlichen Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise zugunsten des Wettbewerbsgegners solle mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem sei ein Straftatbestand des Sportwettbetrugs geplant. Auf lto.de sieht der Rechtsanwalt Ulrich Sommer das Vorhaben, im Kampf um "Integrität des Sports" eine Handlungssteuerung durch Strafandrohung zu erzielen, als wenig erfolgversprechend an.

Stalking: Nach einem Bericht von lto.de wird die strafrechtliche Verurteilung von Stalking erleichtert. Der Tatbestand der Nachstellung werde künftig nicht mehr als Erfolgsdelikt, sondern als Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Eine tatsächliche Lebensveränderung beim Gestalkten sei damit nicht mehr erforderlich.

Gefährder: Als Konsequenz aus dem Terrorfall Anis Amri soll der Umgang mit Gefährdern künftig zentralisiert werden. Wie die taz (Konrad Litschko) berichtet, hat der BKA-Chef Holger Münch gefordert, die Beobachtung von Gefährdern künftig länderübergreifend nach gleichem Maßstab vorzunehmen. Dafür solle das BKA gestärkt werden und eine "Koordinierungsstelle Terrorismus" geschaffen werden.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Ungewöhnliches Tötungsdelikt, Erweiterte DNA-Analyse, Schummeln strafbar

  • Seite 2:

    Justiz: Datenschutz auf Regierungsservern, lebenslange Haft für Marco G., Korruptionsskandal

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Dekrete als Regierungsstil, Lärmende Muezzine, Hausverbot für Höcke?

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Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21938 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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