Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: Auf­se­hen­er­re­gender Pro­zess / Maul­korb für Muez­zine / Haus­verbot für Höcke?

14.02.2017



Justiz

BGH – Regierungsserver: Nach einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs verhandelt der Bundesgerichtshof am heutigen Dienstag, ob die Bundesregierung die IP-Adressen der Besucher ihrer Webseiten auf Vorrat speichern darf. Der Fall könne weitreichende Konsequenzen für den Datenschutz in Deutschland haben, prophezeit netzpolitik.org (Ingo Dachwitz).

OLG Düsseldorf – Marco G: Im Verfahren gegen Marco G., der im Dezember 2012 eine Bombe auf dem Hauptbahnhof in Bonn abgelegt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft am Montag – nach einem zweieinhalb Jahre dauernden Prozess – eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld gefordert. Es berichtet die SZ (Annette Ramelsberger).

LG Düsseldorf zu Korruption: In einem der größten Korruptionsskandale in der Geschichte Nordrhein-Westfalens hat das Landgericht Düsseldorf den ehemaligen Chef des landeseigenen Baubetriebs BLB wegen Bestechlichkeit und Untreue zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 67-Jährige sei noch im Gerichtssaal festgenommen worden, schreibt die SZ (Jan Bielicki). Laut Urteil habe er bei mehreren Grundstücksgeschäften des Landesbetriebes Preise künstlich in die Höhe getrieben und sich dadurch bereichert, wodurch dem Staat ein Schaden in Höhe von 16 Millionen Euro entstanden sei.

AG Potsdam zu Betrug: Das Amtsgericht Potsdam hat den ehemaligen brandenburgischen Landtagsabgeordneten Peer Jürgens wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Wahlfälschung zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der 36-Jährige 7.200 Euro Geldstrafe zahlen. Wie spiegel.de berichtet, hat er sich mit falschen Angaben zu seinen Wohnsitzen vom Landtag eine große Summe an Fahrtkosten- und Mietzuschüssen erschlichen.

VG Köln zu Fraktionswerbung: Wie die FAZ meldet, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Bundesrechnungshof Journalisten Zugang zu Erkenntnissen über die Verwendung von Steuergeldern für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen gewähren muss.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2017: Aufsehenerregender Prozess / Maulkorb für Muezzine / Hausverbot für Höcke? . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21938/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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