Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2016: Gut­achten zu Lan­des­verrat / Kundus beim BGH / Erdoğan legt Beschwerde ein

06.10.2016

Recht in der Welt

Österreich – FPÖ verklagt Richter: Laut FAZ (Stephan Löwenstein) will in Österreich die Partei FPÖ den Richter am Verfassungsgerichtshof in Wien Johannes Schnizer zivilrechtlich verklagen. Sie wirft ihm üble Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. Schnizer hatte in einem Interview das Verhalten der FPÖ bei der Bundespräsidentenwahl kritisiert.

Großbritannien – EMRK im Krieg: Die britische Premierministerin Theresa May hat auf dem Parteitag der Tories angekündigt, dass britische Soldaten im Kriegsfall künftig weitgehend von den Pflichten der Europäischen Menschenrechtskonvention befreit werden. Verteidigungsminister Michael Fallon begründet den Schritt damit, dass in der Vergangenheit "falsche Anschuldigungen in industriellem Ausmaß" erhoben worden seien, die zu hohen Gerichtskosten geführt hätten. Die taz (Ralf Sotscheck) berichtet.

USA – Trumps Spenden an Staatsanwälte: Wie spiegel.de meldet, soll US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump in den letzten Jahren mehrfach Spenden an Generalstaatsanwälte gezahlt haben. Dies geschah zu Zeiten, als diese sich mit Entscheidungen befassten, die Trumps Unternehmen betrafen. Generalstaatsanwälte werden in den USA gewählt und sammeln Spenden für ihren Wahlkampf.

Polen – Abtreibungsgesetz: Die polnische Regierungspartei PiS erwägt nach heftigen Protesten, das geplante umfassende Abtreibungsverbot doch nicht zu verabschieden. Das meldet zeit.de.

Juristische Ausbildung

"Tauchen" im Referendariat: lto.de (Sabine Olschner) sprach mit mehreren jungen Juristen über die Vor- und Nachteile des "Tauchens" während der Anwaltsstation im Referendariat. Das Fernbleiben in der Kanzlei erlaubt eine intensivere Vorbereitungen auf die Prüfungen im zweiten Staatsexamen.

Das Letzte zum Schluss

Erotische Heimarbeit: Die bekannte Pornodarstellerin Natalie Hot will vor dem Verwaltungsgericht München durchsetzen, dass sie sich in ihrer Wohnung vor der Webcam ausziehen darf. Nachdem Nachbarn sich beschwerten, hatte das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung erlassen. Dagegen wehrt sich die Gewinnerin des Venus-Award 2014. Wie die SZ (Dietrich Mittler) schreibt, gab das Gericht zu erkennen, der Klage nicht stattzugeben.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2016: Gutachten zu Landesverrat / Kundus beim BGH / Erdoğan legt Beschwerde ein . In: Legal Tribune Online, 06.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20777/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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