Die juristische Presseschau vom 1. September 2016: Anspruch für Schein­väter / Kameras in Gerichten / NSU-Pro­zess geht weiter

01.09.2016

Justiz

BVerfG – Ceta: Über 125.000 Bürger haben gegen das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada Ceta Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie kritisieren das Klagerecht für Investoren und befürchten eine Aushöhlung des Vorsorgeprinzips. Zudem wurden Eilanträge eingereicht, mit denen die sofortige Anwendung des Abkommens verhindert werden soll. Die BadZ (Christian Rath) erläutert die rechtlichen Probleme und räumt den Eilanträgen wenig Erfolgsaussichten ein.

OLG München – NSU: Am ersten Tag nach der Sommerpause im NSU-Prozess wurden Behördengutachten, Vermerke, Berichte und Aufzählungen von Asservaten verlesen. Mit Spannung wird erwartet, ob sich Beate Zschäpe zum rätselhaften Tod von Böhnhardt und Mundlos äußern wird. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet.

OLG Düsseldorf – Edeka/Tengelmann: Die mit den Gewerkschaften Verdi und NGG abgeschlossenen Tarifverträge reichen nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums aus, um die Sondergenehmigung zum Kauf von Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka in Kraft zu setzen. Das melden die FAZ (Helmut Bünder/Hendrik Wieduwilt) und das Hbl (Volker Votsmeier). Wirtschaftmsinister Sigmar Gabriel hatte die Ministererlaubnis unter die aufschiebende Bedingung gestellt, dass tarifvertraglich der Schutz von Arbeitsplätzen abgesichert wird. Der Zusammenschluss bleibt jedoch unsicher, weil das Oberlandesgericht die Fusion vorläufig gestoppt hat.

LAG Hamm zu Kündigung wegen Facebook-Post: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine Kündigung wegen rassistischer Äußerungen auf Facebook bestätigt. Ein 32-Jähriger hatte sich abwertend und gewaltverherrlichend zu Flüchtlingen geäußert und wurde deswegen von seinem Arbeitgeber entlassen. Das Gericht hält die Kündigung für rechtmäßig, da die Äußerungen die Firma in ein schlechtes Licht rücken könnten. lawblog.de (Udo Vetter) schildert die Entscheidung.

ArbG Berlin – Kündigung bei Turkish Airlines: Das Arbeitsgericht Berlin wird sich am Freitag mit der Kündigung eines Arbeitnehmers durch die deutsche Direktion von Turkish Airlines befassen. Der Kläger wirft dem Unternehmen vor, dass er wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung entlassen worden sei. Turkish Airlines behauptet hingegen, dass die Kündigung rein wirtschaftliche Gründe habe. Der Kläger ist bereits mit einem Eilantrag gegen seine Freistellung gescheitert, berichtet die taz (Minh Schredle).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. September 2016: Anspruch für Scheinväter / Kameras in Gerichten / NSU-Prozess geht weiter . In: Legal Tribune Online, 01.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20444/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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