Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juni 2016: "Nein heißt Nein" kommt/Ex-SS-Wach­mann ver­ur­teilt/Gesetz zur Lohn­ge­rech­tig­keit wackelt

20.06.2016

Justiz

LG Detmold zu Auschwitz-Wachmann: Das Landgericht Detmold hat den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170000 Fällen verurteilt. Das berichten die Samstags FAZ (Reiner Burger), die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) und die Samstags-taz (Klaus Hillenbrand).
Gisela Friedrich (Spiegel) beleuchtet in einem Kommentar die Geschichte und auch das Versagen der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen. Die Prozesse gegen Gröning und Hanning, die wahrscheinlich die letz­ten ge­we­sen sind, in de­nen die deut­sche Jus­tiz ehe­ma­li­ge SS-An­ge­hö­ri­ge we­gen ih­rer Be­tei­li­gung am hun­dert­tau­send­fa­chen Mord im Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Auschwitz, zur Ver­ant­wor­tung zog, haben die Notwendigkeit einer selbstkritischen Auseinandersetzung der Justiz mit dieser Geschichte aufgezeigt.

OLG Karlsruhe zum Embryonenschutz: Ein Ehemann hat keinen Anspruch auf die eingefrorenen befruchteten Eizellen seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau, hat das OLG Karlsruhe entschieden. Das berichten u.a. die FAZ (Rüdiger Soldt) und zeit.de. Der Mann wollte auf diese Weise mit seiner neuen Partnerin ein Kind zeugen.
Begründet wurde das Urteil mit der entgegenstehenden Vereinbarung mit der Klinik, nach der die Eizellen nur an das Ehepaar gemeinsam herauszugeben seien. Darüberhinaus würde eine Verwendung durch eine andere Frau als jene, von der die Eizelle stammt, dem Embryonenschutzgesetz widersprechen.

BVerfG zur Religionsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat, wie der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof)  und lto.de berichten, einer syrisch-orthodoxen Gemeinde recht gegeben, die im Keller ihres in einem Industriegebiet liegenden Kirchengebäudes eine Krypta mit zehn Begräbnisstätten einbauen wollte. Das Gewicht einer religiösen Verhaltensvorgabe sei eine genuin religiöse Frage, die der selbständigen Beurteilung durch die staatlichen Gerichte entzogen sei, heißt es zur Begründung. Damit hat das Gericht wieder einmal die Glaubensfreiheit betont, so swr.de (Gigi Deppe).

EuGH – E-Books: Auf lto.de erläutert Rechtsprofessor André Niedostadek ein beim EuGH anhängiges Verfahren zur Verleihung von E-Books durch Bibliotheken. Der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar vertritt in seinen Schlussanträgen die Auffassung, dass E-Books genauso wie Papierbücher zu behandeln seien.

LG Hamburg – Böhmermann: Wie lto.de berichtet, hat das LG Hamburg seine einstweilige Anordnung gegen Jan Böhmermann nun schriftlich begründet. Dem Satiriker wurde die öffentliche Wiederholung großer Teile seines Schmähgedichtes gegen den türkischen Präsidenten Erdogan untersagt. Zur Begründung heißt es jetzt, dass die untersagten Zeilen zweifelsohne schmähend und ehrverletzend seien und gerade gegenüber Türken oftmals bestehende rassistische Vorurteile aufgriffen.

BVerfG – OMT: Die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank hin, das am Dienstag verkündet wird und beschreibt dabei die möglichen Konsequenzen der jeweiligen Entscheidungsalternativen. Die FAS (Corinna Budras) stellt noch einmal dar, wie es überhaupt zum OMT-Programm kam.

OLG Düsseldorf – Reker-Attentäter: Über den Prozess gegen Frank S., der im November 2015 die damalige Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker angriff und schwer verletzte, schreiben zeit.de (Daniel Müller) und der Spiegel (Beate Lakotta).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juni 2016: "Nein heißt Nein" kommt/Ex-SS-Wachmann verurteilt/Gesetz zur Lohngerechtigkeit wackelt . In: Legal Tribune Online, 20.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19717/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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