Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2015: Er­mitt­lun­gen gegen Netz­po­li­tik.org – Haftung von Ac­cess-Pro­vi­dern – Mord­an­kla­ge gegen US-Po­li

31.07.2015

Justiz

BGH – Haftung von Access-Providern: Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag zum Thema Haftung von Access-Providern mündlich verhandelt. Um einen Präzedenzfall zu schaffen, will die GEMA die Telekom als Netzbetreiberin dafür haftbar machen, den Zugang zu einem Webportal mit Links zu rechtswidrig hochgeladener Musik nicht unterbunden zu haben. Dem Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) zufolge wird der BGH im Ergebnis wohl am gesetzlichen Providerprivileg festhalten. Die taz (Christian Rath) nimmt aus der Verhandlung mit, dass der BGH wohl ein Grundsatzurteil für eine subsidiäre Haftung schaffen werde. Danach könnten Provider dann als Störer haften, wenn die Akteure nicht erreichbar sind, die der Urheberrechtsverletzung näher stehen (Seitenbetreiber, Hostprovider). Die Welt Welt (Benedikt Fuest) erinnert in ihrem Bericht auch an das frühere Zugangserschwerungsgesetz, das zu Netzsperren ermächtigte, aber – weil technisch unsinnig – nie zur Anwendung kam. Das Urteil wird für den 26. November erwartet.

VG Köln zur Abschiebung nach Ungarn: Das Verwaltungsgericht Köln hat laut lto.de Mitte Juli der Klage eines Irakers gegen seine Abschiebung nach Ungarn stattgegeben. Einer Überstellung des Asylsuchenden nach Ungarn stünden systemische Mängel des dortigen Asylverfahrens und der dortigen Aufnahmebedingungen entgegen: Die Zustände dort seien erniedrigend, Asylsuchende würden flächendeckend inhaftiert und sogar angeleint.

BGH zu Flugbuchungen: Bei Flugbuchungen im Internet müssen die Buchungsportale von vornherein den Endpreis mit Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshof umgesetzt, wie lto.de meldet.

LG Magdeburg zu Rollsplitt: Stellt eine Verkehrsbehörde bei Rollsplitt in einer Kurve ein Warnschild auf, genügt das Land seinen Verkehrssicherungspflichten. Das hat das Landgericht Magdeburg laut lto.de entschieden und damit die Klage eines Motorradfahrers abgewiesen, der bei Rollsplitt gestürzt war und Schadensersatz begehrte.

BFH-Vize Hermann-Ulrich Viskorf: Die SZ (kala) stellt den kurz vor Ruhestand stehenden Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf vor. Viskorf habe die Rechtsprechung des Schenkungs- und Erbschaftsteuerrechts entscheidend geprägt.

BGH zu Anwaltsbriefen: Der Bundesgerichtshof hat laut Meldung der FAZ (Joachim Jahn) entschieden, dass Rechtsanwälte anwaltlich vertretene Gegner in einem Rechtsstreit auch dann nicht direkt anschreiben dürfen, wenn sie Forderungen als Insolvenzverwalter erheben. Das sogenannte Umgehungsverbot ziele vor allem auf den Schutz des gegnerischen Mandanten vor Überrumpelung.

Elektronischer Rechtsverkehr am VerfGH Rheinland-Pfalz: Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs können beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ab August Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke rechtswirksam auf elektronischem Wege eingereicht werden. Das meldet lto.de.

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