Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2015: Hooligans als kriminelle Vereinigung – Pinkeln im Stehen – Prozess um verkaufte Klausuren geht weiter

23.01.2015

Justiz

EuGH zu Umweltverbänden: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Umweltverbände nur unter engen Voraussetzungen gegen EU-Institutionen klagen. Dass der EuGH Klagen gegen einzelne Mitgliedsstaaten hingegen immer weiter zulässt, kritisiert der Juraprofessor Felix Ekardt auf lto.de.

BVerfG zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften: Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, wann der Staat die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft anerkennen muss. Wer sich als "mosaisch gläubig" bezeichnet, will demnach Mitglied der jüdischen Gemeinde sein. Entscheidend sei allein der nach außen erkennbare Wille des Betroffenen, so das BVerfG. lto.de schildert den Fall, der dem Urteil zugrunde liegt.

BVerwG zu NPD-Ratsmitglied: Der Ausschluss eines wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilten Mitglieds des Trierer Stadtrats war rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ein Ausschluss setzte voraus, dass die Arbeit des Stadtrats beeinträchtigt wird, was im konkreten Fall des Stadtratmitglieds und NPD-Politikers nicht der Fall war. lto.de berichtet.

BVerwG zu Erschließungskosten: Kommunen können von Anwohnern nicht die Mehrkosten für die Erschließung verlangen, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wie lto.de meldet.

OLG München – NSU-Prozess: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die Welt (Per Hinrichs) berichten vom gestrigen Verhandlungstag des NSU-Prozesses am Oberlandesgericht München. Auch gestern ging es um den Anschlag in der Kölner Keupstraße 2004.

AG Düsseldorf zu Stehpinkler: Das Pinkeln im Stehen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietswohnung – trotz "zunehmender Domestizierung des Mannes", wie es im Urteil des Amtsgericht Düsseldorf heißt. Das AG hat damit einen Vermieter verpflichtet, die von ihm zurückbehaltene Kaution an den vormaligen Mieter zurückzuzahlen, wie lto.de und die FAZ (Reiner Burger) melden. Der Marmorboden war durch Urinspritzer beschädigt worden.

Filesharing-Rechtsprechung: Die "nach wie vor vollkommen uneinheitliche" Rechtsprechung zum Filesharing beklagt Thomas Stadler (internet-law.de). Die Mehrzahl der Urteile würde noch zu Gunsten von Rechteinhabern ausfallen, und der Erfolg einer Verteidigung hänge stark vom Sachvortrag im Einzelfall ab.

LG München II – Kindesmissbrauch: Ein früherer Präfekt des Internats in Kloster Ettal soll Schüler missbraucht haben; nun muss er sich vor dem Landgericht München II verantworten. spiegel.de und SZ (Heiner Effern) berichten im Bayern-Teil über den Prozess. Der Angeklagte habe nur "Berührungen und Streicheleinheiten" eingestanden, was strafrechtlich nicht relevant ist.

StA Dresden – Khaled B.: Nach dem gewaltsamen Tod des 20-jährigen Flüchtlings Khaled B. hat nun die Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen den Mitbewohner und Landsmann des Eritreers B. erlassen. Er soll ein Geständnis abgelegt haben, wie die SZ (Ulrike Nimz) berichtet.

StA Stuttgart zu S21: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Strafbefehl beim Amtsgericht Stuttgart gegen den ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragt. Die StA wirft im vor, bei der Stuttgart 21-Demo 2010 nicht verhindert zu haben, dass Wasserwerfer auf Köpfe der Demonstranten gerichtet werden. Das meldet die spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2015: Hooligans als kriminelle Vereinigung – Pinkeln im Stehen – Prozess um verkaufte Klausuren geht weiter . In: Legal Tribune Online, 23.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14462/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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