Die juristische Presseschau vom 19. - 20. Juni 2014: Diskriminierung von Beamten ohne Folgen - Kinderpornographie muss nicht reißerisch sein - Helmurteil kostet Menschenleben

20.06.2014

Justiz

EuGH zur Farbmarke "rot": Der Europäische Gerichtshof hat im Streit zwischen den deutschen Sparkassen und der Santander Bank anerkannt, dass die Farbe rot grundsätzlich eine eintragungsfähige Marke sein kann. Allerdings müsse nachgewiesen werden, dass die Farbe schon im Zeitpunkt der Anmeldung Unterscheidungskraft hatte. Als Beweis dürfe allerdings nicht gefordert werden, dass bei einer Verbraucherbefragung ein Zuordnungsgrad von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Es berichten spiegel.de und die Freitags-Welt (Kathrin Gotthold).

BFH zum Zugang von Schriftstücken: Der Große Senat des Bundesfinanzhofs klärte, was gilt, wenn der Zusteller bei einer amtlichen Zustellung vergisst, das Datum des Einwurfs in den Briefkasten des Empfängers zu vermerken. Dann beginnen Rechtsmittelfristen erst zu laufen, wenn der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommen habe, meldet lto.de.

StGH Stuttgart zum Glücksspiel: Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg hat auf Klage von fünf Spielhallenbetreibern das Landesglücksspielgesetz teilweise beanstandet, meldet die Stuttgarter Zeitung. Unter anderem kritisierten die Richter, dass manche Spielhallenbetreiber erst kurz vor Mitte 2017 erfahren sollten, ob sie anschließend ihre Spielstätte weiterführen dürfen.

VerfGH Koblenz zu Wahlrecht: Es ist unzulässig, auf Stimmzetteln für Kommunalwahlen den Zusatz anzubringen "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz sieht darin eine unzulässige Beeinflussung der Wähler und bestätigte laut lawblog.de (Udo Vetter) jetzt einen entsprechenden Eilbeschluss in der Hauptsache.

BGH zu Kinderpornographie: In einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes definierte er das Merkmal der Pornographie bei der Kinderpornographie anders als bei allgemeiner Pornographie, berichtet die Freitags-taz (Christian Rath).  Bei Kinderpornographie sei kein  "vergröbernd-reißerischer" Charakter der Darstellung erforderlich.

BVerfG - Durchsuchung bei Edathy: Der Ex-Abgeordnete Sebastian Edathy hat seine Verfassungsbeschwerde gegen die Hausdurchsuchungen im Februar erweitert, nachdem der Bundestag förmlich bestätigte, dass Edathy zu diesem Zeitpunkt noch Immunität genoß. Dies meldete die SZ.

BVerfG - NPD-Verbot: Die NPD hat beantragt, sämtliche V-Mann-Akten zu beschlagnahmen und der NPD vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, finde kein faires Verfahren statt. Dann müsse das Bundesverfassungsgericht das vom Bundesrat eingeleitete Parteiverbotsverfahren einstellen. Es berichtet die Freitags-taz (Konrad Litschko).

VerfGH Münster - Nullrunde bei Beamten: wdr.de und die Badische Zeitung (Christian Rath) berichten über ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen. Geprüft wurden die Besoldungs-Nullrunden für Beamte ab A 13. Abgeordnete von CDU, FDP und Piraten sehen darin einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und vermissen eine tragfähige Begründung, warum nur besser verdienende Beamte auf Besoldungszuwächse verzichten müssen.

LG Köln - Sal. Oppenheim: Joachim Jahn (FAZ) kritisiert die "unverhältnismäßige Prozesshuberei" im Untreue-Prozess gegen Manager der Privatbank Sal. Oppenheim.  Dass das Landgericht Köln "den Prozess nicht straffer führt", zeuge nicht von Souveränität.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. - 20. Juni 2014: Diskriminierung von Beamten ohne Folgen - Kinderpornographie muss nicht reißerisch sein - Helmurteil kostet Menschenleben . In: Legal Tribune Online, 20.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12306/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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