Die juristische Presseschau vom 19. August 2014: Bewegung im Fall Assange? – Post haftet für Zustellungsfehler – Asyl für Jesiden

19.08.2014

Justiz

EuGH: In einem englischsprachigen Beitrag "The ECJ as the European 'Supreme Court': "Setting Aside Citizens Rights for EU Law Supremacy" setzt sich Rechtsprofessor Leonard F.M. Besselink (verfassungsblog.de) kritisch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auseinander.

OLG Hamm zu Zustellungsfehler: Füllt ein Postbote eine Zustellungsurkunde falsch aus, haftet die Post für den dem Adressaten wegen der fehlerhaften Zustellung entstandenen Schaden. Dies entschied nach einer Meldung von Rechtsanwalt Marcus Beckmann (beckmannundnorda.de) das Oberlandesgericht Hamm im Juni. Im entschiedenen Falle erging gegen den Kläger ein Versäumnisurteil in Griechenland, nachdem er die angeblich zugestellte Ladung tatsächlich nicht erhielt.

LAG Hessen – Deutsche Bank: Im gegenwärtig vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht stattfindenden Berufungsverfahren zur Kündigung mehrerer Händler der Deutschen Bank wegen mutmaßlicher Beteiligung an Manipulationen des Libor-Referenzzinssatzes sind nach Bericht des Handelsblatts (Laura de la Motte) Mediationsgespräche terminiert. Sowohl eine Abfindung als auch eine Weiterbeschäftigung der in erster Instanz erfolgreichen Kläger sei möglich.

VG Berlin – Uber: Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin versichert, vor einer endgültigen Entscheidung von Vollstreckungsmaßnahmen aus einer gegen den Fahrdienst erlassenen Untersagungsverfügung abzusehen. Das Handelsblatt (Dana Heide) berichtet.

VG Hannover zu Jesiden: Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu verpflichtet, einen Jesiden aus dem Irak als Flüchtling anzuerkennen. Dem Mann drohe nach Ansicht des Gerichts bei einer Rückkehr in seine Heimat eine an seinen Glauben anknüpfende Gruppenverfolgung, schreibt die taz-Nord.

Bildungspaket: Weil sie vom Bundesarbeitsministerium zur Rückzahlung nicht ausgegebener Gelder aus dem 2011 eingeführten Paket für Bildung und Teilhabe aufgefordert wurden, haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen eine Klage auf dem Sozialrechtsweg erhoben. Die zur Verteilung der Gelder befugten Kommunen bemängelten unter anderem den hohen Verwaltungsaufwand, Betroffene seien zudem oft von komplizierten Anträgen überfordert, schreibt die SZ (Johann Osel). Die taz (Gilal Shohat) berichtet ebenfalls.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. August 2014: Bewegung im Fall Assange? – Post haftet für Zustellungsfehler – Asyl für Jesiden . In: Legal Tribune Online, 19.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12931/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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