Die juristische Presseschau vom 17. April 2015: Download in der Bibliothek – Gestärkte Vermieterrechte – Pakistanische Ermittlungen gegen CIA

17.04.2015

Justiz

BGH zu Vermieterkündigung bei Zutrittsverweigerung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter fristlos kündigen kann, wenn der Mieter ihm den Zutritt zur Wohnung für bedeutsame Instandsetzungsarbeiten verweigert. Er muss auch nicht zunächst auf Duldung der Instandsetzung klagen, sondern kann direkt kündigen und gegebenenfalls auf Räumung klagen, berichtet nun auch Rechtsanwalt Dominik Schüller auf lto.de.

BGH zu Schadensersatz für Wettanbietern: 2010 hatte der Europäische Gerichtshof das staatliche Sportwettenmonopol Deutschlands für unionsrechtswidrig erklärt. Weil ihnen – bereits vor dieser Entscheidung – das Anbieten von Sportwetten untersagt worden war, klagten mehrere Anbieter auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat nun die Klage abgewiesen, da die Rechtslage unklar gewesen sei und daher kein vorwerfbarer Rechtsverstoß der untersagenden Kommunen vorgelegen habe, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch).

BVerwG zu Nazi-Enteignung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem seit 1990 andauernden Rechtsstreit einem nun 99-Jährigen ein in der Nazizeit enteignetes Grundstück wieder zugesprochen. Welt.de (Sven Eichstädt) berichtet auch über die dem Streit zugrundeliegende Frage, wann die Enteignung stattgefunden hat. Eine spätere Enteignung hätte nicht zur Rückgabe geführt.

BAG zu Vorteilen für Gewerkschaftsmitglieder: Das Bundesarbeitsgericht hat – abweichend von früherer Rechtsprechung – eine tarifvertragliche Regelung für rechtmäßig erklärt, nach welcher Arbeitnehmer, die seit einem bestimmten Stichtag Gewerkschaftsmitglieder waren, bei einer betriebsbedingten Kündigung höhere Leistungen als Nichtmitglieder erhielten. Rechtsprofessor Michael Fuhlrott bespricht die Entscheidung auf lto.de und meint, sie sei ergebnisorientiert und "weniger Rechtsfindung als vielmehr Ausfluss sozialpolitischer Betätigung".

BGH zu Plagiatsvorwürfen gegen Bushido: Im Verfahren gegen den Rapper Bushido wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zurückverwiesen, wie taz.de (Christian Rath) berichtet. Durch Sachverständigengutachten sei zu klären, ob die für urheberrechtlichen Schutz erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der kurzen Musiksequenzen von etwa zehn Sekunden – die Bushido als Tonschleife ("Loop") verwendete – nach objektiven Kriterien bestimmt werden könne.

FG Münster zu Sky-Abo: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auch ein Fußballprofi sein Fußball-Abo im Bezahlfernsehen nicht als Werbungskosten absetzen kann, meldet lto.de.

LG Essen - Haftprüfung Middelhoff: Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des Landgerichts Essen über Thomas Middelhoffs Haftprüfung fasst das Handelsblatt (Hans-Jürgen Jakobs/Jan Keuchel/Volker Votsmeier) die Debatte um dessen Haftbedingungen zusammen.

LG Hamburg – Berufung wegen Margarine-Werbung: Unilever hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zum Verbot der becel pro.activ-Werbung "20 Prozent weniger Cholesterin" einzulegen. Das meldet die Welt.

StA Hamburg – Ermittlungen gegen KZ-Aufseherin: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine ehemalige KZ-Wächterin eingeleitet, die 1945 bei einem Todesmarsch dabei gewesen sein soll, bei dem 1.400 von 2.000 Frauen ums Leben kamen. Das meldet die taz.

Europäische Justiz gegen CIA-Folter: In seiner Kolumne auf zeit.de begrüßt Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck die sich in Europa zeigende Entwicklung des Umgangs mit den CIA-Tätigkeiten im "Krieg gegen den Terror". Er zeigt verschiedene mittlerweile – auch in Deutschland – geführte Ermittlungs- und Gerichtsverfahren auf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2015: Download in der Bibliothek – Gestärkte Vermieterrechte – Pakistanische Ermittlungen gegen CIA . In: Legal Tribune Online, 17.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15266/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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