Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2019: Dis­zi­p­li­nie­rung pol­ni­scher Richter / Diesel-Ansprüche ver­jährt? / FIFA klagt

17.12.2019

Die polnische Regierung plant einen neuen Angriff auf die Unabhängigkeit von Richtern. Außerdem in der heutigen Presseschau: OLG legt sich auf Verjährung von Ansprüchen aus dem Diesel-Skandal fest und FIFA fordert Geld von Ex-Funktionären.

Thema des Tages

Polen – Justiz: Die polnische Regierung arbeitet offenbar an einem Gesetzentwurf, der Richtern und Staatsanwälten weitgehende Beschränkungen auferlegt. Die Betreffenden müssten angeben, welchen Berufs- oder Bürgergruppen sie angehören oder unter welchem Namen sie in welchen sozialen Plattformen auftreten, schreibt die SZ (Florian Hassel). Verboten seien ihnen Erklärungen, die "Feindlichkeit gegenüber anderen Institutionen der Republik Polen und seiner Verfassungsorgane ausdrücken" oder Kritik am "grundlegenden Aufbau der Republik".

Nach dem separaten Kommentar von Florian Hassel (SZ) glaubt die Regierung des Nachbarlandes, "sich diesen Rückgriff auf Methoden autoritärer Regime leisten zu können", weil sie "noch nie spürbare Folgen fürchten musste". Nun sei es an der neuen EU-Kommission, dies zu ändern.

Rechtspolitik

Medienstaatsvertrag: Vor zwei Wochen wurde der neue Medienstaatsvertrag verabschiedet. Rechtsanwalt Martin Gerecke stellt auf lto.de die wichtigsten Regelungen detailliert vor. Der weithin geteilten Annahme, nun würde der alte Rundfunkstaatsvertrag in das Online-Zeitalter überführt, erteilt der Autor eine Absage. Auch bislang seien Webseiten oder VoD-Dienste reguliert worden, in der Regel allerdings aufgrund auslegungsbedürftiger Bestimmungen. Diese Tradition setze der neue Vertrag fort, indem er etwa Live-Streamer nur dann zur Beantragung einer Lizenz verpflichtet, wenn sie im Durchschnitt von sechs Monaten mindestens 20.000 Nutzer gleichzeitig erreichen oder zukünftig potenziell erreichen werden, ohne dass erläutert wird, wie diese Parameter ermittelt werden.

Jugendschutz: Dass der beschlossene Medienstaatsvertrag keine konkreten Regelungen zum Jugendmedienschutz enthält, ist nach Rechtsprofessor Marc Liesching (community.beck.de) "im Grunde zu begrüßen". Der Umstand könne "nur als landespolitisch gewollter und konkludent geäußerter Auftrag an den Bund verstanden werden", selbst tätig zu werden. Der Autor nennt fünf diesbezügliche "Mindestanforderungen".

Hasskriminalität: Den am vergangenen Freitag vorgestellten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität behandelt nun auch netzpolitik.org (Markus Reuter) in einiger Ausführlichkeit. Bemerkenswert sei etwa die geplante Verpflichtung von Internetdiensten zur Herausgabe von Passwörtern. Deren unverschlüsselte Speicherung verstoße aktuell gegen die Datenschutzgrundverordnung.

In einem Essay räsoniert Jost Müller-Neuhof (Tsp) über die offenbar immens gestiegene Bedeutung des Ehrschutzes und fragt, ob sich das Strafrecht dafür eignet, "die guten Sitten" wieder zu beleben. Reinhard Müller (FAZ) bejaht eine Pflicht für Internet-Plattformen, "Täter zu identifizieren" und erinnert gleichzeitig daran, dass das Grundgesetz "zum Glück auf die freie Auseinandersetzung" baue. Wer beleidigt werde, könne "auch auf radikale Weise verbal zurückschießen" oder sich dafür entscheiden, die Anwürfe zu ignorieren. Ronen Steinke (SZ) betont das Fachwissen und die zupackende Art der für die Pläne verantwortlichen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), meint aber, dass das Vorhaben nicht notwendig sei und Vertrauen zerstöre.

Unterhaltsrecht: Die Bundesregierung plant mit der anstehenden Reform des Sorge- und Umgangsrechts für Trennungskinder auch eine Reform des Unterhaltsrechts. Dies geht aus einer der Welt (Sabine Menkens) vorliegenden Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Elektronische Patientenakte: Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen ab dem Jahr 2021 Krankenkassen verpflichtet sein, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Wegen erheblicher, vor allem vom Bundesjustizministerium vorgebrachten Datenschutzbedenken drohe nun aber eine Verzögerung, schreibt das Hbl (Julian Olk). In einem separaten Kommentar erinnert Julian Olk (Hbl) an die lange Vorgeschichte des Vorhabens und fordert, das "hohe Gut" Datenschutz nicht zur bewussten Verzögerung von Fortschritt zu benutzen. Die Details der Ausgestaltung der E-Akte sollten den Kassen und deren Industriepartner überlassen werden. Gesetze müssten dagegen allein "Rahmenbedingungen und Standards" festlegen.

Legal Tech: In einem Gastkommentar für das Hbl begrüßt Stephanie Genz, Leiterin der Rechtsabteilung der Firma Flightright das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen "wenigermiete.de". Der BGH habe in seiner "wegweisenden" Entscheidung zahlreiche, auch über den konkreten Fall hinausgehende Fragen beantwortet. Der Gesetzgeber dürfe deswegen aber nicht seine ureigenste Aufgabe vernachlässigen und müsse nun die zu starken Verbraucherrechten passenden "Durchsetzungsregeln" schaffen.

Digitalsteuer: Für den FAZ-Einspruch legt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof dar, dass die vorgeschlagene Steuer für Internetunternehmen, die Erträge im Ansässigkeitsstaat ihrer Nutzer versteuern sollen, die bisherige "Ordnungsstruktur des modernen Steuerrechts" mit seiner Unterscheidung zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer vor neue Herausforderungen stellt. Anstatt sie "durch ein kompliziertes Konstrukt in die bestehende Struktur hineinzupressen", sollte der deutsche Gesetzgeber versuchen, "parteiübergreifend eine Steuerlücke beherzt zu schließen". Dies gelänge mit einer für die Erfindung einer neuen Steuer erforderlichen verfassungsändernden Mehrheit und böte "die Chance, aus einer gewissen Müdigkeit bei der Strukturierung des Europarechts wie des Steuerrechts herauszutreten".

Clan-Kriminalität: In einem ausführlichen Interview mit der FAZ (Julia Schaaf/Markus Wehner) äußert sich der Berliner Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra zu Ansätzen bei der Bekämpfung sogenannter Clan-Kriminalität, Ermittlungsansätzen und seiner Forderung nach einer Beweislastumkehr zum Zwecke der Vermögensabschöpfung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern aus dem Bereich.

Justiz

BayVerfGH zu Integrationsgesetz: Constantin van Lijnden (FAZ) fragt im Leitartikel, ob das Anfang des Monats verkündete Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Integrationsgesetz des Freistaates "noch die Behauptung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung oder schon ihre leichtsinnige Preisgabe" sei. Bayerische Gemeindeeinrichtung als Ort der beanstandeten Integrationskurse seien "kein sibirischer Steinbruch" und "das Deutschland der Gegenwart kein totalitärer Staat". Die Kurse könnten nicht alle Defizite der deutschen Integrationspolitik lösen, sie als "obrigkeitsstaatlich und verfassungswidrig" zu kennzeichnen, entspreche "falsch verstandener und kontraproduktiver Politik".

OLG München – Abgas-Affäre: Nach einem lto.de vorliegenden, vom Anfang des Monats stammenden Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts München geht das Gericht davon aus, dass Ansprüche gegen VW wegen des Diesel-Skandals mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Grund sei die im Herbst 2015 einsetzende umfassende Berichterstattung, wegen der bei in Deutschland lebenden Kunden von einem individuellen Verjährungsbeginn auszugehen sei. Verbrauchervertreter seien bislang von einem Verjährungsbeginn im Frühjahr 2016 ausgegangen, so die FAZ (Marcus Jung). Erst zu diesem Zeitpunkt habe sich VW offiziell an seine Kunden gewandt und auf die Problematik aufmerksam gemacht.

OLG Hamburg zu IS-Unterstützerin: Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine Frau zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Angeklagte hatte nach den Feststellungen des Gerichts angeboten, einen IS-Kämpfer zu heiraten und ihm hierdurch die Durchführung eines Anschlags zu ermöglichen, schreibt zeit.de (Elke Spanner). Die Welt (Per Hinrichs) berichtet ebenfalls.

LG Dortmund – Signal-Iduna: Im Verfahren gegen die Signal-Iduna-Versicherung, von der ein Fonds-Unternehmer wegen rufmörderischer Aussagen einen Schadensersatz von vorläufig einer Milliarde Euro fordert, hat das Landgericht Dortmund die Vernehmung von Zeugen beendet. Ob sich die beklagte Versicherung die beanstandeten Äußerungen des mittlerweile verstorbenen Geschäftsführers einer Anleger-Schutzgemeinschaft – zu deren Gesellschaftern die Versicherung zählt – zurechnen lassen müsse, sei weiterhin unklar, berichtet das Hbl (Kevin Knitterscheidt). In einer vorläufigen Einschätzung habe das Gericht nun erneut an die Vergleichsbereitschaft der Parteien appelliert.

LG Hamburg – SS-Wachmann: Im Strafverfahren gegen den früheren SS-Wachmann Bruno D. hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten weiter zu seiner damaligen Tätigkeit befragt. spiegel.de (Julia Jüttner) und zeit.de (Hauke Friederichs) berichten.

Recht in der Welt

Schweiz – FIFA: Der Fußball-Weltverband FIFA verlangt von seinen ehemaligen Spitzenfunktionären Sepp Blatter und Michel Platini zwei Millionen Franken zurück und hat an seinem Schweizer Sitz eine entsprechende Klage eingereicht. Die Zahlungen waren 2011 für angebliche Beratertätigkeiten ergangen und hatten zum Sturz der beiden Beklagten aus den Verbandsgremien geführt, erinnert die SZ (Thomas Kistner) und mutmaßt, dass das zivilrechtliche Vorgehen von den schleppenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in der Sache ablenken soll.

USA – Bayer: Nach der Verurteilung in den USA zu einer Strafzahlung von zunächst 80, später auf 25 Millionen Dollar reduziert, hat der Bayer-Konzern wie angekündigt Berufung gegen den Schuldspruch eingelegt. Dies berichtet zeit.de.

Sonstiges

Urlaub: Aus Anlass der bevorstehenden Feiertage stellt Rechtsanwalt Roland Klein auf lto.de relevante arbeitsrechtliche Fragen zum Urlaub vor. Der vertiefte Beitrag räumt auch mit vorgeblichen Gewissheiten auf. So gebe es keinen Rechtssatz, nach dem bei der betrieblichen Urlaubsplanung "kinderlose Arbeitnehmer immer den Kollegen mit schulpflichtigen Kindern den Vortritt unter Verweis auf die Schulferien lassen müssten".

Legal Tech - Advocado: Der FAZ-Einspruch (Marcus Jung) schreibt über eine nun vorgestellte App des Legal Tech-Anbieters Advocados. Unter dem Stichwort "Legal Self Service" sollen Verbraucher in vorläufig beschränkten Rechtsbereichen durch Anwendungen in die Lage versetzt werden, Anspruchsschreiben selbst zu verfassen. Erst wenn dies zu keinem oder nicht dem gewünschten Ergebnis führt, solle das "eigentliche Geschäftsmodell", die passgenaue Vermittlung geeigneter Anwälte zum Tragen kommen.

Düsseldorfer Tabelle: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die zum neuen Jahr in Kraft tretende neue Düsseldorfer Tabelle vorgestellt, berichtet u.a. die SZ.

Das Letzte zum Schluss

Doppeltes Lottchen: Wenn der eigene Ausweis verbummelt wurde, kann es praktisch sein, einen Zwillingsbruder zu haben. Ein 23-Jähriger dachte dies solange, bis eine Polizeikontrolle in einem Zug bei Lörrach feststellte, dass der Ausgewiesene wegen vielfachen Schwarzfahrens gesucht wurde. Nach Aufklärung der tatsächlichen persönlichen Verhältnisse könnte den erwischten Zwillingsbruder nun eine härtere Strafe erwarten als den säumigen Schwarzfahrer. Wie die SZ schreibt, hat dieser nun ausstehende Nachzahlungen von fast 1.500 Euro geleistet. Gegen den vorlegenden Bruder wird wegen Missbrauchs von Ausweispapieren ermittelt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Dezember 2019: Disziplinierung polnischer Richter / Diesel-Ansprüche verjährt? / FIFA klagt . In: Legal Tribune Online, 17.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39265/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen