Die juristische Presseschau vom 17. November 2015: Krieg und Recht / Unter­for­derter Spion / Not­stand in Fran­k­reich

17.11.2015

Justiz

BVerwG zu Abschiebung Minderjähriger: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann nicht in andere EU-Staaten abgeschoben werden, wenn sie bereits in diesen Staaten Asylanträge gestellt haben. Im Unterschied zu volljährigen Flüchtlingen sei bei Minderjährigen allein der Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem sich der Betroffenen aktuell aufhalte, schreibt welt.de (Sven Eichstädt). Die Entscheidung folge einer entsprechenden Auslegung der Dublin-Bestimmungen durch den Europäischen Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2013.

OLG München – Spionage: Die Berichte von zeit.de (Tom Sundermann) und SZ (Hans Holzhaider) zum Prozessauftakt des wegen Spionagetätigkeit angeklagten ehemaligen BND-Mitarbeiters vor dem Oberlandesgericht München behandeln den beruflichen Werdegang des Angeklagten. Der 32-Jährige sei eher zufällig beim Geheimdienst gelandet und dort nach eigener Aussage unterfordert gewesen. Durch den Kontakt mit der US-amerikanischen CIA habe er die erhoffte Bestätigung erfahren.

LG Würzburg – Bandidos/LKA: Über die nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof erneut vor dem Landgericht Würzburg gestartete Verhandlung gegen einen Bandidos-Rocker berichtet die SZ (Olaf Przybilla). Seit der ersten Verurteilung in dieser Sache vor zwei Jahren hätten sich Hinweise verdichtet, dass der auch als V-Mann für das bayerische Landeskriminalamt tätige Angeklagte zahlreiche Straftaten mit Wissen und womöglich sogar auf Veranlassung der Behörde begangen hatte. Die Verteidigung beantragte die Einführung entsprechender Erkenntnisse der Nürnberger Kriminalpolizei in den Prozess, der im Dezember fortgesetzt wird.

LG Dresden – Infinus: Zu Beginn des Verfahrens gegen sechs frühere Manager des Finanzkonzerns Infinus am Landgericht Dresden wurde von der Verteidigung eine Besetzungsrüge erhoben und schließlich abgewiesen. Die Angeklagten müssen sich gegen den Vorwurf gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs verteidigen, sie sollen durch ein Schneeballsystem Anleger um gut 300 Millionen Euro betrogen haben. Wie sz.de schreibt, behauptet die Verteidigung dagegen, dass der Finanzanbieter ein "tragfähiges Geschäftsmodell" besessen habe und die letztlich eingetretene Insolvenz nur auf den staatlichen Ermittlungen beruhe.

LG Stuttgart – SMS am Steuer: Im Verfahren gegen eine des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung angeklagte Autofahrerin vor dem Landgericht Stuttgart hielten die Prozessbeteiligten ihre Plädoyers. Für die Staatsanwaltschaft sei es "die einzige logische Erklärung", dass die 19-jährige Angeklagte durch das Schreiben von Kurznachrichten abgelenkt war und daher zwei Radfahrer anfuhr, von denen einer starb, schreibt die FAZ (Rüdiger Soldt). Weil sie nach dem Unfall einige Kilometer weiterfuhr, liege auch eine Verdeckungsabsicht vor. Dies habe die Verteidugung bestritten.

AG Nördlingen – Zwölf Stämme: Vor dem Amtsgericht Nördlingen hat ein Strafprozess gegen einen 54-Jährigen begonnen, dem vorgeworfen wird, als Lehrer der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme vor neun Jahren ein Kind geschlagen zu haben. Der Angeklagte wies zum Auftakt den Vorwurf zurück. Der Bericht von spiegel.de geht auch auf familiengerichtliche Auseinandersetzungen mit der umstrittenen Gruppe ein.

Steuerfahndung NRW – Cum-Ex-Geschäfte: Nach Informationen des HBl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) ergibt sich aus jüngst vom Land Nordrhein-Westfalen angekauften Steuerdaten, dass die ehemalige Landesbank WestLB zwischen 2006 und 2008 "in ungeheuren Ausmaßen" Cum-Ex-Geschäfte betrieb. Hierzu bereits existierende Gerüchte seien bislang immer dementiert worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. November 2015: Krieg und Recht / Unterforderter Spion / Notstand in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 17.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17558/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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