Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2019: Legal-Tech-Inkasso vor dem BGH / Anzei­gepf­licht für "Hass"-Pos­tings? / Abwahl von Aus­schuss-Vor­sit­zenden

17.10.2019

Der Bundesgerichtshof hat darüber verhandelt, ob Legal-Tech-Angebote im Gewand von Inkasso-Unternehmen zulässig sind. Außerdem in der Presseschau: Künftige Anzeigepflicht für "Hass-Delikte" im Netz und die Abwahl von Ausschuss-Vorsitzenden.

Thema des Tages

BGH – Mietright/Lexfox: Der Bundesgerichtshof hat zur Rechtmäßigkeit von Legal Tech-Unternehmen, die als Inkasso-Unternehmen an den Markt gehen und abgetretene Ansprüche gerichtlich verfolgen, am Mittwoch verhandelt. Sie operieren als Inkasso-Unternehmen, da dies die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Provision ermöglicht. Konkret geht es um das Unternehmen Mietright bzw. mittlerweile Lexfox, das u.a. das Portal wenigermiete.de betreibt, allerdings hat der Fall für eine Vielzahl ähnlicher Legal-Tech-Start-ups grundlegende Bedeutung. Das Urteil wird am 27. November verkündet. In der Verhandlung betonte die Vorsitzende des VIII. BGH-Zivilsenats, Karin Milger, dass es im Kern darum gehe, ob es sich bei dem Geschäftsmodell von Mietright/Lexfox noch um eine Inkasso-Tätigkeit im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) handle oder nicht. Die Richter verwiesen dabei u.a. auf die Gesetzesmaterialien, die einen weiten Begriff der Inkasso-Tätigkeit nahelegten. Es berichten lto.de (Christian Rath), Welt (Michael Fabricius) und SZ (Wolfgang Janisch). Letzterer weist darauf hin, dass aufgrund der unterschiedlichen Modelle von Legal Tech-Unternehmen letztlich in jedem Fall der Gesetzgeber nachsteuern müsse.

Rechtspolitik

NetzDG/Anzeigepflicht: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will in das 2017 eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eine Anzeigepflicht für die Betreiber von Sozialen Netzwerken einführen. taz.de (Christian Rath) beschreibt die Beschränkungen, die sich für die Anzeigenpflicht ergibt, wenn sie ins NetzDG integriert ist.

Grundsatzurteile ohne Revision: Nach ausführlichem Bericht von lto.de (Pia Lorenz) hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Antrag eingereicht, wonach der Bundesgerichtshof ermächtigt werden soll, im Rahmen der Revision auch dann über Grundsatzfragen entscheiden zu können, wenn sich die Parteien vor einem Urteil durch einen außergerichtlichen Vergleich einigen. In diesem Zusammenhang soll durch eine Änderung von § 173 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bewirkt werden, dass die Gerichte zur Veröffentlichung verfahrensleitender Hinweisbeschlüssen und Verfügungen verpflichtet werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Hintergrund ist, dass es im Rahmen des Diesel-Skandals bisher zu keinem höchstrichterlichen Urteil gekommen ist, da häufig bereits in der Berufungsinstanz bei drohender gerichtlicher Niederlage und zur Verhinderung einer Revision die Berufung von der Volkswagen AG nach außergerichtlicher Einigung zurückgenommen wird.

Grundsteuer: Wie deutschlandfunk.de (Gudula Geuther), SZ (Cerstin Gammelin) und FAZ (Manfred Schäfers) berichten, kann nun, nach Ankündigung der FDP, der dafür nötigen Grundgesetzänderung zuzustimmen, die geplante Reform der Grundsteuer durch den Bund unter dem Vorbehalt erfolgen, dass ein "unverhältnismäßiger Steueraufwand" zu vermeiden sei und keine "zusätzliche Erklärungspflicht" für Steuerzahler entstehe. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2018 das geltende Recht als verfassungswidrig eingestuft. Bis Ende dieses Jahres muss ein neues Gesetz beschlossen sein.

Maut-Vergabe: Auch lto.de berichtet nun darüber, dass sich die Opposition im Bundestag geeinigt habe, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums im Rahmen der Vorbereitung, Vergabe und Kündigung der Betreiberverträge für die gescheiterte Pkw-Maut aufzuklären. Danach sollen die Vorgänge unter rechtlichen und Haushalts-Gesichtspunkten geprüft werden, wobei die Informationspraxis gegenüber dem Parlament im Fokus steht.

Justiz

LG Köln zu Vertragsgenerator: Rechtsanwalt Martin W. Huff kommentiert in einem Gastbeitrag auf lto.de das nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 2019 zur Vertragssoftware Smartlaw des Verlags Wolters Kluwer, die es Verbrauchern ermöglicht, sich durch Eingabe konkreter Daten in eine Maske einen Vertrag zu generieren, ohne dass eine Person prüfend tätig wird. Huff hält die Entscheidung nicht für richtig, da das Gericht einerseits Fragen der unlauteren Werbung mit solchen des Legal Tech vermenge, und andererseits verkenne, dass das Angebot gar nicht vom Wortlaut des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erfasst sei, somit keinen Verstoß gegen dieses darstellen könne. Vielmehr sei das Angebot vergleichbar mit komplizierter Steuersoftware zur Erleichterung der Steuererklärung.

OLG Düsseldorf – IS-Heimkehrerin Sarah O.: spiegel.de (Wiebke Ramm) und FAZ (Reiner Burger) berichten vom Prozessauftakt gegen die 21-jährige Sarah O. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, die mit 15 Jahren über die Türkei nach Syrien ausgereist sein und sich dem IS angeschlossen haben soll. Die Anklage lautet auf Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, Menschenhandel und Freiheitsberaubung. Ein Urteil wird Ende des Jahres erwartet. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

OLG Köln – Persönlichkeitsrecht: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln durfte der Verlag der "Bild am Sonntag" (BamS) im Rahmen der Werbung für ein Gewinnspiel kein Foto des Schauspielers Sascha Hehn als ehemaligem Kapitändarsteller der ZDF-Fernsehserie "Traumschiff" verwenden. Die BamS hätte das Foto nicht ohne eine Einwilligung der Beteiligten verwenden dürfen, da das Bild nicht zu redaktionellen, sondern hauptsächlich zu kommerziellen Zwecken, nämlich der Verlosung einer Reise, genutzt worden sei, weshalb die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht des Prominenten zurückstehe. Die Revision wurde zugelassen. Es berichtet lto.de.

BAG zu Investoren-Haftung: Die taz Berlin (Erik Peter) berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Bauherr nicht dafür haften muss, wenn ein engagierter Subunternehmer zahlungsunfähig wird. Auf Zahlung der vorenthaltenen Löhne geklagt hatten ursprünglich sieben der etwa 30 betroffenen Bauarbeiter der "Mall of Berlin", zwei bis zum Bundesarbeitsgericht. Sie waren auf der Baustelle für ein Subunternehmen tätig gewesen. Laut BAG formuliere das zur Anwendung kommende Arbeitnehmer-Entsendegesetz zwar, dass ein "Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt", für die entstehenden Verpflichtungen haftet, die Verantwortlichkeit ende jedoch beim Generalunternehmer, da dieser noch einschätzen könne, ob beauftragte Subfirmen seriös sind. Dies sei dem fachfremden obersten Investor nicht möglich.

BSG zu Rentenanspruch: Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts erhalten Eltern, die während der Kindererziehung viel gearbeitet beziehungsweise gut verdient haben, bei der Rente weiterhin geringere Erziehungszeiten zugerechnet als jene, die keiner Erwerbstätigkeit neben der Kindererziehung nachgegangen sind. Die Klägerinnen erwägen einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht, so spiegel.de.

BVerfG zu Bundeswehreinsatz: Auf justsecurity.org beschreiben die Rechtswissenschaftler Benjamin Nußberger und Claus Kress (in englischer Sprache) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche, in dem eine Organklage der Linken gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr für unzulässig erklärt wurde.

OLG Brandenburg zu Arzthaftung: community.beck.de (Claus-Henrik Horn) berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg, wonach den Erben einer aufgrund eines Behandlungsfehlers vorzeitig Verstorbenen auf Grundlage eines Schadensersatzanspruches aus dem Behandlungsvertrag deren Rente zusteht, und zwar bis zu dem aufgrund der Vorerkrankung verkürzten Lebensalter von 65 Jahren.

BGH zu Grundstücksgrenze: Wie lto.de berichtet, stellen Tannenzapfen und -nadeln laut Bundesgerichtshof dann einen "Überhang" im Sinne von § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, wenn sie von einem seinerseits über die Grundstücksgrenze hinausragenden Ast herrühren. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut sowie aus Sinn und Zweck der Norm. Maßgeblich sei damit alleine die objektive Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.

StA München I – Anzeige gegen TÜV Süd: Fünf Angehörige von Geschädigten des durch den Bruch eines Staudamms verursachten Unglücks in Brasilien haben unter anderem wegen fahrlässiger Tötung bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter des TÜV Süd erstattet und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen einen weiteren Mitarbeiter sowie gegen das Unternehmen selbst und seine deutsche Tochterfirma gestellt. Diese hatten den Staudamm trotz interner Zweifel als sicher eingestuft. Vertreten werden die Angehörigen vom Hilfswerk der römisch-katholischen Kirche Misereor und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Es berichten SZ (Caspar Dohmen) und spiegel.de (Hubert Gude/Claus Hecking).

LG Regensburg – Korruption: Im Lokalteil der SZ (Andreas Glas) wird über einen erneuten Prozess gegen Regensburgs suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wegen möglicher Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Bauunternehmen berichtet, wobei dessen Verteidiger beantragt hatte, die drei Berufsrichter der fünften Strafkammer wegen Befangenheit abzusetzen: Diese folgten lediglich der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg. Die Kammer hatte zunächst entschieden, dass sämtliche Anschuldigungen im ersten Prozess abgeurteilt wurden. Diese Entscheidung wurde allerdings durch das Oberlandesgericht Nürnberg aufgehoben und damit begründet worden, die unterschiedlichen Anklagen enthielten unterschiedliche Vorwürfe.

Recht in der Welt

USA – Impeachment: Die FAZ (Majid Sattar) erläutert, welche Möglichkeiten die US-Verfassung mit dem 25. Verfassungszusatz vorsieht, einen Präsidenten unabhängig von einem möglichen Impeachment-Verfahren abzusetzen und welche verfassungsrechtlichen Problemlagen, insbesondere für das spezifische amerikanische System der "checks and balances", sich dadurch ergeben können. Dabei blickt Sattar auch auf historische Versuche der Anwendung.

Sonstiges

Ausschuss-Vorsitzender Brandner: lto.de (Markus Sehl) erläutert die rechtlichen Hindernisse für die Abwahl eines Ausschuss-Vorsitzenden im Bundestag. Nach Ansicht mehrerer Rechtswissenschaftler sehe die Verfassung selbst keine Regeln zur Abwahl vor, allerdings lasse sich möglicherweise aus § 58 der Geschäftsordnung Bundestag (GO BT), der vorsieht, dass die Ausschüsse ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter "bestimmen", herauslesen, dass auch der Ausschuss selbst eine Abwahl vornehmen kann. Hintergrund sind die Äußerungen des AfD-Politikers und Vorsitzenden des Rechtsausschusses Stephan Brandner zu dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle, in deren Folge der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Juristinnenbund seinen Rücktritt vom Amt gefordert hatten. Die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, dass die Mitglieder des Rechtsausschusses, die nicht der AfD angehören, gemeinsam Brandner zum Rücktriff aufforderten.

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften: lto.de (Annelie Kaufmann) befasst sich mit Vorwürfen, die der Hamburger Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich im "Hamburger Abendblatt" zu einer Vereinnahmung der Staatsanwaltschaft durch die Landesregierung geäußert hatte. Unter anderem hatte er gefordert, die Berichtspflicht gegenüber den Ministerien aufzuheben oder zumindest einzugrenzen, um zu verhindern, dass Politiker durch einen Informationsvorsprung laufende Strafverfahren in ihrem Sinne beeinflussen könnten. Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (Grüne) verstand dies als Angriff auf seine Behörde, obwohl der Generalstaatsanwalt nach Aussage der Staatsanwaltschaft auf ein strukturelles Problem aufmerksam machen wollte.

Rechtspolitik NRW: Auf focus.de (Axel Spilcker) ist ein Interview mit dem nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul zu lesen, in dem dieser sich u.a. zu dem Umgang mit dem Fall Lügde, dem Tod eines syrischen Häftlings in der JVA Kleve und zur Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen äußert.

 

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2019: Legal-Tech-Inkasso vor dem BGH / Anzeigepflicht für "Hass"-Postings? / Abwahl von Ausschuss-Vorsitzenden . In: Legal Tribune Online, 17.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38223/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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