Die juristische Presseschau vom 17. August 2012: Asyl für Assange – Ehe für alle – Pranger für Porno-Fans

17.08.2012

Julian Assange erhält in Ecuador Asyl – nun kommt es zu einem handfesten diplomatischen Streit um die Botschaft in London. Außerdem in der Presseschau: Die Novelle der Prozesskosten- und Beratungshilfe, Ehepaare jenseits von Mann und Frau, nervenstarke Steuerhinterzieher, Porno-Fans am Pranger und die Frage, wie man eigentlich Tauben töten darf.

Asyl für Assange: Ecuador hat dem Asylantrag von Wikileaks-Gründer Julian Assange statt gegeben. Assange hält sich seit Ende Juni in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um seiner Auslieferung nach Schweden zu entgehen, wo er sich wegen mutmaßlichen Sexualdelikten verantworten soll. Für Streit sorgt nun vor allem ein Brief britischer Diplomaten, in dem unter Verweis auf ein Gesetz von 1987 angedroht wird, Assange auf dem Gelände der Botschaft festzunehmen. spiegel.de (Marco Evers) berichtet ausführlich aus London.

Die taz (Christian Rath) erläutert den "Diplomatic and Consular Premises Act 1987", der als Reaktion auf einen Vorfall im Jahr 1984 entstanden ist, als eine britische Polizistin aus der libyschen Botschaft heraus erschossen wurde. Die Rechtswissenschaftler Tim René Salomon/ Julian Udich erklären auf lto.de, warum die Festnahme Assanges auf dem Botschaftsgelände rechtswidrig wäre. Mit dem "diplomatischen Asyl" in der Botschaft verstoße jedoch auch Ecuador gegen das Völkerrecht.

Jürgen Krönig (zeit.de) analysiert den Konflikt und betont, Assange sei kein politischer Flüchtling, sondern wegen Sexualdelikten angeklagt. Auch im Leitartikel der FTD heißt es, Assange drohe derzeit keine Auslieferung an die USA: "In Wahrheit fürchtet Assange eine lange Haftstrafe in Schweden".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Prozesskosten- und Beratungshilfe: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Prozesskosten- und Beratungshilfe vorgelegt. Künftig sollen sich Bürger stärker an der Finanzierung der Prozesskostenhilfe beteiligen und möglicher Missbrauch vermieden werden. Zudem soll Steuerberatern die Befugnis zur Beratungshilfe eingeräumt und damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. lto.de (Claudia Kornmeier) schildert das Vorhaben und die Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltsvereins.

Homo-Ehe: Angesichts der Debatte um die Homo-Ehe befasst sich Oliver Tolmein im Feuilleton der FAZ mit der Wandlung des Instituts der Ehe. Er weist darauf hin, dass schon jetzt gleichgeschlechtliche Paare verheiratet sein können, wenn ein Partner während der Ehe eine Geschlechtsumwandlung vollzogen hat. Zudem seien Ehen von Intersexuellen keine Ehen zwischen Männern und Frauen, auch wenn diesen nach derzeitiger Rechtslage eines dieser Geschlechter zugewiesen werde. Parvin Sadigh (zeit.de) fordert derweil ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.

Weitere Themen - Justiz

Steuerhinterziehung: Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat klar gestellt, dass auch nach dem Ankauf von CDs mit Steuerdaten die strafbefreiende Selbstanzeige möglich sei. Das meldet lto.de. Die SZ (Hans Leyendecker) schildert das "Pokern" der Steuerhinterzieher.

BVerwG zu Nachtflugverbot: Das Bundesverwaltungsgericht hat die schriftliche Begründung des Urteils zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen veröffentlicht. Wie die FAZ (Helmut Schwan) berichtet, liege der Spielraum für Starts und Landungen zwischen 23 und fünf Uhr bei "annähernd null", aber nicht "ganz null".

VG Berlin zu NPD-Finanzierung: Die NPD haftet nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin nicht für die Schulden der Deutschen Volksunion (DVU), die Ende 2010 in der NPD aufging. Die Bundestagsverwaltung muss der NPD demnach rund 50.000 Euro auszahlen, kann jedoch noch die Zulassung der Berufung beantragen. Es berichtet die taz.de (Sebastian Erb).

AG Schwerin verurteilt NPD-Vize: Der stellvertretende Vorsitzende der NPD, Udo Pastörs, ist vor dem Amtsgericht Schwerin wegen Verunglimpfung von NS-Opfern und Verleumdung Überlebender zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das meldet spiegel.de.

MAN-Prozess: Vom ersten Prozesstag gegen den ehemaligen Vorstand des Fahrzeugherstellers MAN, Anton Weinmann, vor dem Landgericht München I berichten die FAZ (Rüdiger Köhn) und die SZ (Ronen Steinke). Weinmann wird Beihilfe zur Bestechung vorgeworfen.

Wulff-Affäre: Der niedersächsische Staatsgerichtshof befasst sich heute mit der Informationspolitik der Landesregierung im Rahmen der Korruptionsaffäre um den ehemaligen Ministerpräsidenten und späteren Bundespräsidenten Christian Wulff. Dazu die taz (Teresa Havlicek).

NSU Anklage: Die SZ (Hans Leyendecker) geht davon aus, dass die Bundesanwaltschaft im Oktober eine Anklage gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe vorlegen wird und gibt einen Überblick zum Stand der Ermittlungen.

Abmahn-Kanzlei: Die Anwaltskanzlei Urmann & Partner, die sich auf Abmahnungen spezialisiert hat, will eine Liste ihrer Gegner im Internet veröffentlichen. Das berichtet das Regensburger Wochenblatt (Christian Eckl). Die Kanzlei berufe sich auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Problematisch sei die Ankündigung jedoch deshalb, weil die Kanzlei auf Abmahnungen für Pornos spezialisiert ist – die Abgemahnten würden damit zugleich als Porno-Konsumenten bekannt. Thomas Stadler (internet-law.de) hält das Vorgehen wegen der Prangerwirkung für "zivilrechtlich unzulässig" und "strafrechtlich zumindest im Grenzbereich zur Nötigung".

Weitere Themen – Recht in der Welt

Russland – Pussy Riot: Für heute wird das Urteil im Prozess gegen die russische Punkband Pussy Riot erwartet. Die FTD (Nils Kreimeier) sieht die russische Justiz als "verlängerten Arm des Kremls" und schildert ähnliche politische Verfahren der vergangenen Jahre.

Das Letzte zum Schluss

Tauben töten: Ein hessischer Falkner will Tauben töten – doch das Veterinäramt ist mit der Tötungsmethode nicht einverstanden. Seit drei Jahren liefern sich der Falkner und die Behörde deshalb einen kafkaesken Rechtsstreit, den spiegel.de beschreibt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. August 2012: Asyl für Assange – Ehe für alle – Pranger für Porno-Fans . In: Legal Tribune Online, 17.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6862/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen