Die juristische Presseschau vom 14. bis 17. Mai 2016: Nor­wegen ./. VW / Sicheres Maghreb / Abge­mahnte StA

17.05.2016

 

Justiz

EuGH – Speicherung von IP-Adressen: Zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Sanchez-Bordona aus der vergangenen Woche in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Sache des Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piraten) gegen die Bundesrepublik stellt nun auch Rechtsprofessor Rolf Schwartmann auf lto.de Fall und Problematik der vom Bundesgerichtshof vorgelegten Fragen ausführlich dar.

BGH zu Störerhaftung/Filesharing: Der "Rundumschlag" des Bundesgerichtshofs vom letzten Donnerstag, sechs Entscheidungen zur umstrittenen Störerhaftung in Filesharing-Fällen, beeindruckt Rechtsanwalt Carl Christian Müller auf lto.de nur mäßig. Insbesondere die Feststellung, Anschlussinhaber hafteten ohne besondere Anhaltspunkte nicht für das illegale Filesharing durch andere Nutzer, nehme lediglich die baldige Gesetzeslage vorweg.

OLG Düsseldorf – Reker-Attentat: Über das Strafverfahren wegen des Anschlags auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf schreibt die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger). Zu Beginn des vierten Verhandlungstages habe der Angeklagte erklärt, seine Verteidiger loswerden zu wollen. Der ungewöhnlich vorgetragene Wunsch – der Angeklagte erklärte auf einem handgeschriebenen Zettel, er suche einen "mutigen, "rechten" Pflichtverteidiger auch für Revision" ist auch Thema im Bericht der Dienstags-FAZ (Reiner Burger). Die Verhandlung werde am heutigen Dienstag fortgesetzt. Ein psychiatrisches Gutachten des Angeklagten sei für Mitte Juni geplant.

OVG Münster – Gorch Fock-Unglück: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Entschädigungssache der Eltern der 2008 auf der "Gorch Fock" verunglückten Kadettin Jenny Böken gegen die Bundesrepublik einen Verhandlungstermin Mitte September bestätigt, meldet spiegel.de. Bislang waren alle Versuche, die genauen Umstände ihres Todes gerichtlich klären zu lassen, gescheitert.

LG Frankfurt – S&K: Im Betrugsverfahren gegen sechs Manager des Anlageunternehmens S&K vor dem Landgericht Frankfurt/M. hat sich am vergangenen Freitag ein erster Angeklagter geständig eingelassen. Weil für die Einlassung die Vernehmung eines anderen Angeklagten unterbrochen wurde, stellte dessen Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, berichtet die Samstags-SZ (Markus Zydra). In einer Reportage beschreibt die FAS (Denise Peikert) besonders krasse Beispiele des von den beiden S&K-Gründern gepflegten Luxuslebens und versucht dabei auch psychologisch zu ergründen, "warum Betrüger immer so übertreiben müssen".

LG Münster – "Übertötung": Vor dem Landgericht Münster ist eine Heranwachsende wegen des Mordes an ihrer Ex-Freundin angeklagt. Nach dem Bericht des Spiegel (Julia Jüttner) kann die durch Brutalität und Zerstörungswut gekennzeichnete Tat als sogenannten "Übertötung", bei dem ein wehrloses oder bereits totes Opfer weiter malträtiert oder erniedrigt wird, gekennzeichnet werden. Die gutachterlich festgestellte eingeschränkte Schuldfähigkeit der Angeklagten könnte zu ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen, schreibt die FAS (Philip Eppelsheim) in einer Reportage zum Fall.

LG Detmold – SS-Wachmann: Im Strafverfahren gegen einen früheren SS-Mann vor dem Landgericht Detmold lehnte das Gericht am vergangenen Freitag die Zeugenvernehmung eines früheren Mitglieds des sogenannten Sonderkommandos ab, weil er nichts "Aufhellendes zum Verfahren beitragen" könne, berichtet bild.de (Michael Manske/Frank Schneider). Nach Befangenheitsanträgen mehrerer Nebenkläger wurde das Verfahren unterbrochen.

LG Neubrandenburg – SS-Mann: Die Terminplanung im Verfahren gegen einen wegen seiner früheren SS-Sanitätsdiensttätigkeit im KZ Auschwitz angeklagten 95-Jährigen ist nach Aussage des Landgerichts Neubrandenburg "wohl unglücklich gelaufen". Weil eine gesundheitliche Untersuchung des Angeklagten über die Feiertage wohl nicht mehr rechtzeitig ausgewertet werden könne, wurde der für den heutigen Dienstag angesetzte Verhandlungsbeginn abgesagt. Die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) berichtet.

Schiedsgerichtshof zu EnBW-Deal: Baden-Württemberg erhält den vom Land geleisteten Kaufpreis für Anteile des Energieversorgers EnBW auch nicht teilweise zurück. In der vergangenen Woche wies der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer eine entsprechende Klage ab. Die Samstags-SZ (Max Hägler) berichtet.

StA Berlin – Artemis: Mitte April legte eine Razzia den Geschäftsbetrieb des Berliner Großbordells Artemis vorübergehend lahm. Die nachfolgende Pressekonferenz der Berliner Staatsanwaltschaft könnte nun noch ein juristisches Nachspiel haben. Wie die Samstags-Welt (Michael Behrendt) schreibt, wurde die Anklagebehörde im Auftrag der beschuldigten Betreiber abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die von der StA zu den Ermittlungen abgegebenen Erklärungen seien "unsachlich, reißerisch, unausgewogen und stark vorverurteilend" gewesen.

StA Düsseldorf – WestLB/Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt nun auch gegen frühere Mitarbeiter der abgewickelten WestLB wegen Steuerhinterziehung durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Bislang hatte die Portigon AG als Rechtsnachfolgerin der Bank jegliche Beteiligung an derartigen Steuermodellen bestritten, schreibt das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Vorsmeier).

Gerhard Strate: In ihrem Geld-Teil befragt die FAS (Corinna Budras) Gerhard Strate, als "einen der teuersten Strafverteidiger", zu seiner Gebührenpraxis, Pro-Bono-Mandaten und privaten Anschaffungen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 17. Mai 2016: Norwegen ./. VW / Sicheres Maghreb / Abgemahnte StA . In: Legal Tribune Online, 17.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19263/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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