Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2015: Schmerzensgeld nach Videoüberwachung – Autonome Autos im Recht – Akademischer Betrug straffrei

16.02.2015

Justiz

EGMR – Bohlen vs. Deutschland: Am kommenden Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ob der Pop-Produzent Dieter Bohlen durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs in seinen Menschenrechten verletzt wurde. Der BGH hatte eine "flegelhafte" Lucky Strike-Werbung, welche mit Bohlens Namen geworben hatte, abgesegnet, wogegen Bohlen vor den EGMR zog, wie die FAS (Corinna Budras) meldet.

BGH zu Schwarzer vs. Kachelmann: Durfte die Zeitschrift "Emma" in einer Glosse trotz Freispruchs den Eindruck erwecken, Jörg Kachelmann sei ein Vergewaltiger? Nein, entschieden bereits Land- und Oberlandesgericht Köln. Der BGH hat nun eine Nichtzulassungsbeschwerde Alice Schwarzers nicht zur Revision angenommen, meldet der Spiegel.

Landgericht Essen – Helge Achenbach: Die Welt am Sonntag (Swantje Karich) schreibt im Kultur-Ressort über den Prozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach. Er soll Kunstsammler um Millionen betrogen haben und ist vor dem Landgericht Essen wegen Untreue, Betruges und Urkundenfälschung angeklagt.

LG Hamburg zu  IZA-Kritik: Das Landgericht Hamburg entschied am 6. Februar im Streit zwischen dem Publizist Werner Rügemer sowie dem Onlineportal nhrz.de und dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA). Wie das Handelsblatt (Norbert Häring) nun berichtet, sei die Entscheidung der Pressekammer des LG für beide Parteiei halb Sieg und halb Niederlage. Rügemer dürfe zwar behaupten, das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig und von freier Wissenschaft könne dort nicht die Rede sein – dies sei keine Schmähkritik, da die Aussagen durch sachlich richtige Indizien hätten unterfüttert werden können. Nicht dulden müsse das IZA indes die Behauptungen, es betreibe Lobbyarbeit und informiere nicht über private Finanzierungen. Separat erläutert das Handelsblatt (Norbert Häring) die Hintergründe des Prozesses und die Verflechtungen der IZA mit der sie maßgeblich finanzierenden Deutsche-Post Stiftung.

LG Dortmund zu Gerd Niebaum: Das Landgericht Dortmund hat den früheren Vereinspräsidenten von Borussia Dortmund Gerd Niebaum wegen Untreue, Kreditbetrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr und acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Niebaum hatte unter anderem eingeräumt, sich selbst als Testamentsvollstrecker ein 450.000 Euro-Darlehen aus einem Nachlass gewährt zu haben. spiegel.de berichtet.

AG Waldbröl zu iPods am Steuer: lawblog.de (Udo Vetter) weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Waldbröl hin, wonach das Bedienen von MP3-Playern wie einem iPod keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellt. Ein iPod ist danach auch dann kein Mobiltelefon nach § 23 Abs. 1a StVO, wenn man mit ihm über eine Internetverbindung telefonieren kann. Eine Auslegung über den Wortlaut hinaus verstoße gegen das verfassungsrechtliche Analogieverbot.

LG Darmstadt zu Sanel M.: Sanel M. bleibt auch nach einem Haftprüfungstermin vor dem Landgericht Darmstadt in Untersuchungshaft, meldet die Samstags-FAZ. M. soll Mitte November die 22-jährige Tugce Albayrak attackiert haben, die kurz darauf verstarb.

Familiengerichte - Versorgungsausgleich: Erhöht sich das Altersgeld durch die im vergangenen Juli eingeführte so genannte Mütterrente, hat im Falle einer Scheidung der andere Partner - in der Regel der Mann - die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen. Den Antrag auf Neuberechnung würden, so die Montags-SZ (Thomas Öchsner), immer mehr Männer an die zuständigen Familiengerichte stellen. Zwar gäbe es noch keine "Lawine", es könnten aber hunderttausende Verfahren auf die Gerichte zukommen.

StA Braunschweig – Terrorgefahr: Wie u.a. zeit.de informiert, wurde der für den gestrigen Sonntag geplante Karnevalsumzug in Braunschweig nach Hinweisen auf mögliche Anschläge von der Polizei abgesagt. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft habe nun Ermittlungen wegen des Verdachts auf eine staatsgefährdende Straftat aufgenommen.

StA Köln – Korruption bei Ford: Einen "Riesenschwindel mit Ersatzteilen" bei Ford hat laut Focus (xl) die Staatsanwaltschaft Köln aufgedeckt. Noch 2015 will die StA Köln Ermittlungen gegen rund einhundert Beschuldigte abschließen. Anstoß ist die Bestellung vieler Ersatzteile auf Rechnung von Ford, die nie geliefert wurden – gegen Geschenke an Ford-Mitarbeiter.

Ermittlungen im Fall Maria Bögerl: Über den Stand der Ermittlungen im Fall der 2010 entführten und getöteten Bankiersgattin Maria Bögerl berichtet die Welt am Sonntag (Hannelore Crolly). Unter anderem wolle die Staatsanwaltschaft Ellwangen nun veranlassen, einhundert Männer zu DNA-Tests zu zwingen, die hierzu bislang nicht bereit waren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Februar 2015: Schmerzensgeld nach Videoüberwachung – Autonome Autos im Recht – Akademischer Betrug straffrei . In: Legal Tribune Online, 16.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14692/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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