Die juristische Presseschau vom 15. August 2014: Freispruch für Mollath – Masing im Wortlaut – Uber untersagt

15.08.2014

Justiz

Masing zu Google-Urteil: Verfassungsblog.de veröffentlicht nun die von Johannes Masing verfasste vorläufige Einschätzung der Google-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der Richter am Bundesverfassungsgericht hat sich "angesichts des Interesses einer inzwischen auch breiteren Fachöffentlichkeit" zur Veröffentlichung entschlossen.

BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht steht vor seiner Rückkehr an seinen nun grundsanierten Stammsitz in der Karlsruher Innenstadt. Lto.de begleitet den Umzug mit interessanten Details.

BGH zu unzulässiger Werbung: Die Darstellung gesetzlicher Verbraucherrechte als besondere Leistung des eigenen Unternehmens ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als unzulässige Werbung einzustufen, meldet spiegel.de. Die irreführende Mitteilung müsse dabei auch nicht besonderes hervorgehoben werden.

BSG zu Arzthonoraren: Der Spruch eines Schiedsgerichts, nach dem niedergelassenen Ärzten in Sachsen-Anhalt für drei Jahre Honorarzuwächse zuzusichern seien, widerspricht den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und ist daher aufzuheben. Dies entschied das Bundessozialgericht nach Bericht der FAZ (Andreas Mihm/Joachim Jahn).

OLG Oldenburg zu Verkehrsunfall: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem Autofahrer wegen unfallbedingten Schockschäden ein Schmerzensgeld von 500 Euro zuerkannt. Zahlen müsse eine bei dem Unfall verletzte Radfahrerin, meldet focus.de. Dies sei trotz der Unfallverursachung durch die Radlerin ungewöhnlich, weil die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr außer Acht gelassen worden sei.

LG Ingolstadt zu Media-Saturn: Der Versuch des Minderheitsgesellschafters der Handelskette Media-Saturn, Erich Kellerhals, den vom Mehrheitsgesellschafter Metro ernannten Interimschef des Unternehmens, Pieter Haas, von seinen Aufgaben zu entbinden, ist gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt habe die Berufung Haas' den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages entsprochen, schreibt das Handelsblatt (Joachim Hofer).

LG Würzburg – Autobahnschütze: Vor dem Landgericht Würzburg muss sich ein Fernfahrer wegen versuchten Mordes durch mehrere hundert Schüsse auf Autobahnen verantworten. Bei den Ermittlungen hat das Bundeskriminalamt offensichtlich millionenfach Kennzeichen erfasst. Nach Ansicht der Verteidigung unterlägen diese Erkenntnisse aber einem Beweisverwertungsverbot, weil die Maßnahme einer Ermächtigungsgrundlage entbehre. Spiegel.de berichtet.

StA Hanau – Udo Pastörs: Nach der Einstellung eines gegen den NPD-Chef Udo Pastörs eingeleiteten Verfahrens wegen versammlungsrechtlicher Verstöße versucht die Staatsanwaltschaft Hanau, ein gravierendes Versäumnis nachzuholen. Wie fr-online.de (Pitt von Bebenburg) berichtet, hat die Anklagebehörde nun die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten beantragt.

StA Köln – Jochen Sanio: Aus Anlass von Ermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diskutieren Michael Maisch und Yasmin Osman (Handelsblatt) in Pro und Contra-Form über die Kompetenzen der deutschen Finanzaufsicht. Während in Krisenzeiten "unter enormem Zeitdruck extrem kritische Entscheidungen" zu treffen wären und die Kontrolleure entsprechend als "zupackende Aufseher" gefragt seien, warnt der zweite Beitrag vor einem "Notstandsrecht." Die BaFin habe im Zuge der Finanzkrise einen enormen Machtzuwachs erlebt. Ohne strikte Regelungen schlage dieser in Willkür aus.

StA München – Hypo Real Estate: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat bestätigt, den gesamten früheren Vorstand der Immobilienbank Hypo Real Estate anklagen zu wollen. In Betracht käme nach dem Bericht der FAZ (Joachim Jahn) der Vorwurf einer Bilanzfälschung, strafbar nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes.

Richter Peter Noll: Die FAZ (Joachim Jahn/Rüdiger Köhn) stellt Peter Noll vor, der als Vorstitzender einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I nicht nur über die Zulassung der Anklage gegen die frühere Führungsriege der Hypo Real Estate zu entscheiden habe, sondern auch über jene gegen Manager der Deutschen Bank wegen Prozessbetrug. In seiner "Mischung aus unangefochtener Autorität, Süffisanz und trockenem Humor" habe Noll auch im mittlerweile eingestellten Verfahren gegen Bernie Ecclestone durch die Festlegung einer ungewöhnlich kurzen Zahlungsfrist bewiesen, das er sich von Staatsanwälten und Verteidigern ungern etwas vorsetzen lasse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2014: Freispruch für Mollath – Masing im Wortlaut – Uber untersagt . In: Legal Tribune Online, 15.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12903/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen